Berlin - Seit Wochen liegen schokoladengefüllte Adventskalender in deutschen Supermärkten aus. Die Meldung der Stiftung Warentest am Montag irritierte die Verbraucher: In 24 Adventskalendern hatten die Prüfer Mineralölrückstände entdeckt und warnten vor möglichen Gesundheitsschäden.
Zwar verteidigten die Kalenderhersteller sich umgehend, die Mineralölbestandteile seien in der Umwelt allgegenwärtig und eine Gesundheitsgefahr sei "nicht einmal ansatzweise nachgewiesen".
Doch jetzt zieht das Bundesverbraucherschutzministerium Konsequenzen aus dem Adventskalender-Desaster: Die Mineralölrückstände sollen raus aus Recyclingverpackungen für Lebensmittel.
Das Ministerium erklärte am Donnerstag , Untersuchungsergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung und ein eigenes Forschungsprojekt hätten ergeben, dass in Recyclingkarton Rückstände mineralölhaltiger Farben enthalten sein könnten. Deshalb soll es jetzt Höchstmengen für diese Rückstände geben, um die Verbraucher vor Gesundheitsgefahren zu schützen.
Ölhaltige Druckfarben sollen für Lebensmittelverpackungen außerdem verboten werden, teilte das Ministerium mit. Zwei Verordnungen sollen so bald wie möglich umgesetzt werden.
Eine amtliche Nachweismethode fehlt noch
Ein Haken ist allerdings, dass es noch keine amtliche Nachweismethode für die Mineralölrückstände gibt. Die soll das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erarbeiten.
Die Verbraucherorganisation Foodwatch forderte die Überwachungsbehörden auf, nicht auf kommende Grenzwerte zu warten. Von Herstellern, die Recyclingkartons verwenden, müssten Nachweise über die Unbedenklichkeit der Verpackungen verlangt werden. Werde dies nicht belegt, müsse die Ware aus den Läden geräumt werden.
Das Verbraucherschutzministerium wies darauf hin, die Stiftung Warentest-Untersuchung habe gezeigt, dass nicht in allen aus Recyclingpapier gefertigten Adventskalendern Mineralölrückstände auftauchten. Demnach sei es möglich, Ölreste in der Schokolade zu verhindern - und das sei auch die gesetzliche Pflicht der Hersteller. Denn unabhängig von gesetzlichen Regelungen dürften die Lebensmittelproduzenten nur sichere Produkte verkaufen.
In der Vergangenheit hatte es mehrere Gespräche zwischen Ministerium und Herstellern gegeben, wie die Mineralölrückstände reduziert werden könnten. Freiwillige Maßnahmen alleine würden allerdings nicht zum Ziel führen, teilt das Verbraucherschutzministerium mit, weshalb jetzt die Verordnungen kommen sollen.
dba/dpa
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