Psychotherapie: Hilfe, mein Therapeut ist krank

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Terminproblem: "Grundsätzlich gibt es jederzeit die Möglichkeit, einen Therapeuten zu wechseln"

Was können Patienten tun, wenn ihr Psychiater oder Psychologe plötzlich ausfällt? Für den Erfolg der Behandlung müssen Therapeut und Klient miteinander können. Es gibt Strategien für den Notfall.

Nürnberg - Eine Psychotherapie ist etwas anderes, als wann man wegen einer Grippe zum Hausarzt geht. Gewachsenes Vertrauen ist eine Voraussetzung dafür, damit die Behandlung funktionieren kann. Haben Betroffener und Arzt oder Psychologe sich dieses Vertrauen erarbeitet, sehen sie sich in vielen Fällen mehrfach in der Woche, und das über Monate hinweg.

Doch diese Beziehung kann unterbrochen werden. Nicht aufgrund persönlicher Differenzen, sondern weil das Leben auch außerhalb der Therapie weitergeht: Was können Patienten tun, deren Therapeut auf längere Zeit erkrankt oder im Extremfall gar nicht mehr praktizieren kann? Was tun, wenn man plötzlich umziehen muss, aus familiären oder beruflichen Gründen?

"Grundsätzlich gibt es jederzeit die Möglichkeit, einen Therapeuten zu wechseln, zum Beispiel, wenn keine Aussicht auf Erfolg besteht, man nicht miteinander klarkommt, aber eben auch, wenn eine längere Unterbrechung zu erwarten ist, die den Therapieerfolg gefährden könnte", sagt Timo Harfst von der Bundespsychotherapeutenkammer. Das bestätigt Claudia Schlund von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD): "Eine Psychotherapie ist aber immer personengebunden und kann nicht einfach von einem anderen Therapeuten übernommen werden, wie das etwa bei anderen Ärzten und Behandlungen möglich wäre."

Testsitzungen, um sich kennenzulernen

Patienten können direkt einen Psychotherapeuten aufsuchen oder sich durch einen Arzt überwiesen lassen. Derzeit dürfen drei Behandlungsformen mit den Kassen abgerechnet werden: die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die Verhaltenstherapie und die analytische Psychotherapie. Ein Patient hat Anspruch auf Testsitzungen, in denen geklärt wird, ob eine Therapie erforderlich ist und ob Patient und Therapeut miteinander klarkommen. Genehmigt die Kasse den Behandlungsantrag, kann es anschließend losgehen.

"Fällt der Therapeut nun aus, ist er verpflichtet, dies der Kasse zu melden und sollte im Sinne des Behandlungsvertrages auch den Patienten informieren", sagt Schlund. Er müsse jedoch keinen Ersatz stellen. "Generell ist bei Psychotherapeuten keine Vertretung möglich, etwa im Urlaub, wie das bei anderen Ärzten üblich ist." Es gebe jedoch Ausnahmen: "Für den Fall des eigenen Todes, bei langer, schwerer Krankheit oder bei Trauerfällen in der Familie kann man als Therapeut eine Vertretung bestimmen. Dann ist ein Übergang gegebenenfalls ohne Neuantrag bei der Kasse möglich." Der Patient muss das Vertretungsangebot aber nicht annehmen.

Patienten haben allerdings auch kein Recht, schnell einen anderen Therapeuten zu bekommen. "Psychotherapeuten sind nicht verpflichtet, jemanden, der bereits anderweitig eine Therapie angefangen hatte, vorzuziehen oder zu übernehmen", sagt Harfst. "Natürlich prüfen sie die Dringlichkeit und den Leidensdruck des Patienten und wägen dies ab, sollten sie eine Warteliste führen."

Auf den Abbruch einer an sich erfolgreichen Therapie reagierten Patienten sehr unterschiedlich, sagt Harfst. "Man kann nicht pauschal sagen, dass eine lange Unterbrechung schlecht ist", sagt Schlund. "Da muss ich abwägen: Ist ein sehr großer Rückschritt zu erwarten mit einem Schaden für die Gesundheit? Oder ist es ein Punkt, wo eine Pause möglich ist?" Es gebe kein Limit, in welcher Zeit das Stundenkontingent einer Therapie aufgebraucht werden müsse. "Bei längeren Unterbrechungen muss dies aber begründet werden, und nach einem halben Jahr ist in der Regel ein Neuantrag bei der Kasse nötig, wenn Patient und Therapeut weitermachen wollen."

Ein Wechsel in eine andere Therapieform ist nicht ohne weiteres möglich. "Wurde eine Psychotherapieform genehmigt, dann ist die Zusage der Kasse auch an die Therapieform gebunden", erklärt Schlund. "Bin ich beispielsweise in Verhaltenstherapie und finde keinen solchen Therapeuten in meiner Umgebung, der eine Kassenzulassung hat, kann ich mich auf dem privaten Markt umschauen." Das müsse der Patient aber unbedingt mit der Kasse besprechen und auch nachweisen, damit diese dann im Einzelfall die Kosten übernehme.

Krankenkassen empfehlen, sich umgehend zu melden, wenn die Therapie abgebrochen oder unterbrochen werden muss. "Von dem Psychotherapeuten würde ich dokumentieren lassen - vorausgesetzt, er ist noch in der Lage dazu -, warum der Wechsel stattfinden muss", rät Michaela Hombrecher von der Techniker Krankenkasse. Je nachdem, wie schwer den Patienten der Wechsel treffe, müssten individuelle Lösungen angestrebt werden. "Falls kein neuer Therapeut gefunden wird, können wir eventuell bei der Suche unterstützen."

Es sei möglich, die noch offenen Stunden auf einen anderen Therapeuten zu übertragen, sofern Qualifikation und Therapieform übereinstimmten. "Wenn die maximale Therapiestundenzahl noch nicht ausgeschöpft ist, kann auch eine Verlängerung der Therapie beantragt werden", fügt Hombrecher hinzu.

Christiane Löll, dpa

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1. Informativer Artikel !
Spiegelansgar 19.09.2013
Sehr informativer Ueberblick ! - Vielen Dank ! - Der Ratsuchende sollte vielleicht noch wissen, dass der Aertzliche Therapeut auch psychosomatische Stoerungen behandelt bei Schmerzen und Organbeschwerden ; dass er Krankschreibungen und Medikamentenverordnung durchfuehren darf und den Patienten in sozialen Fragestellungen, wie Kur- und Berentungsfrage begleitet.
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