Früherkennung: Bundestag beschließt bundesweites Krebsregister
Die Daten aller deutschen Krebspatienten werden bald in umfangreichen Krebsregistern erfasst. Der Bundestag hat das dafür notwendige Gesetz jetzt beschlossen. Die Datenbanken sollen die Behandlung verbessern - für die Versicherten wird es mehr Vorsorgeprogramme geben.
Berlin - Die Daten aller deutschen Krebspatienten von der Diagnose bis zur Heilung oder dem Tod sollen künftig in Krebsregistern erfasst werden. Am Donnerstag hat der Bundestag mit den Stimmen der Koalition das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz beschlossen. Die Datenbanken sollen Früherkennung und Behandlung von Tumorkrankheiten verbessern. Das Gesetz muss noch vom Bundesrat gebilligt werden.
Die einheitlichen Register sollen sämtliche Patientendaten erfassen, damit jeder Kranke die für ihn optimale Behandlung erhalten kann. Geplant ist, die Bürger umfangreicher als bisher zur Früherkennung einzuladen. Sie sollen regelmäßige persönliche Briefe zu Darm- und Gebärmutterhalskrebs-Untersuchungen bekommen. Bisher gibt es ein solches organisiertes Programm nur bei der Brustkrebsvorsorge.
Betriebskosten tragen die gesetzliche Krankenkassen
Die unterschiedlichen klinischen Krebsregister werden bundesweit ergänzt und vereinheitlicht. Künftig würden dann die Daten der Patienten zu Diagnose, Behandlung, aber auch Nachsorge und Rückfällen erfasst. Bereits während der Therapie könnten so Schwächen der Behandlung vermindert werden. Im Nachhinein sollen zudem Lehren für künftige Patienten gezogen werden können.
Die Kosten für den Aufbau der Krebsregister in Höhe von mehr als sieben Millionen Euro trägt zu einem großen Teil die Deutsche Krebshilfe. In den Folgejahren müssen die gesetzlichen Krankenkassen mit jährlichen Betriebs- und Vergütungskosten von insgesamt rund 60 Millionen Euro rechnen.
Beschluss gegen Bonusvereinbarungen
Teil des beschlossenen Gesetzesentwurfs ist auch ein Auftrag an die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), bis Ende April Empfehlungen auszuarbeiten, nach denen Bonusvereinbarungen mit leitenden Ärzten in Kliniken ausgeschlossen würden.
Die Zielvereinbarungen für verantwortliche Klinikärzte sehen häufig einen Bonus vor, wenn bestimmte Fall- oder Operationszahlen erreicht werden. Medizinische Fachgesellschaften und Krankenkassen machen die Verträge für die in den vergangenen Jahren gestiegenen OP-Zahlen mitverantwortlich.
Während Unionsabgeordnete im Gesundheitsausschuss sagten, die beschlossene Regelung sei die schärfste, die rechtlich möglich sei, kritisierten Abgeordnete der Opposition, die Regeln gingen nicht weit genug. Die Beschränkung auf die im beschlossenen Gesetzesentwurf genannten leitenden Ärzte erfasse Oberärzte und Assistenzärzte nicht, mit denen es ebenfalls Zielvereinbarungen in Krankenhäusern gebe.
dba/dpa
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