Gesundheit


Früherkennung: So viel Vorsorge zahlt die Kasse

Zahnarzt mit Zahnprothese: Vorsorgeuntersuchungen beginnen mit der GeburtZur Großansicht
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Zahnarzt mit Zahnprothese: Vorsorgeuntersuchungen beginnen mit der Geburt

Vom ersten Lebenstag an stehen gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland Früherkennungsuntersuchungen zu. Mit dem Vorsorgerechner finden Sie schnell heraus, auf welche Tests Sie wann einen Anspruch haben.

Je früher man eine Krankheit erkennt, desto besser lässt sie sich in der Regel behandeln. Das gilt besonders bei Krebs, denn fast alle Arten sind nur heilbar, solange der Tumor noch keine Metastasen streut. Vor allem chronische Krankheiten wie Diabetes, die hohe Kosten verursachen, will man möglichst früh entdecken. Deshalb bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung vom ersten Lebenstag an unterschiedliche Früherkennungsuntersuchungen.

Die meisten Untersuchungen führen Ärzte durch, die man sowieso regelmäßig aufsucht: Kinderarzt, Hausarzt und Frauenarzt. Jede Krankenkasse weist ihre Versicherten einmal jährlich auf die anstehenden Früherkennungsmaßnahmen hin. Geht man regelmäßig zu den angebotenen Untersuchungen, kann die Kasse das mit einem Bonus honorieren.

Niemand ist verpflichtet, zu einer Früherkennungsuntersuchung zu gehen. Allerdings gibt es mittlerweile eine Beratungspflicht: Wer sich nicht vom Arzt über die angebotenen Untersuchungen aufklären lässt, dem drohen höhere Zuzahlungen bei einer tatsächlichen chronischen Krankheit. Momentan gilt diese sogenannte Chronikerregelung für die Untersuchungen auf Gebärmutterhalskrebs, das Mammografie-Screening für Brustkrebs und die Darmkrebs-Früherkennung.

Vorsorge

Diese Untersuchungen zahlt die Krankenkasse:

So laufen die Vorsorgeuntersuchungen ab

Zu allen Früherkennungsuntersuchungen gehört eine gezielte Anamnese, also das Gespräch des Arztes mit dem Patienten über seine gesundheitliche Vergangenheit. Den Arzt interessiert, ob sich etwas verändert hat oder neue Beschwerden aufgetreten sind. Er untersucht den Patienten und erklärt anschließend, was das Untersuchungsergebnis bedeutet.

Vorsorgeuntersuchungen bieten immer nur einen Anhaltspunkt. Zeigt der Test keine Krankheit an, schützt das nicht davor, später im Leben daran zu erkranken. Fällt ein Test dagegen positiv aus, besteht immer nur ein Verdacht. Dann sind genaue Untersuchungen notwendig, um herauszufinden, ob der Patient tatsächlich krank ist.

Unabhängig von Vorsorgeterminen sollten Sie immer aufmerksam bleiben, falls sich an Ihrem Körper etwas verändert. Wenn Sie bei sich Veränderungen feststellen, dann ist ein Arzt der richtige Ansprechpartner.

dba

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  • Mittwoch, 06.06.2012 – 10:57 Uhr
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Vorsorge & Früherkennung
Was der Volksmund Vorsorge-Untersuchungen nennt, sind eigentlich Untersuchungen zur Früherkennung. Mediziner sprechen dann von Vorsorge, wenn eine Krankheit verhindert werden soll.

Ein Beispiel für die Vorsorgeuntersuchung ist der Gesundheits-Checkup für Frauen und Männer ab 35 Jahren. Dabei bestimmen Ärzte Risikofaktoren insbesondere für Herz-Kreislauf-Krankheiten wie einen zu hohen Blutdruck. Fällt ein Patient beim Checkup als übergewichtig und unsportlich auf, während sein Blutdruck normal ist, kann er einem möglichen Bluthochdruck vorbeugen: Der Arzt empfiehlt dann Bewegung und eine gesündere Ernährung. Dieses Vorgehen heißt Primärprävention.

In die gleiche Vorsorgegruppe gehören Impfungen, die vor einer Infektionskrankheit schützen. Zur Primärprävention gehören auch Gesundheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz. Durch einen richtig eingestellten Bürostuhl etwa lassen sich arbeitsbedingte Krankheiten wie Rückenschmerzen verhindern.

Schwangerschafts-untersuchungen
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• Drei Ultraschall-Untersuchungen zwischen der 13. und 16. Woche, der 21. und 24. Woche und der 29. und 32. Woche
• Bestimmung von Blutgruppe und Rhesusfaktor
• Test auf Röteln, HIV, Chlamydien, Lues, Hepatitis B
• bei begründetem Verdacht Test auf Toxoplasmose
• Ernährungsberatung (Jod, Folsäure und Vit B12)
• Kontrolle durch Zahnarzt

Alle vier Wochen:
• Urinuntersuchung auf Eiweiß, Zucker, Bakterien und Blut
• Gewichtskontrolle und Blutdruckmessung
• Überwachung der kindlichen Herztöne

In fortgeschrittener Schwangerschaft:
• Überwachung der kindlichen Herztöne und der Wehentätigkeit im CTG (Kardiotokogramm)
• Test auf Schwangerschaftsdiabetes zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche
• Betreuung durch Hebamme vor, während und nach der Geburt
• Bei Bedarf Haushaltshilfe





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