Berlin - Gesetzlich Krankenversicherte bekommen künftig mehr Früherkennungsuntersuchungen angeboten. So wird es kommen, wenn der heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf auch vom Parlament verabschiedet wird. Ziel des von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) vorbereiteten Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes sind bessere Therapien und Vorsorge bei verschiedenen Tumorkrankheiten.
Neben bundesweit einheitlichen Krebsregistern auf Länderebene sollen die Screenings für Darm- und Gebärmutterhalskrebs ausgeweitet werden. Frühestens ab 2016 würden die Versicherten demnach regelmäßig zu den Terminen eingeladen. Ab welchem Alter die Untersuchungen künftig von den Kassen bezahlt werden, ist noch offen. Die Altersgrenze soll nach den jeweils neuesten medizinischen Kenntnissen festgelegt werden. Vorsorgliche Darmspiegelungen werden bisher ab dem 55. Lebensjahr finanziert.
Die neuen Krebsregister werden nach dem Gesetzenwurf von den Bundesländern in allen Krankenhäusern eingerichtet, die Standards dafür bundesweit einheitlich vorgegeben. Die Anschubfinanzierung übernimmt die Deutsche Krebshilfe, anschließend sind die gesetzlichen Krankenversicherungen in der Pflicht. Die Register sollen alle wichtigen Daten zum Verlauf einer Erkrankung erfassen - von der Diagnose über jeden einzelnen Behandlungsschritt bis zu Heilung oder Tod. Die Bundesregierung will damit die Qualität der Versorgung verbessern und für Vergleichbarkeit zwischen den Kliniken sorgen. Laut Bahr sollen die Kliniken auf diese Weise voneinander lernen und Erkenntnisse gewinnen, wo es Probleme gibt.
Bahr verwies darauf, dass die Angebote zu Früherkennungen bislang eher unzureichend wahrgenommen werden. Laut Matthias Brüwer vom Darmzentrum der Uniklinik Münster ist die Akzeptanz in den vergangen Jahren erheblich gesunken. Mit jährlich rund 220.000 Todesfällen stellt Krebs die zweithäufigste Todesursache in Deutschland dar, jeder vierte Bundesbürger stirbt daran. Die Zahl steigt stetig, im Jahr 2008 gab es rund 470.000 Neuerkrankungen.
Krankenkassen wehren sich gegen geplante Finanzierung
Kritik an den Plänen kam von den Krankenkassen. Sie wehren sich dagegen, die Finanzierung der Datensammlungen zu übernehmen, obwohl es sich um versicherungsfremde Leistungen handele. Verantwortung, Finanzierung und Nutzen stünden bei den klinischen Registern in keinem angemessenen Verhältnis, beklagte die Vorsitzende des GVK-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer. Die AOK forderte, der bestehende Flickenteppich von mehr als 50 Krebsregistern müsse abgelöst werden durch übergreifende und transparente Daten. Die Ersatzkassen fordern, die Zahl der Krebsregister auf eines pro Bundesland zu begrenzen.
Im Osten Deutschlands werden bereits seit langem in Krebsregistern Daten gesammelt. "In den neuen Ländern funktioniert das System bereits flächendeckend", sagte Roland Stabenow, Leiter des Gemeinsamen Krebsregisters (GKR) in Berlin, wo die Daten aller Ost-Länder zusammenlaufen. Das vor 20 Jahren gegründete GKR baut auf dem Nationalen Krebsregister der DDR auf, erweitert um Zahlen aus West-Berlin. Es liefert bevölkerungsbezogene Daten zur Krebsentwicklung - welcher Krebs kommt wo wie häufig vor?
Wichtig sei die Unterscheidung zwischen diesen epidemiologischen und klinischen Registern, betont Stabenow. "Da wird derzeit viel in einen Topf geworfen." Auch der kritisierte "Flickenteppich" von fast 50 Registern bundesweit komme so zustande. "Allein elf davon sind aber epidemiologische Register, die Ergebnisse bündeln." Die nun per Gesetz flächendeckend eingeforderten klinischen Register sammeln dagegen Patientendaten, die detailliert Auskunft über Verlauf und Erfolg einer Krebstherapie geben - und so künftig die Behandlung verbessern helfen sollen. Patientendaten aus den Ländern sollen durch sie besser vergleichbar werden.
Nur ein Teil dieser detaillierten Daten fließt dann anonymisiert in die bevölkerungsbezogenen Register ein: Sie geben Auskunft darüber, wie häufig und verbreitet bestimmte Krebsarten sind oder welche Früherkennungsmaßnahmen greifen. Diese Register sind - bis auf das GKR - auf Länderebene angesiedelt.
"Ein Nationales Krebsregister, das auch sämtliche klinischen Daten enthält, wäre wohl kaum zu handhaben", sagte Stabenow. Auf epidemiologischer Ebene gebe es aber bereits seit Jahren eine solche deutschlandweite Auswertung: Beim Robert Koch-Institut (RKI) laufen die Daten des GKR und der zehn Landesregister der alten Bundesländer zusammen.
Geteilte Meinungen unter Medizinern
Im folgenden parlamentarischen Verfahren kann es noch Änderungen am Gesetzentwurf geben. Der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn regte bei "Zeit Online" bereits finanzielle Anreize für Vorsorge und Früherkennung an. Bahr zeigte sich zurückhaltend: "Entscheiden muss der Einzelne, aber er darf nicht unter Druck gesetzt werden."
Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach nannte die Pläne unzureichend. "Die Daten stehen nur Wissenschaftlern und der Politik zur Verfügung, aber nicht der allgemeinen Bevölkerung", sagte er. "Die Menschen wollen wissen: Wie hoch ist das Krebsrisiko in einer bestimmten Region - etwa in der Nähe einer Chemiefabrik? Wie sind die Ergebnisse in den Kliniken?" Die Daten müssten generell anonymisiert zur Verfügung gestellt werden. Bahr entgegnete, die Daten sollten durchaus der breiten Bevölkerung zur Verfügung stehen. SPD-Fraktionsvize Elke Ferner plädierte für ein nationales Krebsregister. Die Linke-Gesundheitsexpertin Martina Bunge kritisierte, Bahr springe zu kurz. "Nötig ist ein nationaler Präventions- und Gesundheitsvorsorgeplan zur Krebsverhinderung nach dem Vorbild der Schweiz oder anderer Nachbarländer."
Bei den Medizinern stößt das Vorhaben auf ein geteiltes Echo. So hält die Bundesärztekammer in einer Stellungnahme die Register in der geplanten Form für nur bedingt umsetzbar und verweist auf die Erfahrung mit dem bisherigen Austausch von Daten zwischen den Einrichtungen. Jörg Haier vom Zentrum für Krebsmedizin der Uniklinik Münster zeigte sich dagegen überzeugt, dass die einheitlichen Register zu einer Art Kommunikationsplattform für Ärzte werden. Die Deutsche Krebsgesellschaft dagegen lobte die Pläne der Bundesregierung. "Es muss primär darum gehen, dass man die Patientendaten mit einer Bundesbetrachtung auswerten kann", sagte Generalsekretär Johannes Bruns. "Von vielen lernen ist leichter als von wenigen." Diesem Anspruch könne das Gesetz gerecht werden.
Was das neue Krebsregister bringt: Lesen Sie hier die wichtigsten Fragen und Antworten
dba/dpa/dapd/Reuters
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