Debatte über Organvergabe: "Wir warten unsere Patienten zu Tode"
Wie verteilt man Organe gerecht an Kranke? Nach den Organspendeskandalen steht das deutsche Vergabesystem in der Kritik. Der Ethikrat fordert eine Änderung des Transplantationsgesetzes. Doch die Optionen sind ethisch heikel.
Berlin - Alle acht Stunden stirbt in Deutschland ein Mensch, weil er nicht rechtzeitig ein Organ bekommt. Es mangelt an Herzen und Lungen, an Lebern, Nieren und Augenlinsen. Durch Kampagnen möchte die Regierung die Anzahl der Spender erhöhen. Doch selbst wenn jeder Bundesbürger sich auf einem Ausweis als Spender ausgäbe, würden die Organe voraussichtlich nicht reichen.
Die unangenehme Frage bleibt: Wie verteilt man dieses knappe Gut, das über Leben und Tod entscheiden kann? Am Donnerstag hat sich der Deutsche Ethikrat in einer öffentlichen Sitzung in Berlin dieser Frage angenommen.
Viele der Anwesenden sehen das Problem im Organtransplantationsgesetz. Dort heißt es, die Entscheidung, ob ein Patient ein Organ bekommt, solle möglichst nach Dringlichkeit und Erfolgsaussicht der Transplantation geschehen. Doch das sind zwei Kriterien, die oft in Widerspruch zueinander stehen. Je kranker ein Mensch ist, desto dringender braucht er möglicherweise ein Ersatzorgan. Gleichzeitig ist aber die Wahrscheinlichkeit geringer, dass er den Eingriff übersteht und lange mit dem Organ leben kann.
Das Gesetz löst diesen Widerspruch nicht auf und verweist auf die Bundesärztekammer (BÄK), die dazu Richtlinien erlässt. Im Falle von Lebetransplantationen entscheidet aktuell ein hoher Meld-Score über die Organvergabe. Der Meld-Score setzt sich aus verschiedenen Laborwerten zusammen. Je höher er ist, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass der Patient in den nächsten drei Monaten ohne eine neue Leber sterben wird.
Das wahre Leiden der Patienten wird nicht erfasst
Der Score ist in letzter Zeit in Kritik geraten. Jutta Riemer, Vorsitzende des Patientenverbandes Lebertransplantierte e.V. und selbst Organempfängerin, bemängelt, dass der Meld-Score als einfacher Parameter das wahre Leiden der Patienten nicht erfassen kann. Zudem legt er den Schwerpunkt deutlich auf die Dringlichkeit und weniger auf Erfolg.
Das kann auch dazu führen, dass potentielle Organempfänger so lange warten müssen, bis sich ihr Meld-Score verschlechtert, erst dann bekommen sie ein neues Organ. "Das jetzige System zwingt uns, bei Schwerkranken, die durch eine Transplantation gute Chancen haben, so lange zu warten, bis sie schlechte Chancen haben", kritisiert etwa Gertrud Greif-Higer. "Manchmal habe ich den Eindruck, wir warten unsere Patienten zu Tode", sagt die Medizinethikerin von der Universitätsklinik Mainz. Tatsächlich ist in Ländern, die Organe stärker nach dem Erfolgsprinzip verteilen, die Lebenserwartung nach Lebertransplantationen höher.
Jochen Taupitz vom Ethikrat fragt sich, warum es überhaupt so gekommen sei, dass die BÄK die Dringlichkeit stärker als die Erfolgsaussicht wertet. "Ist es, weil es hässlich ist, wenn Leute auf der Warteliste sterben und das dem System zugeschoben wird?", fragt der Rechtswissenschaftler. Was danach passiere, erfasse man hingegen bisher nicht.
Hans Lilie, Vorsitzender der Ständigen Kommission Organtransplantation der BÄK, gibt zu, dass das Meld-System die Dringlichkeit betont. Doch er entgegnet, es sei europaweit eingeführt worden und ein Fortschritt gegenüber dem vorherigen Zustand. Damals hätten einzelne Ärzte einen Spielraum bei der Bewertung gehabt und deshalb mehr Möglichkeit zur Willkür. Das Meld-System sei dagegen objektiver.
Ein besseres und gerechteres System zu finden ist nicht leicht. Eine Möglichkeit ist es, Organe so zu verteilen, dass sich die meiste gewonnene Lebenszeit ergibt. Doch die dazu notwendigen Daten werden in Deutschland nicht erhoben. Und wenn man streng nach diesem Prinzip geht, würden Organe meist an Gesündere gehen, die damit noch viele Jahre leben könnten - Schwerkranke wären ausgeschlossen. Micha Werner hält diese Option für ethisch schwierig. Ginge man dagegen streng nach Chancengleichheit, müsse man aber die Organverteilung dem Los überlassen, sagt der Professor für Philosophie an der Universität Greifswald.
"Wir lassen unser Steuerrecht auch nicht durch die Steuerberaterkammer machen."
Dieses Kernproblem müsse vom Gesetzgeber entschieden werden, sagt Thorsten Kingreen. Der Professor für Öffentliches Recht an der Universität Regensburg hält eine weitere Ausgestaltung des Transplantationsgesetzes für notwendig und nennt die Schweiz als Positivbeispiel. Die jetzige Situation, bei der die BÄK bestimmt, hält er für unangemessen. "Wir lassen unser Steuerrecht auch nicht durch die Steuerberaterkammer machen." Dieser Meinung sind einige der Anwesenden. Der Gesetzgeber müsse nochmal ran, sagt auch Christiane Woopen, Vorsitzende des Ethikrats.
Doch auch ein neues Gesetz wird nicht allen gerecht werden können. Wenn ein Patient ein langersehntes Organ zugeteilt bekommt, bleibt es immer einem anderen vorenthalten. "Eine gerechte Verteilung scheint mir in der Transplantationsmedizin sehr schwer", sagt die Medizinerin Greif-Higer, "vielleicht ist sie eine Illusion."
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- Hristio Boytchev ist freier Wissenschaftsjournalist in Berlin. Er schreibt meistens über lebendige Dinge, unter anderem für die "Washington Post".
Hristio Boytchev
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