Organspende: Neues Transplantationsgesetz passiert Bundesrat
Die Organspendereform hat die letzte Hürde passiert: Der Bundesrat hat die Entscheidungslösung und Änderungen im Transplantationsgesetz gebilligt. Fortan sollen mehr Bürger ihre Bereitschaft zur Organspende dokumentieren.
Die Menschen in Deutschland sollen sich künftig stärker mit dem Thema Organspende befassen. Die parteiübergreifend unterstützte Neuregelung der Organspende nahm am Freitag im Bundesrat die letzte parlamentarische Hürde. Damit wird jeder Bürger ab 16 Jahre künftig regelmäßig per Brief aufgefordert, seine Bereitschaft zur Organspende zu dokumentieren - die Erklärung bleibt aber freiwillig.
Der sogenannten Entscheidungslösung ging eine jahrelange politische Debatte voraus. Sie stützt sich auf einen fraktionsübergreifenden Kompromiss im Bundestag, der die Neuregelung im Mai verabschiedet hatte.
Noch in diesem Jahr sollen die Bürger von ihrer Krankenkasse erstmals schriftlich über die Organspende informiert und zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert werden; ein Organspendeausweis wird gleich mitgeschickt. Auch die Behörden werden bei der Ausgabe von amtlichen Ausweisen Infomaterial mit auf den Weg geben. Ziel ist es, die Zahl der Spenderorgane zu erhöhen. Die Organspendebereitschaft soll auch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden.
Der zweite Teil der Reform indes, das sogenannte Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes, ist umstritten. Vor allem die darin geregelte Rolle der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) steht in der Kritik. Die Stiftung soll nach anonymen Vorwürfen nun komplett neugeregelt werden. Der jetzige Vorstand Günter Kirste geht Anfang 2013 altersbedingt in den Ruhestand, auf ihn folgt voraussichtlich der Münchner Chirurg Helmut Arbogast. Das Gesetz soll für mehr Transparenz, Sicherheit und Qualität sorgen und EU-rechtliche Vorgaben umsetzen. Es sieht unter anderem vor, dass jedes Entnahmekrankenhaus einen Transplantationsbeauftragten benennt. Dieser soll alles rund im eine Organspende organisieren.
Die Redner im Bundesrat betonten am Freitag, dass die Organspende freiwillig bleibe. Die Bürger würden nicht gezwungen, eine Erklärung zu ihrer Spendebereitschaft abzugeben, sagte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). "Wir akzeptieren, dass Menschen sich zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht entscheiden können." Der baden-württembergische Bundesrats-Minister Peter Friedrich (SPD) betonte: "Die Organspende bleibt immer ein freiwilliges Geschenk der Spender."
Das Gesetz tritt in Kraft, wenn Bundespräsident Joachim Gauck es unterschrieben hat und es im Bundesgesetzblatt verkündet wurde.
Bundesweit stehen derzeit rund 12.000 schwer kranke Menschen auf der Warteliste für eine Transplantation. "Viele Menschen warten viel zu lange und leider oft vergebens", sagte Minister Bahr im Bundesrat. Alle acht Stunden stirbt nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) eine Mensch auf der Warteliste, weil nicht rechtzeitig ein passendes Organ zur Verfügung steht. Im Jahr 2011 spendeten rund 1200 Menschen nach ihrem Tod ihre Organe, das waren rund sieben Prozent weniger als im Jahr davor. In der Folge sank 2011 auch die Zahl der gespendeten Organe von rund 4200 auf mehr als 3900.
hei/afp
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