Zwang in der Psychiatrie: Das letzte Mittel

Von Susanne Rytina

2. Teil: Attacken von Patienten sind selten

Einsamer Patient (Symbolbild): Isolierung als äußerstes ZwangsmittelZur Großansicht
Corbis

Einsamer Patient (Symbolbild): Isolierung als äußerstes Zwangsmittel

Ebenfalls stark von Zwangsmaßnahmen betroffen sind Patienten mit akuten Psychosen und Manien, die durch wahnhaftes Verhalten auffallen. Doch sind sie deshalb gefährlich? "Über die gesamte Lebenszeit betrachtet ist ihr Risiko, gewalttätig zu werden, etwa so groß wie bei jungen, gesunden Männern", sagt Steinert. "Während akuter Psychosen muss man aber von einem erhöhten Risiko ausgehen, bis eine wirksame Behandlung eingesetzt hat." Zudem könnten verzerrte Wahrnehmungen zu Aggressionen führen: "Wenn ein Patient an Verfolgungsangst leidet und glaubt, dass ihm das Personal Böses will, kann es vorkommen, dass er sich zur Wehr setzt."

Direkte Attacken von psychisch Kranken auf Klinikmitarbeiter sind allerdings eher selten. Zwei Prozent der Patienten aus vier untersuchten Kliniken haben Pfleger, Ärzte oder Mitpatienten direkt angegriffen, ergab eine Studie von Tilman Steinert. Der Anteil an aggressiven Patienten erhöht sich aber auf sieben Prozent, wenn man Drohungen, Sachbeschädigungen und Selbstverletzungen einschließt.

Aufschlussreich ist eine Studie, die Forscher um Alice Keski-Valkama vom Vanha Vaasa Hospital in Finnland 2010 veröffentlichten. Die Wissenschaftler untersuchten die Gründe, aus denen Psychiatriepatienten in Finnland isoliert oder fixiert werden. Hierzu werteten sie Patientenakten von 668 Fällen aus allen psychiatrischen Kliniken des Landes aus, und zwar über einen Zeitraum von 15 Jahren.

Das Ergebnis: In etwa jedem zweiten Fall begründete das Klinikpersonal die Zwangsmaßnahme mit einer Erregung und Desorientierung des Patienten. Gemeint waren damit rastloses Umherirren, verwirrtes und fahriges Verhalten oder verbale Aggressionen. Deutlich seltener, nämlich in jedem vierten bis fünften Fall, notierten die Mitarbeiter körperliche Gewalt. Gewaltandrohung oder Sachbeschädigung vermerkten die Akten nur bei jedem zehnten beziehungsweise zwanzigsten Patienten.

Personal soll besser geschult werden

Kritisch hieran sei vor allem, dass erregtes und desorientiertes Verhalten nicht zuverlässig vorhersage, ob der Patient wirklich gefährlich werde, urteilen Keski-Valkama und ihre Kollegen. Die Wissenschaftler vermuten zudem, dass Klinikmitarbeiter manchmal subjektiv entscheiden oder Zwang als Strafe einsetzen: Patienten, die das Personal attackiert hatten, wurden doppelt so lange isoliert oder fixiert wie Patienten, die andere Patienten angriffen.

"Die klinische Praxis weicht von den theoretischen und gesetzlichen Begründungen für Zwangsmaßnahmen ab und ist zu offen für subjektive Einschätzungen", resümieren die Autoren der Studie. Um dem abzuhelfen, müsse das Personal besser geschult werden und klare, verständliche Anweisungen haben.

Die Mitarbeiter im Zentrum für Psychiatrie Südwürttemberg trainieren Deeskalationstechniken, wie Tilman Steinert erläutert. "Damit wollen wir den Teufelskreis von Gewalt und Zwang möglichst durchbrechen", sagt der Psychatrieexperte. "Wenn Zwangsmaßnahmen schon nicht vermeidbar sind, sollen sie so professionell wie möglich ablaufen."

2009 erarbeitete Steinert zusammen mit Fachleuten der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) die Leitlinie "Therapeutische Maßnahmen bei aggressivem Verhalten in der Psychiatrie und Psychotherapie". Sie soll eine Hilfe für Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte sein. Auch der Patientenvertreter Klaus Laupichler war an der Ausarbeitung beteiligt, konnte jedoch nicht allen Passagen zustimmen. "Aber ich halte eine solche Leitlinie in der Psychiatrie für besonders wichtig, für einen weiteren Schritt hin zu einer menschlichen und hilfreichen psychiatrischen Versorgung", betont Laupichler.

Leitlinien für die Behandlung von Psychiatriepatienten basieren überwiegend auf Expertenkonsens. Aber auch angesehene Fachleute können irren, wie tragische Fälle der Medizingeschichte gezeigt haben (siehe G&G 5/2010, S. 30). Randomisierte Studien, die Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie zuverlässig auf Wirkungen, Nebenwirkungen und Alternativen untersuchen, sind nach wie vor selten. Randomisierung heißt, dass Probanden per Zufall in zwei oder mehrere Gruppen eingeteilt werden - die eine erhält eine bestimmte Behandlung, die andere nicht. So kann man sehen, wie ein Verfahren abschneidet, wenn man es bei der Gruppe A anwendet, während man bei der Gruppe B gar nichts tut und die Gruppe C eine alternative Behandlung erhält.

Diesen Artikel...
Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.
Auf anderen Social Networks teilen
  • Xing
  • LinkedIn
  • Tumblr
  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Digg
  • reddit
insgesamt 2 Beiträge
Mussein 31.07.2012
Ouups... War hier nicht eine lange Diskussion entbrannt??? Ganz genau. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) haben die Zwangsbehandlung nach PsychKG bzw. Maßregelvollzugsgesetz in Baden-Wüttemberg und [...]
Zitat von sysopIn Deutschland beschäftigte sich unlängst das Bundesverfassungsgericht damit, ob psychisch Kranke gezwungen werden dürfen, Medikamente einzunehmen. Bei der medizinischen Zwangsbehandlung von untergebrachten Patienten mit Neuroleptika handle es sich um einen besonders schweren Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, so die Verfassungshüter.
Ouups... War hier nicht eine lange Diskussion entbrannt??? Ganz genau. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) haben die Zwangsbehandlung nach PsychKG bzw. Maßregelvollzugsgesetz in Baden-Wüttemberg und Rheinland-Pfalz und damit implizit nach den ähnlichen Gesetzen in den anderen Bundesländern für illegal, weil mit dem Grundgesetz nicht vereinbar erklärt. Mehr dazu: http://www.zwangspsychiatrie.de/kampagnen/zwangsbehandlung-illegal/ Jetzt haben die Richter des Bundesgerichtshofes (BGH) das bestätigt, in dem sie die Zwangsbehandlung nach 'Betreuungsrecht' (BGB) ebenfalls für illegal erklärt haben. Die Betroffenen der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener (die-BPE) beurteilen das so: „„BGH Entscheidung zur Zwangsbehandlung: Sie ist ab sofort illegal! Hurrah Karlsruhe, 17.7.2012: Der Bundesgerichtshof hat DEN Meilenstein in der Überwindung der Zwangspsychiatrie bekannt gegeben: Keine gesetzliche Grundlage für eine betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung die beiden Entscheidungen im Einzelnen: XII ZB 99/12 und XII ZB 130/12 Beschluss des XII.*Zivilsenats vom*20.6.2012 -*XII*ZB*99/12*- (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Seite=2&nr=60970&pos=74&anz=629) Beschluss des XII.*Zivilsenats vom*20.6.2012 -*XII*ZB*130/12*- (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Seite=2&nr=60971&pos=71&anz=627) Damit sind insbesondere auch die rechtswidrigen Entscheidungen des Landgerichts Berlin 83 T 163/12 vom 21. Mai 2012 LG Berlin, Beschluss vom 21. Mai 2012 - Az. 83 T 163/12 (http://openjur.de/u/413604.html) und des Landgerichts Freiburg vom 16. Mai 2012 Beschluss der 4.*Zivilkammer vom*16.5.2012 -*4*T*93/12*- (http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=15768) hinfällig. Die Ärztezeitung berichtet: Zwangsbehandlung von Betreuten verboten Zwangsbehandlung von Betreuten verboten (http://www.aerztezeitung.de/news/article/818174/zwangsbehandlung-betreuten-verboten.html) Die Presseerklärung des Bundesgerichtshof ist hier nachzulesen Bundesgerichtshof (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&anz=604&pos=17&nr=60958&linked=pm&Blank=1) und lautet auszugsweise: Der u.a. für das Betreuungsrecht zuständige XII. Zivilsenat hat in zwei Verfahren entschieden, dass es gegenwärtig an einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden gesetzlichen Grundlage für eine betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung fehlt. [...]“ Quelle: „BGH Entscheidung zur Zwangsbehandlung: Sie ist ab sofort illegal!“ http://www.zwangspsychiatrie.de/“ die-BPE - Home (http://www.die-bpe.de/)
Mussein 31.07.2012
- Ja, nach UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) darf es keine unterschiedliche Behandlung geben. Zwangsbehandlung und Zwangseinweisung ist auch nach ihr illegal. Leider wurde die BRK trotzdem ohne Absschaffung der nach [...]
Zitat von sysopSolche Übereinkünfte benachteiligten jedoch psychisch kranke Menschen gegenüber körperlich kranken, die das volle Recht besäßen, medizinische Behandlungen abzulehnen, wenden Szmukler und Dawson ein. Auch die von der EU unterzeichnete UN-Behindertenkonvention bestimmt, dass körperlich und psychisch kranke Menschen nicht mit zweierlei Maß gemessen dürfen.
- Ja, nach UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) darf es keine unterschiedliche Behandlung geben. Zwangsbehandlung und Zwangseinweisung ist auch nach ihr illegal. Leider wurde die BRK trotzdem ohne Absschaffung der nach Konvention illegalen psychiatrischen Sondergesetze ritifiziert. Zur Konvention: „Chronik eines Betrugs Wie die Behindertenrechtskonvention zu einem Mittel der Täuschung gemacht wurde“ http://www.zwangspsychiatrie.de/2009/06/chronik-eines-betrugs/
News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Gesundheit
alles aus der Rubrik Psychologie
alles zum Thema Psychiatrie

© SPIEGEL ONLINE 2012
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH



  • Mittwoch, 06.06.2012 – 08:11 Uhr
  • Drucken Versenden Feedback
  • Kommentieren | 2 Kommentare
Gefunden in

Zum Autor
Susanne Rytina ist freie Wissenschaftsjournalistin und lebt in Altbach bei Stuttgart.
Auf einen Blick
Grauzone

1. Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie erlaubt der Gesetzgeber nur im Notfall und wenn alle anderen Mittel versagt haben.

2. Zu der Frage, wann und wie oft das medizinische Personal sie einsetzt, wie sie wirken und welche Alternativen es gibt, existieren noch relativ wenige Untersuchungen. Bisherige Befunde zeigen, dass Zwang teils unzulässig ausgeübt wird.

3. Pflegekräfte, Psychologen und Ärzte arbeiten an neuen Vorgehensweisen für den klinischen Alltag, die helfen sollen, Dauer und Häufigkeit von Zwangsmaßnahmen zu reduzieren.

Kritik von Patientenseite
Die Diskussion um Zwangsmaßnahmen in psychiatrischen Einrichtungen wird von Betroffenen intensiv geführt. "Kaum ein Thema erzeugt so viel Emotionen bei den Psychiatrie-Erfahrenen wie die Anwendung von Zwang und Gewalt in der Psychiatrie. Vor allem diejenigen, die in diesem Zusammenhang Gewalt ausgesetzt waren, wissen, dass hier Traumatisierungen entstehen können, die lebenslang wirken", erklärt der Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Baden-Württemberg (LVPEBW), der dazu kürzlich einen Selbsthilfetag organisierte. "Spätestens seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahre 2009 handelt es sich hier um Menschenrechtsverletzungen, die nicht geduldet werden dürfen. Die Frage ist nun, rechtfertigen bestimmte Umstände die Anwendung von Zwang und Gewalt gegenüber Psychiatrie-Erfahrenen?

Sei es bei Fremd- oder Selbstgefährdung oder auch bei dringender Behandlungsbedürftigkeit aufgrund einer seelischen Erkrankung: Kann es eine gewaltfreie Psychiatrie geben und ist der Kampf für eine gewaltfreie Psychiatrie eine Vision oder eine Illusion? Die jüngsten Urteile des Bundesverfassungsgerichts setzen zu Recht hohe Hürden gegenüber der Ausübung von Zwang und Gewalt gegen Psychiatrie-Erfahrene."

Der Verband hat angekündigt, zum Thema ein überarbeitetes Positionspapier herauszugeben. Weitere Informationen im Internet: www.psychiatrie-erfahrene-bw.de oder unter der Telefonnummer 0711 76160702




TOP



TOP