PID: Kabinett ebnet Weg für Gentests an Embryonen

Befruchtung einer Eizelle unter Beobachtung: Bei schweren Gendefekten darf ein Embryo verworfen werdenZur Großansicht
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Befruchtung einer Eizelle unter Beobachtung: Bei schweren Gendefekten darf ein Embryo verworfen werden

Wie Ärzte künftig Gentests an künstlich erzeugten Embryonen durchführen dürfen, hat das Bundeskabinett mit einer umstrittenen Verordnung entschieden. Nur spezialisierte Zentren dürfen demnach die Präimplantationsdiagnostik anbieten, Ethikkommissionen wachen über die Entscheidungen.

Berlin - In Ausnahmefällen können künstlich erzeugte Embryonen vor der Einsetzung in den Mutterleib künftig auf Gendefekte untersucht werden. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die umstrittene Rechtsverordnung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) verabschiedet. Jetzt muss der Bundesrat noch zustimmen.

Bei der PID werden Embryonen nach der künstlicher Befruchtung vor der Einpflanzung in die Gebärmutter auf Krankheiten untersucht - und gegebenenfalls wieder vernichtet, wenn das Kind etwa eine schwerwiegende genetische Krankheit entwickeln würde. Das Gesetz zur Regelung der PID von 2011 enthält zwar ein grundsätzliches Verbot der Präimplantationsdiagnostik. Gleichzeitig bestimmt es in engen Grenzen Fälle, in denen die PID ausnahmsweise zulässig sein soll. Die neue Verordnung soll nun die Bestimmung und Organisation dieser Ausnahmen regeln.

Damit kann die PID in Deutschland künftig in speziellen Zentren angewendet werden, die strenge Auflagen erfüllen müssen. Nach der Verordnung sollen die Länder unabhängige Ethikkommissionen einrichten, die die Anträge auf PID prüfen und binnen drei Monaten mit einfacher Mehrheit über sie entscheiden müssen.

"Endlich Rechtssicherheit für Betroffene"

Dem Gesetz zufolge ist ein Gentest an Embryonen vor der Einpflanzung in die Gebärmutter nur zulässig, wenn eine Tot- oder Fehlgeburt droht oder ein oder beide Elternteile ein hohes genetisches Risiko für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen.

Mehrere Ministerpräsidenten warfen Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) laut einem Bericht der "Rheinischen Post" vor, die Verordnung gehe über die Grenzen des Gesetzes hinaus. Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Flach (FDP) begrüßte hingegen, dass es nun Rechtssicherheit für Betroffene gebe. "Niemand sollte versuchen, über medialen Druck Änderungen zu erzwingen, die der Gesetzgeber so nicht gewollt hat", sagte Flach.

Noch vor wenigen Wochen hatte der Gynäkologe Klaus Diedrich vom Universitätsklinikum Lübeck erneut auf die schwierige Situation von betroffenen Paaren hingewiesen, die sich eine genetische Untersuchung des Embryos wünschten. "Das ist eine schlimme Situation", so Diedrich. Betroffene Paare wählten daher bislang häufig den Weg in die europäischen Nachbarländer, in denen die PID erlaubt ist.

Präimplantationsdiagnostik (PID)
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Bei dem Verfahren werden einem im Reagenzglas entstandenen Embryo ein bis zwei Zellen entnommen. Es geht darum, deren Erbgut zu untersuchen. Ziel ist es, unter anderem Krankheiten aufzudecken, die auf zu viele oder zu wenige Chromosomen zurückgehen. Beim Down-Syndrom ist beispielsweise das Chromosom 21 dreimal vorhanden. Möglich sind auch Untersuchungen auf einzelne veränderte Gene, die beispielsweise für Muskelschwund, Lungen- und Stoffwechselkrankheiten oder die Bluterkrankheit verantwortlich sind.

hei/dapd/dpa

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insgesamt 8 Beiträge
otto_iii 14.11.2012
es läuft wieder einmal auf eine typisch deutsche Lösung hinaus: Die PID wird grundsätzlich Verboten, aber in Ausnahmefällen erlaubt, aber diese Ausnahmefälle werden nur nach Durchlaufen eines extrem teuren, zeitaufwändigen und [...]
es läuft wieder einmal auf eine typisch deutsche Lösung hinaus: Die PID wird grundsätzlich Verboten, aber in Ausnahmefällen erlaubt, aber diese Ausnahmefälle werden nur nach Durchlaufen eines extrem teuren, zeitaufwändigen und hochbürokratischen Genehmigungsverfahrens anerkannt. Die Betroffenen werden sich das nicht freiwillig antun, zumal sie sowieso schon Unsummen für die Kinderwunschbehandlung ausgegeben haben, in einer schwierigen emotionalen Situation sind und sich vor dem Verlust ihrer Lebensperspektive ängstigen. Zum Glück ist außerhalb der deutschen Grenzen mehr Rationalität und Verständnis vorhanden.
vantast64 14.11.2012
der Asylanten, H4-er, unserer Ärmsten? Tucholsky sagte: "Für mich sorgen sie alle: Kirche, Staat, Ärzte und Richter. Neun Monate lang. .... Fünfzig Lebensjahre wird sich niemand um mich kümmern, niemand. Da muß ich mir [...]
der Asylanten, H4-er, unserer Ärmsten? Tucholsky sagte: "Für mich sorgen sie alle: Kirche, Staat, Ärzte und Richter. Neun Monate lang. .... Fünfzig Lebensjahre wird sich niemand um mich kümmern, niemand. Da muß ich mir selbst helfen." Er kannte nichteinmal die menschenfeindliche "Residenzpflicht". Gibt es keine Ethikkommission für Asylanten, unsere Ärmsten?
ehf 14.11.2012
Wir dürfen auf eine schönere, neuere Welt hoffen. Juhu!
Wir dürfen auf eine schönere, neuere Welt hoffen. Juhu!
brehn 14.11.2012
Für mich ist und bleibt es völlig unverständlich, wieso die PID überhaupt verboten worden ist. Mir fällt kein einziges ernstzunehmendes Argument ein, welches dagegen spricht, schwere Erbkrankheiten vor dem Einpflanzen eines [...]
Für mich ist und bleibt es völlig unverständlich, wieso die PID überhaupt verboten worden ist. Mir fällt kein einziges ernstzunehmendes Argument ein, welches dagegen spricht, schwere Erbkrankheiten vor dem Einpflanzen eines Embryos auszusortieren.
tiger2912 14.11.2012
Ich kann doch immer wieder nur den Kopf schütteln über so manchen Kommentar (siehe ehr "Gattaca lässt grüssen"). Es geht doch betroffenen Paaren weiß Gott nicht darum, ein perfektes Kind künstlich zu erzeugen. Mein Mann [...]
Ich kann doch immer wieder nur den Kopf schütteln über so manchen Kommentar (siehe ehr "Gattaca lässt grüssen"). Es geht doch betroffenen Paaren weiß Gott nicht darum, ein perfektes Kind künstlich zu erzeugen. Mein Mann und ich haben bereits 2 Kinder aufgrund einer Erbkrankheit verloren. Unser erstes Kind starb einen Tag nach seiner Geburt, unser 2. Kind war wieder erkrankt, was durch eine Fruchtwasseruntersuchung festgestellt werden konnte. Wir haben uns dann für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden, da die Lebenserwartung der Kinder mit dieser Krankheit gleich Null ist. Es ist doch absurd, dass uns bei der Möglichkeit einer PID in Deutschland der ohnehin schon steinige Weg noch schwerer gemacht wird. Wir wünschen uns einfach nur ein Kind, dass nicht von dieser schlimmen Erbkrankheit betroffen ist, was durch die PID festgestellt werden könnte.
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  • Mittwoch, 14.11.2012 – 12:48 Uhr
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