Berlin - Mehr Früherkennung und bessere Therapien sollen Fortschritte im Kampf gegen den Krebs in Deutschland bringen. Der Bundesrat billigte am Freitag in Berlin dazu das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz. Einheitliche Krebsregister sollen sämtliche Patientendaten erfassen.
Ziel ist es, die Behandlungen zu optimieren. Mit regelmäßigen Briefen sollen Versicherte zudem zu Untersuchungen für Darm- und Gebärmutterhalskrebs eingeladen werden. Innerhalb von drei Jahren sollen die Gremien des Gesundheitswesens die Details für die entsprechenden Früherkennungsprogramme entwickeln.
Versicherte sollen genau über Nutzen und Risiken informiert werden. Eine aktuelle Studie hat gezeigt, dass Patienten, die ihr persönliches Krebsrisiko kennen und ausreichend über Vor- und Nachteile der Früherkennung informiert werden, bessere Entscheidungen treffen. Die Vorsorge bleibt freiwillig. Menschen ab 50 Jahren kommen bei Darmkrebs in Frage, bei Gebärmutterhalskrebs Frauen zwischen 20 und 65.
Bereits bestehende klinische Krebsregister werden ergänzt und bundesweit vereinheitlicht. Erfasst werden sollen die Daten der Patienten zu Diagnose, Behandlung, aber auch Nachsorge und Rückfällen. Einerseits sollen mögliche Schwächen laufender Behandlungen abgestellt werden. Darüber hinaus sollen im Nachhinein Lehren für künftige Fälle gezogen und Therapien verbessert werden.
Vor allem in Ostdeutschland gibt es solche Datensammlungen seit Jahren, auch in Bayern sind Register aufgebaut worden, im Westen klaffen aber noch große Lücken. Heute werden viele Patienten nach Expertenangaben nur zu 30 bis 40 Prozent gemäß den medizinischen Leitlinien behandelt. Jährlich erkranken in Deutschland 400.000 bis 500.000 Menschen neu an Krebs.
Krebs ist zweithäufigste Todesursache
Krebs ist hierzulande nach Herz- Kreislauf-Erkrankungen die zweithäufigste Todesursache. Die Neuregelung schaffe die Voraussetzungen, Therapien für krebskranke Menschen flächendeckend zu optimieren, sagte Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Und sie sei ein starkes Signal, dass Bund und Länder gemeinsam diese wichtige Aufgabe anpacken.
Der Aufbau der Krebsregister dauert jedoch noch einige Jahre. Nach anfänglichem Streit gab es letztes Jahr eine Einigung zur Finanzierung des Aufbaus für acht Millionen Euro. Die Deutsche Krebshilfe übernimmt 90 Prozent der Kosten, die Länder 800.000 Euro.
Bekannt ist, dass Datensammlungen dieser Art den Forschern viele Erkenntnisse liefern. Unter anderem stellte man beispielsweise fest, dass nicht bei jeder Brustkrebsoperation alle Lymphknoten im Achselbereich entfernt werden müssen. Um aber zu erkennen, ob eine Behandlung dem Patienten nutzt oder welche Risiken sie birgt, sind dennoch zusätzlich klinische Studien notwendig.
Beschlossen wurde mit dem Gesetz auch eine Regelung gegen unnötige Operationen in Krankenhäusern. So soll es keine Vereinbarungen von Kliniken mit ihren Chefärzten mehr geben, die auf viele Behandlungen abzielen. Die Krankenhausgesellschaft soll entsprechende Empfehlungen abgeben.
Was bringt das neue Gesetz? Welchen Nutzen haben die Krebsregister? Und was ändert sich an den Kliniken? Mehr Infos zum Krebsfrüherkennungsgesetz lesen Sie hier.
cib/dpa
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Gesundheit | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Diagnose & Therapie | RSS |
| alles zum Thema Krebs | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2013
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH