05. Januar 2013, 09:37 Uhr

Schadstoffe

Hersteller müssen Auskunft geben

Ob Spielzeug, Regenjacken oder Pfannen Schadstoffe enthalten, lässt sich auf den ersten Blick kaum erkennen. Wer sichergehen will, kann beim Hersteller Informationen einholen. Seit Jahresbeginn sind die Firmen verpflichtet, Auskunft über mehr als hundert Chemikalien zu geben.

Riecht das Plastikspielzeug nicht stechend nach Gummi? Und wurde meine neue Jacke mit viel Chemie behandelt, damit sie den Regen abweisen kann? Häufig haben Verbraucher den Verdacht, dass Gegenstände oder Textilien Stoffe enthalten, die ihrer Gesundheit schaden können. Ob die Vermutung begründet ist, lässt sich schon vor den Kauf herausfinden: Hersteller müssen gemäß einer EU-Verordnung, die seit 2007 in Kraft ist, auf Nachfrage Auskunft über eine Reihe von Schadstoffen geben, die in ihren Produkten stecken können. Seit Jahresbeginn ist die Liste um 54 Stoffe gewachsen und umfasst somit 136 potentiell schädliche Chemikalien. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu im Überblick.

Welche Produkte sind betroffen?

Die Schadstoffen können in vielen Gegenständen des täglichen Lebens enthalten sein. Das Informationsportal des Umweltbundesamtes (UBA) nennt Haushaltswaren, Textilien, Schuhe, Sportartikel, Möbel, Heimwerkerbedarf, Elektrogeräte, Spielzeug, Fahrzeuge oder Verpackungen als Beispiele.

Wie gefährlich sind die Schadstoffe, um die es geht?

Die Schadstoffe fallen unter die europäische Reach-Verordnung und gelten damit als "besonders besorgniserregend". Das bedeutet, sie schaden entweder der Umwelt oder können dem Menschen zusetzen. Aktuell stehen 136 Stoffe auf der sogenannten Kandidatenliste, davon kamen 54 erst Ende 2012 dazu, teilt das UBA mit. Unter den neuen Chemikalien sind unter anderem einige Weichmacher (Phthalate), die in Plastikspielzeug, Matratzen, bedruckten T-Shirts und Elektrokabel vorkommen können. Bestimmte Phthalate gefährden möglicherweise die Fortpflanzung.

Ebenfalls neu aufgenommen wurden vier perfluorierte Carbonsäuren (PFC). Die Chemikalien sind wasser- sowie fettabweisend und werden in Antihaftbeschichtungen von Pfannen verwendet. Greenpeace konnte die Stoffe in einem Test vom Oktober 2012 auch in Regenjacken und -hosen von Markenherstellern nachweisen. Die Chemikalien reichern sich über Gewässer und die Nahrungskette im Menschen an. Einige Chemikalien der Stoffgruppe PFC schaden laut UBA der Fortpflanzung. Außerdem lösten sie bei Tierversuchen Tumore aus. Die Übertragbarkeit dieser Ergebnisse auf den Menschen ist allerdings umstritten.

Wann ist der Hersteller zur Auskunft verpflichtet?

Der Stoff muss auf der Reach-Kandidatenliste stehen. Überschreitet seine Konzentration im Produkt einen Anteil von 0,1 Prozent müssen Hersteller, Lieferant und Händler jeden Bürger auf Anfrage darüber informieren.

Wie hole ich die Auskunft ein?

Anfragen sind mündlich, per Post oder E-Mail möglich. Allerdings ist es aufwendig, jede Firma direkt zu recherchieren und zu kontaktieren. Der BUND bietet mit Unterstützung des Umweltbundesamtes ein Online-Formular an, das dem Verbraucher die Suche abnimmt. Dort reicht es, die Artikelnummer (unter dem Strichcode), den Produktname und die eigenen Kontaktdaten einzugeben. Die Anfrage wird anschließend automatisch an den Hersteller oder Händler geschickt. Dieser muss innerhalb von 45 Tagen Auskunft geben, mit seiner Antwort wendet er sich direkt an den Verbraucher.

Was passiert, wenn der Hersteller oder Händler nicht antwortet?

Der Hersteller oder Händler ist nur verpflichtet, eine Antwort zu geben, wenn er einen als "besonders besorgniserregend" deklarierten Stoff verwendet. Andernfalls braucht er nicht zu antworten. Darauf weist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hin, die eine Informationsseite für Unternehmen zum Thema anbietet. Denkt ein Verbraucher, der Stoff sei dennoch enthalten und er bekomme keine Antwort, sollte er das nach Ablauf der Frist von 45 Tagen einer zuständigen Kontrollbehörde melden, rät die Bundesanstalt. Zuständig ist immer die Behörde im Bundesland des Herstellers.

irb/dpa


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