Beschluss: Das bringt das neue Patientenrechtegesetz
Das neue Patientenrechtegesetz stärkt die Rechte der Versicherten, behauptet die schwarz-gelbe Koalition. Doch was ändert sich für die Bürger im Alltag? Die wichtigsten Änderungen im Detail.
Berlin - Patienten in Deutschland sollen künftig mehr Rechte gegenüber ihren Ärzten und Krankenkassen bekommen. Am Donnerstagabend verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition das Patientenrechtegesetz.
Während die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) das neue Gesetz als Durchbruch feierte und sagte, damit werde das Informationsgefälle zwischen Ärzten und Patienten "endlich ausgeglichen", kritisierte die Opposition das neue Gesetz als völlig unzureichend und sprach von einem "Ärzteschutzprogramm".
Doch was genau ändert sich durch das neue Gesetz? Und was bedeutet es für die Patienten? Die wichtigsten Punkte im Überblick.
Behandlungsvertrag: Er regelt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) das Verhältnis zwischen Arzt und Patient. Das Gesetz fasst in großen Teilen bestehende Rechte der Patienten an zentraler Stelle zusammen.
Aufklärung: Patienten sollen verständlich und umfassend über Diagnosen und Therapien informiert werden. Über Behandlungsfehler muss der Arzt unter Umständen auch informieren. Die Patienten sind gesondert auf Kosten hinzuweisen, die nicht von den Leistungsträgern übernommen werden. Zur Aufklärung auch über die Risiken muss es rechtzeitig ein persönliches Gespräch geben - eine reine schriftliche Aufklärung reicht nicht aus.
Patientenakten: Sie sind vollständig und sorgfältig zu führen. Patienten bekommen ein Recht auf vollständige Akteneinsicht. Nicht dokumentierte Therapieschritte gelten vor Gericht als unterblieben.
- Worauf haben Patienten einen Anspruch?
dapd - Was ist ein Behandlungsfehler?
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Leistungen von Krankenkassen: Kassen müssen binnen drei Wochen - bei Einschaltung des medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen - über einen Antrag auf bestimmte Behandlungen entscheiden. Bei Zahnärzten gilt eine Sechs-Wochen-Frist. Wenn die Kasse keinen triftigen Grund dafür nennt, dass es länger dauert, gilt dies automatisch als Genehmigung.
Mit der Verabschiedung im Bundestag ist das Patientenrechtegesetz der Koalition zwar auf der Zielgeraden. Jetzt muss allerdings noch der Bundesrat beraten - zustimmungspflichtig ist das Gesetz aber nicht. Forderungen wie die nach einem Fonds zur unbürokratischen Unterstützung von Patienten bei einem Verdacht auf Ärztefehler konnten sich nicht durchsetzen.
Entgegen der Kritik der Opposition am neuen Patientenrechtegesetz erwartet die FDP tatsächlich spürbare Verbesserungen für die Versicherten. "Mit dem Patientenrechtegesetz wird sich der erlebte und tatsächliche Behandlungsalltag der Patienten erheblich verbessern", sagte die FDP-Gesundheitsexpertin Christine Aschenberg-Dugnus am Freitag in Berlin.
Für Mobilleser: Hier erfahren Sie, was Patienten bei einem Behandlungsfehler tun können.
cib/dpa
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