PID: Politik nimmt letzte Hürde für Gentests an Embryos
Künstlich erzeugte Embryonen dürfen bald in Ausnahmefällen genetisch untersucht werden: Bundesregierung und Länder haben sich nach monatelangem Streit auf eine Regelung zur Präimplantationsdiagnostik geeinigt. Nur wenige Zentren werden die Analysen durchführen dürfen.
Vor mehr als eineinhalb Jahren ebnete der Bundestag den Weg für Gentests an Embryonen. Jetzt kann der Beschluss auch als Gesetz in die Praxis umgesetzt werden. Bundesregierung und Länder haben sich nach monatelangem Streit auf eine Verschärfung der von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) vorgelegten Rechtsverordnung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) geeinigt, berichtet die "Berliner Zeitung".
Demnach soll nur eine begrenzte Zahl von Zentren die Gentests an künstlich erzeugten Embryonen durchführen dürfen. Bei der PID wird nach der künstlichen Befruchtung und vor der Implantation in die Gebärmutter untersucht, ob Embryonen unter Gendefekten leiden. Bei einem Gendefekt werden sie gegebenenfalls wieder vernichtet.
Die Zulassung der PID-Zentren soll im Einzelfall geprüft werden und unter anderem davon abhängig gemacht werden, ob es einen Bedarf gibt. Einen Rechtsanspruch auf die Zulassung eines Zentrums soll es demnach nicht geben. Die Politiker wollen so sicherstellen, dass sich die Anwendung der PID auf einige wenige Zentren beschränkt. Dies entspricht den Forderungen des Deutschen Ethikrats.
Im Gegenzug würden die Bundesländer ihre Forderung fallen lassen, in jedem Land nur eine Ethikkommission zu erlauben, berichtet die Zeitung weiter. Darauf wollte sich Bahr nicht einlassen. Die unabhängigen Ethikkommissionen sollen die Anträge auf eine PID überprüfen und entscheiden, ob Eltern die Genanalyse vornehmen lassen dürfen.
Das Gesetz zur Regelung der PID von 2011 enthält ein grundsätzliches Verbot der Präimplantationsdiagnostik. Gleichzeitig bestimmt es in engen Grenzen Fälle, in denen die PID ausnahmsweise zulässig sein soll. Die neue Verordnung soll nun die Bestimmung und Organisation dieser Ausnahmen regeln. Erlaubt sind Gentests an Embryonen nur dann, wenn ein Elternteil oder beide Elternteile die Veranlagung zu einer schweren Erbkrankheit haben oder mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Tot- oder Fehlgeburt droht. Eine vorherige Beratung ist Pflicht.
Die geänderte Rechtsverordnung zur PID soll an diesem Freitag vom Bundesrat beschlossen werden. Ab dem Moment, in dem sie in Kraft tritt, werden die Gentests erlaubt sein. Schätzungen zufolge könnten in Deutschland 250 bis 400 Paare jährlich die PID in Anspruch nehmen. Bisher ist eine genetische Untersuchung des Embryos vor der Einpflanzung in die Gebärmutter nur in unter anderem europäischen Nachbarländern möglich.

irb/AFP
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