Organspende-Reform: Das bringt das neue Transplantationsgesetz

Organe als Geschenk: Wie Nieren, Lebern und Herzen Leben retten
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Der Skandal in Göttingen macht deutlich: Die Organspende braucht mehr Kontrolle. Seit heute ist der erste Teil der Organspende-Reform in Kraft. Die Abläufe in Kliniken sollen verbessert und transparenter gemacht werden. Auch die Versorgung von Lebendspendern ist nun klarer geregelt.

Am Mittwoch ist das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes in Kraft getreten. Unabhängig von der laufenden Aufarbeitung des Organspendeskandals in Göttingen werden Transplantationen nun durch neue gesetzliche Regeln flankiert, die an geltendes EU-Recht angepasst wurden.

Die zentralen Punkte des Gesetzes im Überblick:

  • Entnahmekrankenhäuser müssen fortan einen Transplantationsbeauftragten bestellen, der eine Organspende in seiner Klinik organisiert und überwacht, die Arbeit mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) koordiniert und die psychologisch schwierigen Gespräche mit den Angehörigen der verstorbenen Spender führt.
  • Die Kontrollmechanismen bei einer Organspende sollen verbessert werden. Dabei nimmt eine bei der Bundesärztekammer (BÄK) angesiedelte Prüfungskommission die Abläufe genau unter die Lupe, von der Feststellung des Hirntods eines Spenders über die Vermittlung durch die DSO bis hin zur Implantation des Organs. Die Transplantationszentren und die Entnahmekrankenhäuser sind ausdrücklich gesetzlich verpflichtet, der Prüfungskommission Unterlagen über getroffene Vermittlungsentscheidungen zur Verfügung zu stellen. Verstöße gegen das Transplantationsgesetz müssen an die Länderbehörden gemeldet werden.
  • Lebendspender haben jetzt Anspruch gegenüber der Krankenkasse des Organempfängers auf Krankenbehandlung, Vor- und Nachbetreuung, Rehabilitation, Fahrtkosten und Krankengeld. Im Falle der Arbeitsunfähigkeit erhalten sie auch Lohnfortzahlung. Die Kosten muss die Krankenkasse des Organempfängers übernehmen. Bekommt der Spender gesundheitliche Probleme im Zusammenhang mit der Organübertragung, steht dafür nun die gesetzliche Unfallversicherung ein.
  • Eine neue Forschungsklausel erlaubt es Ärzten, personenbezogene Daten zu Forschungszwecken an Dritte - sogar an Pharmafirmen - weiterzuleiten. Dazu sind weder die Einwilligung des Betroffenen noch eine Anonymisierung seiner Daten notwendig, wenn "das öffentliche Interesse an der Durchführung des Forschungsvorhabens die schützenswerten Interessen der betroffenen Person überwiegt".
  • Die sogenannte Entscheidungslösung, nach der sich jeder Bürger für oder gegen eine Organspende entscheiden kann, tritt erst am 1. November in Kraft. Dann fällt auch der Startschuss zur vorgesehenen Befragung der Bürger über ihre Bereitschaft zur Organspende im Todesfall. Die Versicherten sollen ihre Einstellung zu einer Organspende dokumentieren - das soll zukünftig sogar auf der Gesundheitskarte möglich sein.

Hinter der Reform steht - wenn auch nicht ausdrücklich im Gesetzestext so formuliert - das Ziel, die Zahl der Organspender in Deutschland zu erhöhen. Hierzulande spenden noch deutlich weniger Menschen Nieren, Herz oder Leber als etwa in Spanien, den USA oder Frankreich.

Doch der aktuelle Skandal an der Göttinger Universitätsklinik, an der zwei Ärzte im Verdacht stehen, Krankenakten gefälscht zu haben, um ihren Patienten schneller Spenderlebern zu verschaffen, läuft diesen Bemühungen zuwider. Leidtragende sind vor allem die Kranken,die auf der Warteliste für ein Organ stehen. Derzeit stirbt in Deutschland alle acht Stunden ein Mensch, weil es für ihn kein Spenderorgan gab.

hei/dpa

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insgesamt 25 Beiträge
johmeyer 01.08.2012
Das neue Transplantationsgesetz nutzt in erster Linie nicht den Betroffenen, sondern den Beteiligten und schadet den "Spendern". Ein Skandal ist die nicht autorisiert Weitergabe von Daten an Pharmafirmen, um diese [...]
Das neue Transplantationsgesetz nutzt in erster Linie nicht den Betroffenen, sondern den Beteiligten und schadet den "Spendern". Ein Skandal ist die nicht autorisiert Weitergabe von Daten an Pharmafirmen, um diese für kommerzielle Interessen unter dem Deckmantel der Forschungsklausel ausschlachten. Die Kontrollmechanismen werden nicht grundlegend geändert und öffnen Missbrauch weiterhin Tür und Tor. Wer glaubt eigentlich dass Göttingen ein Einzelfall ist?. Durch einfachste Manipulation der Krankheitsdaten, die Auslastung der eigenen Transplantationsabteilung signifikant zu erhöhen und damit nebenbei auch die Reputation und das Bankkonto, wird sicherlich noch weiteren "bauernschlauen" Ärzten eingefallen sein. Eine Flächendeckende Überprüfung wäre dringend notwendig. Der Transplantationsbeauftrage erscheint mit diesem Hintergrund als Wolf im Schafspelz im Transplantationszentrum. Er hat die Zielvorgabe, die Zahl der Transplantationen zu erhöhen und gleichzeitig die Angehörigen zu Betreuen. Die damit verbundene Aufklärung über kritische Themen, wie den Hirntod, den Ablauf der Organspende und die Folgen für die Angehörigen wird dabei wohl als allererstes der nächsten Transplantation geopfert.
SpieFo 01.08.2012
kein wesentlicher Fortschritt. Die Organisation der Organspende gehört nicht in die Hände von privaten, da gewinnorientierten Unternehmen. Aber das ist eine Stiftung! Na und? hat sie etwa den Skandal verhindern [...]
Zitat von sysopDer Skandal in Göttingen macht deutlich: Die Organspende braucht mehr Kontrolle. Seit heute ist der erste Teil der Organspende-Reform in Kraft. Die Abläufe in Kliniken sollen verbessert und transparenter gemacht werden. Auch die Versorgung von Lebendspendern ist nun klarer geregelt. Organspende-Reform: Das bringt das neue Transplantationsgesetz - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/0,1518,847425,00.html)
kein wesentlicher Fortschritt. Die Organisation der Organspende gehört nicht in die Hände von privaten, da gewinnorientierten Unternehmen. Aber das ist eine Stiftung! Na und? hat sie etwa den Skandal verhindern können? Ärzte erhalten Prämien pro OP. Hallo, das ist doch deren Jobspezifikation! Die Organmafia hat sogar Privatsphäre und Datenschutz ausgehebelt: "Eine neue Forschungsklausel erlaubt es Ärzten, personenbezogene Daten zu Forschungszwecken an Dritte - sogar an Pharmafirmen - weiterzuleiten. Dazu sind weder die Einwilligung des Betroffenen noch eine Anonymisierung seiner Daten notwendig,.." Der Prozess der Organverteilung gehört in Hande einer unabhängigen, justiziablen Behörde/Organisation mit klaren gesetzlichgeregelten Auftrag und Verantwortung. Deren Handeln muß justiziabel sein! Auf dem Organspendeausweis ist der Bundesadler zu sehen und er erweckt somit den Eindruck eines staatlichen Dokumentes. Ist er aber nicht! Mit der Einwilligung zur Organspende stimmen die "Spender" einer vollständigen "Ausschlachtung" (So nennt man es, wenn man ein Gerät zur Wiederverwendung auseinander nimmt), zu. Wissen die das? Die Spender, die ich gefagt habe, wußten das nicht! Es hat es schon gegeben, daß eine (gesplittete) Leber eines schwer Alkoholkranken an zwei Empfänger transplantiert wurde. Was kommt da noch auf die Empfänger zu? Ich hatte eine Anfrage an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zum Thema Kommerzialisierung der Gewebeverwertung nach Gewebe-"Spende". Die Antwort erhielt ich von, und nun aufgepasst: i.A. BZgA - Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Tel.: 0351 3... E-Mail: organspende@bzga.de Minax Intermedia GmbH & Co. KG Schandauer Str. 64 01277 Dresden Die Kontakt | Minax.de (http://minax.de/kontakt.php) macht Jugendmarketing und Webdesign. Halloooo? Und beantwortet Anfragen "im Auftrag der BZgA"???? IMPRESSUM Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Ostmerheimer Str. 220 51109 Köln Ich sage ja "Mafia"!
dilpagal 01.08.2012
"Derzeit stirbt in Deutschland alle acht Stunden ein Mensch, weil es für ihn kein Spenderorgan gab." Falsch und manipulativ! Nicht das fehlende Organ ist die Todesursache, sondern die Erkrankung, die das auszutauschende [...]
"Derzeit stirbt in Deutschland alle acht Stunden ein Mensch, weil es für ihn kein Spenderorgan gab." Falsch und manipulativ! Nicht das fehlende Organ ist die Todesursache, sondern die Erkrankung, die das auszutauschende Organ geschädigt hat. In keinem Todesschein steht "Fehlendes Spenderorgan" als Todesursache.
LeToubib 01.08.2012
Wuerde ein Medikament, das eigentlich zur Verfuegung steht, fehlen, stuende das auch nicht als Todesursache, waere aber - und zu Recht - ein Skandal sonders Gleichen! Gluecklich bin ich aber auch nicht mit diesen neuen [...]
Zitat von dilpagal"Derzeit stirbt in Deutschland alle acht Stunden ein Mensch, weil es für ihn kein Spenderorgan gab." Falsch und manipulativ! Nicht das fehlende Organ ist die Todesursache, sondern die Erkrankung, die das auszutauschende Organ geschädigt hat. In keinem Todesschein steht "Fehlendes Spenderorgan" als Todesursache.
Wuerde ein Medikament, das eigentlich zur Verfuegung steht, fehlen, stuende das auch nicht als Todesursache, waere aber - und zu Recht - ein Skandal sonders Gleichen! Gluecklich bin ich aber auch nicht mit diesen neuen (Schnellschuss?-)Gesetz: ---Zitat--- [...] Lebendspender haben jetzt Anspruch gegenüber der Krankenkasse des Organempfängers auf Krankenbehandlung, Vor- und Nachbetreuung, Rehabilitation, Fahrtkosten und Krankengeld. Im Falle der Arbeitsunfähigkeit erhalten sie auch Lohnfortzahlung. Die Kosten muss die Krankenkasse des Organempfängers übernehmen [...] ---Zitatende--- Wer zahlte eigentlich bisher? Etwa die KK des Spenders?! Dieser Passus ist doch eigentlich viel zu logisch fuer diese Regierung! ---Zitat--- [...] Bekommt der Spender gesundheitliche Probleme im Zusammenhang mit der Organübertragung, steht dafür nun die gesetzliche Unfallversicherung ein [...] ---Zitatende--- Die *Unfallversicherung*? Warum denn schon wieder einmal mehr die Allgemeinheit?! Und schon ist's vorbei mit der eben noch von mir gelobten Logik! ---Zitat--- [...] *Eine neue Forschungsklausel erlaubt es Ärzten, personenbezogene Daten zu Forschungszwecken an Dritte - sogar an Pharmafirmen - weiterzuleiten. Dazu sind weder die Einwilligung des Betroffenen noch eine Anonymisierung seiner Daten notwendig, wenn "das öffentliche Interesse an der Durchführung des Forschungsvorhabens die schützenswerten Interessen der betroffenen Person überwiegt"* [...] ---Zitatende--- *Das* lasse ich einfach so ohne weiteren Kommentar noch einmal auf den Leser wirken ...
singlesylvia 01.08.2012
Dann war mein Beitrag (http://forum.spiegel.de/f22/abstimmung-im-bundestag-deutsche-sollen-sich-fuer-oder-gegen-organspende-entscheiden-61862-8.html#70) zum SPON-Artikel Deutsche sollen sich für oder gegen Organspende entscheiden [...]
Dann war mein Beitrag (http://forum.spiegel.de/f22/abstimmung-im-bundestag-deutsche-sollen-sich-fuer-oder-gegen-organspende-entscheiden-61862-8.html#70) zum SPON-Artikel Deutsche sollen sich für oder gegen Organspende entscheiden (http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/bundestag-stimmt-fuer-entscheidungsloesung-zur-organspende-a-835176.html) vom 25.05.2012 doch nicht so abwegig: ---Zitat--- Ich habe immer folgende Befürchtung: Ich habe einen Unfall, bin bewusstlos, bin organisch aber sonst in Ordnung. Obwohl man mich retten könnte, wird mir ärztliche Hilfe nicht hinreichend zuteil, weil man bei mir einen Organspendeausweis findet und das von mir zur Spende freigegebene Organ gerade dringend benötigt wird, vielleicht von einem guten Bekannten des Chefarztes oder s.ä. Anders ausgedrückt: Meine hilflose Situation und mein Organspendeausweis wecken Begehrlichkeiten bei denjenigen, die mir medizinisch eigentlich helfen sollten. ---Zitatende--- Oder habe ich die Filme "Coma" und "Fleisch" zu oft gesehen?
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  • Mittwoch, 01.08.2012 – 11:04 Uhr
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