"Du hast dich nicht entschieden", sagt Marita Donauer. Ihr Bruder Karl kann ihr nichts entgegnen, er ist tot, beerdigt, weg. Doch Donauer spricht mit ihm, denn sie hat diese eine Frage, die sie plagt, auf die sie selbst eine Antwort geben musste und nicht weiß, ob ihr Bruder genauso entschieden hätte. "Wolltest du deine Organe spenden?"
Als Karl noch auf der Intensivstation lag, sein Brustkorb sich durch die Luft, die aus den Maschinen in seine Lungen strömte, hob und senkte, als Donauer spürte, da kommt nichts mehr, das ist das Ende, sagte sie "ja". In Karls Kopf war ein Aneurysma geplatzt, die Blutung hatte wichtige Teile seines Gehirns irreparabel geschädigt. Die Maschinen hielten nur seinen Kreislauf aufrecht. "Ich hoffe, ich habe in deinem Sinne gehandelt", sagt Donauer, wenn sie in Gedanken mit ihrem Bruder spricht.
In neun von zehn Fällen, bei denen Verstorbene als Organspender in Frage kommen, müssen Angehörige dieselbe Frage beantworten wie Marita Donauer. Die Verstorbenen haben ihren Willen nicht dokumentiert und lassen ihre Angehörigen mit der Entscheidung allein. Vielleicht kennt die Familie die Wünsche des Toten, oft kann sie aber nur mutmaßen - so wie im Fall von Karl. Schwierig ist es immer.
In Deutschland stehen Umfragen zufolge die meisten Menschen einer Organspende positiv gegenüber, aber nur jeder Vierte hat einen Spenderausweis. "Aus Unsicherheit, die falsche Entscheidung zu treffen, kommt es hier in vier von zehn Fällen zu einer Ablehnung der Organspende", berichtet die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO). Am Freitagmorgen hat der Bundestag über die Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz und die Änderung des Transplantationsgesetzes abgestimmt. Das Ziel: Die Organspende-Bereitschaft soll gefördert werden.
Die zentralen Neuerungen der Gesetze:
Aufgrund der offenen Fragen will Freude über das neue Gesetz nicht so recht aufkommen. Unmut gibt es in den Fraktionen auch über die Art und Weise, wie das Gesetz umgesetzt wird, nämlich ohne Diskussion über sensible Themen. "Die Koalition, allen voran die Union, versucht das Verfahren auf Teufel komm heraus abzuschließen", heißt es aus Oppositionskreisen.
Dabei ist eine deutliche Verbesserung der Organspendesituation in Deutschland dringend erforderlich: Derzeit warten rund 12.000 Menschen in Deutschland auf ein Spenderorgan. Jeden Tag werden zwar bundesweit in rund 50 Transplantationszentren durchschnittlich 11 Organtransplantationen durchgeführt. Gleichzeitig sterben aber statistisch gesehen jeden Tag drei Menschen, die mit einer Organspende hätten gerettet werden können. Die Anzahl der Organspenden war 2011 mit 1200 Organspendern im Vergleich zum Vorjahr mit 1296 Spendern deutlich rückläufig.
In vielen EU-Ländern stellen deutlich mehr Verstorbene ihre Organe zur Verfügung. Vorzeigeland ist etwa Spanien: Pro einer Million Einwohner spenden dort mehr als 34 Menschen nach ihrem Tod Organe - in Deutschland sind es nur knapp 15. Doch ist allein die Widerspruchsregelung in Spanien für die hohen Spenderzahlen verantwortlich? Experten meinen nein. In Deutschland limitieren beispielsweise auch Patientenverfügungen immer häufiger die Zahl der Organspender: "Die Menschen äußern sich vor ihrem Tod nicht klar zum Thema Organspende, schließen aber mit einer Patientenverfügung intensivmedizinische Maßnahmen aus", erklärt Günter Kirste, Vorstand der DSO.
Tabubruch in der Nachtschicht
Ein Blick in die verschiedenen deutschen Bundesländer zeigt zudem auch hierzulande deutliche Unterschiede: Der Stadtstaat Bremen erreicht mit 31,8 Organspendern pro einer Million Einwohner fast die Zahlen von Spanien und liegt damit weit über den Ergebnissen von anderen EU-Ländern mit Widerspruchsregelung. Im benachbarten Flächenland Niedersachsen hingegen lag die Quote 2011 nur bei 12,6 Spendern pro einer Million Einwohner. Es kann demnach nicht nur die gesetzliche Regelung, wer Organspender sein kann, will oder soll, ausschlaggebend für den Erfolg sein.
Eine Organspende nach dem Tod ist in Deutschland nur dann möglich, wenn ein Mensch hirntot ist, sein Kreislauf aber mit Maschinen aufrechterhalten wird. Nach Angaben der DSO sterben hierzulande jedes Jahr 400.000 Menschen in Krankenhäusern, rund ein Prozent davon am Hirntod. Von diesen 4000 wurden 2011 wiederum nur 1799 als potentielle Organspender an die DSO gemeldet. Diese Lücke zeigt zwei Dinge: Zum einen kann nicht jeder hirntote Mensch seine Organe spenden; Infektionen oder Tumorerkrankungen etwa schließen eine Spende aus. Zum anderen gibt es jedoch zahlreiche potentielle Organspender, die in den Kliniken nicht identifiziert und gemeldet werden - wie viele es sind, ist unklar.
Für besonders wichtig halten Experten daher den Einsatz von Transplantationsbeauftragten. Diese sollen Ansprechpartner im Fall einer Organspende sein, als Bindeglied zur DSO funktionieren und Fortbildungen in der eigenen Klinik leiten. Sie müssen in einem Gespräch mit den Angehörigen Tabuzonen berühren, dabei empathisch sein und gleichzeitig ergebnisoffen beraten - eine schwierige Gratwanderung.
Kritiker bemängeln allerdings, dass nicht geklärt ist, wer die Kosten für Ausbildung und Einsatz der Transplantationsbeauftragten übernimmt. Zudem erhalten die Kliniken pro Organspende lediglich eine geringe Pauschale. Die tatsächlich entstehenden Kosten für Intensivstation, Explantation, Personal oder OP-Ausfälle am Folgetag werden nach Angaben von Klinikärzten dadurch nicht gedeckt.
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