PID: Paare müssen auf Gentests an Embryonen warten

Kulturgefäße mit Embryonen: Erfahrungen im Ausland zeigen, dass jährlich nur einige hundert Paare die PID in Anspruch nehmenZur Großansicht
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Kulturgefäße mit Embryonen: Erfahrungen im Ausland zeigen, dass jährlich nur einige hundert Paare die PID in Anspruch nehmen

Die Erbgutdiagnose von Embryonen soll schwere Gendefekte ausschließen. Besonders Paare, die bereits ein schwerbehindertes Kind haben, hoffen auf die Sicherheit durch solche Tests. Doch Streitereien um die Regelung der Präimplantationsdiagnostik verzögern die Einführung.

München - Paare, die ein schwerbehindertes Kind haben und bei dem zweiten sicher gehen wollen, müssen sich möglicherweise noch länger gedulden: Die Einführung der Präimplantationsdiagnostik (PID) könnte laut der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) noch mindestens ein Jahr dauern.

"Es ist zu befürchten, dass die Verordnung, die die Präimplantationsdiagnostik regeln soll, nicht mehr vor der Bundestagswahl 2013 verabschiedet wird", sagte Klaus Diedrich vom Universitätsklinikum Lübeck bei der Jahrestagung der DGGG, die derzeit in München stattfindet. Grund sei vor allem Streit über die Zuständigkeiten der geplanten PID-Ethikkommissionen.

"Für die betroffenen Paare, die nach künstlicher Befruchtung eine genetische Untersuchung des Embryos wünschen, ist das eine schlimme Situation", so Diedrich. Betroffenen Paaren bleibe momentan nur der Weg in die europäischen Nachbarländer, in denen die PID erlaubt ist.

Laut dem Gesetzentwurf, den das Bundesministerium für Gesundheit im Juli vorgelegt hatte, soll pro Bundesland jeweils eine Ethikkommission für die PID zuständig sein. Diese sollte an der jeweiligen Landesärztekammer angesiedelt werden. Doch das hält die Bundesärztekammer für nicht praktikabel und forderte in einer Stellungnahme deshalb Korrekturen an dem Gesetzentwurf.

Bevor die PID vom Kabinett in Berlin verabschiedet werden könne, so Diedrich, sei die Zuständigkeit zunächst in den Ländern zu klären. Allerdings fürchtet der Reproduktionsmediziner, dass PID-Gegner den Prozess in die Länge ziehen könnten, um die in einigen Bundesländern kritisierte Methode möglichst lang aufzuhalten.

Vor gut einem Jahr hatte der Bundestag quer durch alle Parteien die begrenzte PID-Zulassung beschlossen. Sie soll vermeiden, dass bei künstlicher Befruchtung schwere Erbkrankheiten weitergegeben werden. Die im Reagenzglas erzeugten Embryonen werden deshalb vor der Einpflanzung in den Mutterleib auf mögliche Gendefekte untersucht.

Eine Sprecherin des Bundesministeriums für Gesundheit hatte noch am Montag gesagt, die Verordnung werde "noch im Herbst" dem Bundeskabinett vorgelegt.

Der vorgelegte Gesetzentwurf stellt klar, dass die PID in Deutschland grundsätzlich verboten bleibt - und nur in Ausnahmefällen angewendet werden darf. Wer dagegen verstößt, soll mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldbuße bestraft werden. Nur in wenigen Ausnahmefällen dürfen Eltern demnach genetische Tests durchführen lassen:

  • Wenn die Eltern selbst einen schwerwiegenden Defekt in ihrem Erbgut tragen und Nachkommen deshalb eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine schwerwiegende Erbkrankheit haben.
  • Genetisch vorbelastete Paare, die eine schwerwiegende Schädigung des Embryos ausschließen wollen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Fehl- oder Totgeburt führen würde.
  • Zudem soll die PID nur zusammen mit einer Beratung in zertifizierten Kinderwunschzentren angeboten werden. Eine Ethikkommission soll außerdem jeden einzelnen Fall prüfen und zustimmen müssen.

Präimplantationsdiagnostik (PID)
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Bei dem Verfahren werden einem im Reagenzglas entstandenen Embryo ein bis zwei Zellen entnommen. Es geht darum, deren Erbgut zu untersuchen. Ziel ist es, unter anderem Krankheiten aufzudecken, die auf zu viele oder zu wenige Chromosomen zurückgehen. Beim Down-Syndrom ist beispielsweise das Chromosom 21 dreimal vorhanden. Möglich sind auch Untersuchungen auf einzelne veränderte Gene, die beispielsweise für Muskelschwund, Lungen- und Stoffwechselkrankheiten oder die Bluterkrankheit verantwortlich sind.

cib/dpa

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insgesamt 3 Beiträge
gumbofroehn 12.10.2012
Für Eltern, die vor dem Problem stehen, ist ein längliches, moralschweres Gesetzgebungsverfahren keine Hilfe. Die tanken ihr Auto auf und fahren los, zu Recht.
Zitat von sysopDie Erbgutdiagnose von Embryonen soll schwere Gendefekte ausschließen. Besonders Paare, die bereits ein schwerbehindertes Kind haben, hoffen auf die Sicherheit durch solche Tests. Doch Streitereien um die Regelung der Präimplantationsdiagnostik verzögern die Einführung. PID: Streitereien verzögern die Gesetzeinführung für Embryonentests - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/gesundheit/schwangerschaft/pid-streitereien-verzoegern-die-gesetzeinfuehrung-fuer-embryonentests-a-860682.html)
Für Eltern, die vor dem Problem stehen, ist ein längliches, moralschweres Gesetzgebungsverfahren keine Hilfe. Die tanken ihr Auto auf und fahren los, zu Recht.
at@at 12.10.2012
Ich würde sowieso dazu raten, ins Ausland zu gehen und gar nicht erst auf eine deutsche Regelung zu warten, allein wenn ich mir diese komplizierte Regelung anschaue, die hier angestrebt wird. Bis da mal alle Unterlagen und [...]
Ich würde sowieso dazu raten, ins Ausland zu gehen und gar nicht erst auf eine deutsche Regelung zu warten, allein wenn ich mir diese komplizierte Regelung anschaue, die hier angestrebt wird. Bis da mal alle Unterlagen und Prüfungen zusammen sind, vergehen eventuell Jahre. Zudem kann eine Behandlung um Ausland sogar günstiger und vorallem erfolgversprechender sein, denn dort wird die Technik ja schon seit langem angewandt und zudem stehen nicht weitere Regelungen wie das sehr restriktive deutsche Embryonenschutzgesetz einem zielgerichteten Erfolg entgegen. Das betrifft übrigens auch die Paare, die ohne PID auskommen, aber trotzdem in Kinderwunschbehandlung sind, denn auch diese sind gegenüber den europäischen Nachbarn in der medizinischen Behandlung schlechter gestellt.
Luna-lucia 12.10.2012
ist es absolut kein Problem. Wir würden niemals auf das "Deutsche-Recht" über unsere Körper warten, oder uns an so was gebunden fühlen. Und wozu sollte dann ein "Europa" gut sein? Den Embryonen wird es [...]
Zitat von gumbofroehnFür Eltern, die vor dem Problem stehen, ist ein längliches, moralschweres Gesetzgebungsverfahren keine Hilfe. Die tanken ihr Auto auf und fahren los, zu Recht.
ist es absolut kein Problem. Wir würden niemals auf das "Deutsche-Recht" über unsere Körper warten, oder uns an so was gebunden fühlen. Und wozu sollte dann ein "Europa" gut sein? Den Embryonen wird es egal sein, wo getestet wird. Und eine Moral wegen ein paar Zellen, ne, die haben wir noch nicht aufgebaut. Und an alle jetzt vielleicht empörten Schreihälse > man sollte z.B mal den Atomkram -abbauen, und dann über Moral reden.
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