München - Paare, die ein schwerbehindertes Kind haben und bei dem zweiten sicher gehen wollen, müssen sich möglicherweise noch länger gedulden: Die Einführung der Präimplantationsdiagnostik (PID) könnte laut der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) noch mindestens ein Jahr dauern.
"Es ist zu befürchten, dass die Verordnung, die die Präimplantationsdiagnostik regeln soll, nicht mehr vor der Bundestagswahl 2013 verabschiedet wird", sagte Klaus Diedrich vom Universitätsklinikum Lübeck bei der Jahrestagung der DGGG, die derzeit in München stattfindet. Grund sei vor allem Streit über die Zuständigkeiten der geplanten PID-Ethikkommissionen.
"Für die betroffenen Paare, die nach künstlicher Befruchtung eine genetische Untersuchung des Embryos wünschen, ist das eine schlimme Situation", so Diedrich. Betroffenen Paaren bleibe momentan nur der Weg in die europäischen Nachbarländer, in denen die PID erlaubt ist.
Laut dem Gesetzentwurf, den das Bundesministerium für Gesundheit im Juli vorgelegt hatte, soll pro Bundesland jeweils eine Ethikkommission für die PID zuständig sein. Diese sollte an der jeweiligen Landesärztekammer angesiedelt werden. Doch das hält die Bundesärztekammer für nicht praktikabel und forderte in einer Stellungnahme deshalb Korrekturen an dem Gesetzentwurf.
Bevor die PID vom Kabinett in Berlin verabschiedet werden könne, so Diedrich, sei die Zuständigkeit zunächst in den Ländern zu klären. Allerdings fürchtet der Reproduktionsmediziner, dass PID-Gegner den Prozess in die Länge ziehen könnten, um die in einigen Bundesländern kritisierte Methode möglichst lang aufzuhalten.
Vor gut einem Jahr hatte der Bundestag quer durch alle Parteien die begrenzte PID-Zulassung beschlossen. Sie soll vermeiden, dass bei künstlicher Befruchtung schwere Erbkrankheiten weitergegeben werden. Die im Reagenzglas erzeugten Embryonen werden deshalb vor der Einpflanzung in den Mutterleib auf mögliche Gendefekte untersucht.
Eine Sprecherin des Bundesministeriums für Gesundheit hatte noch am Montag gesagt, die Verordnung werde "noch im Herbst" dem Bundeskabinett vorgelegt.
Der vorgelegte Gesetzentwurf stellt klar, dass die PID in Deutschland grundsätzlich verboten bleibt - und nur in Ausnahmefällen angewendet werden darf. Wer dagegen verstößt, soll mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldbuße bestraft werden. Nur in wenigen Ausnahmefällen dürfen Eltern demnach genetische Tests durchführen lassen:

cib/dpa
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