Krankenkassen: Die Behandlungsfehlerstatistik 2011 im Detail

Knapp 12.700 Beschwerden von Patienten haben die Gutachter der Medizinischen Dienste der Krankenkassen für das Jahr 2011 überprüft. Die meisten Beschwerden gibt es über Orthopäden und Unfallchirurgen. Begründet sind die Vorwürfe aber vor allem bei Zahnmedizinern, Frauenärzten und in der Pflege.

Bestätigte Behandlungsfehler

Dem Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) wurden 2011 insgesamt 12.686 Behandlungsfehlervorwürfe gemeldet. Davon wurden 4068 (32,1 Prozent) bestätigt. Von diesen wiederum waren 75,1 Prozent ursächlich für einen gesundheitlichen Schaden des Patienten.


Praxis und Krankenhaus

Der Großteil der Beschwerden richtete sich gegen Ärzte, die ihre Patienten in der Klinik behandelt haben. Von den 12.686 Gutachten des MDK wurden 8509 (67 Prozent) im stationären Bereich erstellt, 4177 (33 Prozent) für ambulante Behandlungen. In den Kliniken steckten hinter 30 Prozent der Beschwerden tatsächlich Behandlungsfehler, in den Arztpraxen waren 36,1 Prozent der Vorwürfe begründet.


Betroffene Fachgebiete (gesamt)

Die meisten Vorwürfe über Behandlungsfehler richten sich gegen Orthopäden und Unfallchirurgen (gemeinsam 3539 Fälle), von denen 30,2 Prozent berechtigt sind. Es folgen die Chirurgie (außer Unfallchirurgie/Orthopädie) mit 2343 Fällen (29,2 Prozent bestätigt), Zahnmedizin (1123 Fälle, 42,8 Prozent bestätigt), Gynäkologie (1103 Fälle, 33,6 Prozent bestätigt), Innere Medizin (1090 Fälle, 27,2 Prozent bestätigt) und die Pflege (642 Fälle, 50,8 Prozent bestätigt).

Sorgen bereiten dem Medizinischen Dienst die Fachgebiete mit besonders hohen Bestätigungsquoten: Zahnmedizin (inklusive Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie), Gynäkologie und die Pflege.


Betroffene Fachgebiete (ambulant)

Im ambulanten Bereich treffen die meisten Beschwerden die Zahnmedizin (936 Fälle, 46,3 Prozent bestätigt), Orthopädie/Unfallchirurgie (902 Fälle, 32,9 Prozent bestätigt), Chirurgie (530 Fälle, 31,7 Prozent bestätigt), Innere Medizin (341 Fälle, 24,9 Prozent bestätigt), Augenheilkunde (249 Fälle, 38,2 Prozent bestätigt) und Allgemeinmedizin (179 fälle, 44,1 Prozent bestätigt).

Auch hier gilt: Ein besonderes Augenmerk will der MDK künftig auf die Fachrichtungen mit hohen Bestätigungsquoten richten. Das sind Zahnmedizin, Gynäkologie/Geburtshilfe und Allgemeinmedizin.


Betroffene Fachgebiete (stationär)

Im stationären Bereich treffen die meisten Beschwerden die Orthopädie/Unfallchirurgie (2637 Fälle, 29,3 Prozent bestätigt), Chirurgie (1813 Fälle, 28,5 Prozent bestätigt), Gynäkologie und Geburtshilfe (818 Fälle, 31,4 Prozent bestätigt), Innere Medizin (749 Fälle, 28,3 Prozent bestätigt), die Pflege (522 Fälle, 53,6 Prozent bestätigt), Neurochirurgie (420 Fälle, 29,8 Prozent bestätigt), Urologie (254 Fälle, 21,7 Prozent bestätigt), HNO (202 Fälle, 21,8 Prozent bestätigt), Zahnmedizin (187 Fälle, 25,7 Prozent bestätigt) sowie Anästhesiologie und Intensivmedizin (180 Fälle, 35,0 Prozent bestätigt).

Die Fächer mit den prozentual meisten bestätigten Vorwürfen sind hier Gynäkologie/Geburtshilfe, die Pflege sowie Anästhesiologie und Intensivmedizin.


Krankheiten mit den meisten Behandlungsfehlern

Die meisten Beschwerden gibt es bei Kniegelenksarthrose (604 Fälle, 26,3 Prozent bestätigt), Hüftgelenksarthrose (504 Fälle, 27,8 Prozent bestätigt), Zahnkaries (287 Fälle, 46,7 Prozent bestätigt), Bruch des Oberschenkels (290 Fälle, 38,3 Prozent bestätigt), Entzündung des Zahnnervs (217 Fälle, 49,8 Prozent bestätigt), Bruch des Unterschenkels (241 Fälle, 35,3 Prozent bestätigt), Druckgeschwür (223 Fälle, 36,3 Prozent bestätigt), sonstigen Zahnkrankheiten (209 Fälle, 34,9 Prozent bestätigt), Bruch des Unterarms (170 Fälle, 39,4 Prozent bestätigt) und Bandscheibenschäden (202 Fälle, 28,7 Prozent bestätigt).

Spitzenreiter der Krankheiten mit der prozentual höchsten Bestätigungsquote sind hier Zahnkaries, Entzündungen des Zahnnervs und Unterarmbrüche.

dba/Quelle: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

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  • Mittwoch, 05.09.2012 – 12:44 Uhr
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Informationen für Betroffene
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt einen Patienten nicht ordungsgemäß - das heißt nicht sorgfältig oder entsprechend der anerkannten medizinischen Standards - behandelt hat. Auch eine fehlende, falsche oder lückenhafte Aufklärung des Patienten über die Risiken eines medizinischen Eingriffes gilt als Behandlungsfehler.

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