Kassel - Wenn sie auf die Welt kommen, sieht man Frühgeborenen auf den ersten Blick an, dass sie eigentlich noch Zeit im Mutterleib vor sich gehabt hätten. Die Haut ist nahezu durchsichtig, bläulich schimmern Gefäße durch, der Brustkorb hebt und senkt sich hektisch bei jedem angestrengten Atemzug.
Je kleiner die Frühchen auf die Welt kommen, desto schwieriger wird der Kampf von Ärzten und Pflegekräften um das Leben der Kleinstkinder. Mittlerweile gelingt es bereits, Säuglinge nach nur 22 Wochen im Mutterleib zu retten, wenn auch zum Preis großer Gesundheitsrisiken. Die schwierigste Gruppe von Frühchen wiegt bei der Geburt weniger als 1250 Gramm - um sie hat sich ein jahrelanger Streit zwischen Krankenhäusern und dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) entfacht, der am Dienstag vom Bundessozialgericht zugunsten kleiner Kliniken entschieden worden ist.
Um die Qualität der Frühgeborenenversorgung zu verbessern, hatte der GBA 2010 festgelegt, dass nur noch solche Krankenhäuser die extrem leichten Frühchen behandeln sollten, die mindestens 30 dieser Kinder jährlich versorgen. Doch diese Mindestmenge ist jetzt nichtig - es gilt wieder die alte Grenze von mindestens 14 Frühchen mit einem Geburtsgewicht unter 1250 Gramm jährlich.
Keine wissenschaftliche Grundlage für die Mindestmenge
Das Gericht begründet seine Entscheidung, der GBA habe die Erhöhung der Mindestmenge nicht ausreichend wissenschaftlich untermauert. Die Sterblichkeit frühgeborener Kinder sinke nicht linear mit steigenden Zahlen behandelter Kinder, schreibt das Gericht in einer Pressemitteilung.
Damit haben kleine Krankenhäuser sich vor Gericht durchgesetzt: Sie hatten bereits 2011 vor dem bundesweit für Streitfälle dieser Art zuständigen Landessozialgericht Berlin-Brandenburg gegen die Neuregelung geklagt. Das Bundessozialgericht entschied jetzt in der vom GBA angestrengten Revision - und bestätigte das Urteil des Landessozialgerichts.
Laut Bundesgericht war die Behandlungsqualität in Kliniken mit 14 bis 29 extrem leichten Frühgeborenen den Auswertungen nach vergleichbar mit den Zahlen größerer Zentren. Zudem könne die erhöhte Mindestmenge die Behandlungsqualität in einzelnen Regionen Deutschlands gefährden: Dürften kleine Kliniken in Landstrichen ohne ein Zentrum mit mindestens 30 Fällen pro Jahr die extrem leichten Frühgeborenen nicht mehr behandeln, müssten Betroffene lange Wege in das nächste Perinatalzentrum auf sich nehmen.
Das Gericht forderte den GBA indirekt auf, selbst für wissenschaftlich untermauerte Daten zu sorgen, die eine bessere Behandlungsqualität belegen, wenn in einem Zentrum mehr Frühgeborene behandelt werden. Der GBA-Vorsitzende Josef Hecken kündigte an, weiter für eine Mindestgrenze zu kämpfen. "Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Mindestgrenze zulässig ist und nur die Höhe infrage gestellt. Wir müssen nun neue Studien generieren, die eine höhere Festlegung ermöglichen", sagte er.
100.000 Euro für ein extrem leichtes Frühgeborenes
Die Kliniken hatten argumentiert, die Leistungen für die Frühchen kämen auch größeren Kindern zugute. Sie hatten auch befürchtet, lukrative Patienten zu verlieren. Mit der Versorgung eines Frühgeborenen verdient eine Klinik nach Angaben des Landessozialgerichts von 2011 mehr als 100.000 Euro.
Die Deutsche Kinderhilfe erklärte, die Entscheidung der Richter werde Leben kosten. Das Urteil nutze "den wirtschaftlichen Interessen von kleinen Kliniken und gefährdet konkret das Leben der Allerkleinsten", sagte Vorstandssprecherin Julia Hofmann. Dagegen begrüßte die Deutsche Krankenhausgesellschaft das Urteil. "Wenn der Gemeinsame Bundesausschuss das Instrument der Mindestmenge weiterentwickeln will, muss er für die Krankenhäuser, die erwiesenermaßen eine gute Ergebnisqualität haben, Ausnahmen schaffen."
Auch der Frühgeborenen-Spezialist Andreas Flemmer von der Abteilung für Neugeborenen-Intensivmedizin an der LMU München bedauert die Entscheidung des Bundessozialgerichts. Allerdings gehe es letzten Endes nicht nur um eine medizinische, sondern auch um eine politische Entscheidung.
"Wir haben eine unglaubliche Zahl von Zentren für die Versorgung kleinster Frühgeborener, die alle speziell geschultes Personal benötigen, das wir auf lange Sicht nicht mehr haben. Hier muss politisch entschieden werden, weil es um Ressourcen geht", sagte Flemmer SPIEGEL ONLINE. Eine extreme Frühgeburt sei normalerweise kein völlig überraschendes Ereignis, so Flemmer. Es müssten praktikable Lösungen für die Schwangeren und die Kliniken gefunden werden, wie Frauen während Risikoschwangerschaften betreut und bei absehbaren Problemen in ein Perinatalzentrum verlegt werden könnten. Nach der anfänglichen intensiven Versorgung in wenigen großen Zentren, so Flemmer, könnten die Kinder anschließend in Kliniken nahe des Wohnortes betreut werden.
Aktenzeichen: B 1 KR 34/12 R
dba/dpa
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