Thrombosegefahr: Bayer büßt mit Milliardensumme für Probleme bei Antibabypille
Teurer Ärger mit der Antibabypille: Der Pharmariese Bayer musste in den USA bisher eine Milliarde Dollar für Entschädigungen zahlen - Tausende Frauen hatten wegen des erhöhten Thromboserisikos geklagt. Und es könnte für den deutschen Konzern noch kostspieliger werden.
Leverkusen - Die Antibabypillen Yasmin und Yaz, einst ein Kassenschlager des Pharmariesen Bayer, werden zum kostspieligen Problem für das Unternehmen: Wegen Rechtsstreitigkeiten in den USA hat der Konzern bis Mitte Februar allein für Vergleiche im Zusammenhang mit der Verhütungspille etwa eine Milliarde US-Dollar gezahlt.
Mitte Februar lag die Zahl der Klagen in den USA bei rund 10.000. Das geht aus dem Geschäftsbericht hervor, den Bayer am Donnerstag veröffentlichte. Bis zum 12. Februar hat Bayer
demnach ohne Anerkennung einer Haftung Vergleiche mit 4800 Anspruchstellerinnen in den USA vereinbart. Ähnliche vergleichswürdige Fälle aufgrund venöser Blutgerinnsel (Thrombosen) seien noch bei etwa 3200 Antragstellerinnen möglich. In den USA währt die gerichtliche Auseinandersetzung um Thrombosegefahren von Antibabypillen, die den Wirkstoff Drospirenon enthalten, schon Jahre. Zu diesen Produkten zählen auch die Bayer-Mittel.
Bayer schließt jedoch nur Vergleiche mit Klägerinnen ab, bei denen gefährliche Blutgerinnsel, etwa Venenthrombosen oder Lungenembolien, aufgetreten sind. Venenthrombosen werden durch Blutgerinnsel in den Gefäßen ausgelöst. Wandern sie in die Lunge oder in das Gehirn, kann es zu gefährlichen Lungenembolien und Schlaganfällen kommen.
Die Antibabypillen gehören zu den umsatzstärksten Präparaten von Bayer. Mit den vom zugekauften Schering-Konzern übernommenen Verhütungsmitteln Yaz und Yasmin setzte Bayer 2012 weltweit 1,045 Milliarden Euro um. Auf Drängen der US-Gesundheitsbehörde FDA hatte der Leverkusener Konzern Anfang 2012 seine Produkthinweise verschärfen müssen. Ausdrücklich weist Bayer seitdem darauf hin, dass Präparate mit dem hormonellen Wirkstoff Drospirenon - wie Yasmin und Yaz - das Thromboserisiko für Anwenderinnen erhöhen könnten.
Es ist nicht das einzige Verhütungsmedikament, mit dem Bayer Schwierigkeiten hat: Ende Januar musste der Konzern das Akne-Mittel Diane-35 in Frankreich vom Markt nehmen, da vier Todesfälle in Folge von Thrombosen mit dem Medikament in Verbindung gebracht wurden. Zwar war das Mittel offiziell nur zur Behandlung von Akne zugelassen, doch von vielen Ärzten aufgrund seiner verhütenden Wirkung als Antibabypille verschrieben worden.
Inzwischen prüft auch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) die Pillen erneut. Es sollten alle vorliegenden Daten zu Nutzen und Risiken des Medikaments des deutschen Pharmakonzerns Bayer ausgewertet werden, kündigte die EMA vor wenigen Wochen an. Das Ergebnis der Untersuchung steht noch aus, möglicherweise muss Diane-35, die auch in Deutschland unter dem gleichen Handelsnamen als Akne-Medikament zugelassen ist, dann in ganz Europa vom Markt genommen werden.
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- Hier erfahren Sie mehr über die Nebenwirkungen von Antibabypillen
cib/dpa/Reuters
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- Donnerstag, 28.02.2013 – 12:30 Uhr
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Eine Schwangerschaft verhindern alle Pillenarten, indem sie den Eisprung verhindern, das Eindringen von Spermien in die Gebärmutter erschweren und die Schleimhaut der Gebärmutter so verändern, dass ein befruchtetes Ei sich nicht einnisten kann.
Bei Zwei- und Dreiphasenpillen sind die Mengen an weiblichen Geschlechtshormonen und das Mischungsverhältnis je nach Einnahmetag unterschiedlich. So soll der weibliche Zyklus nachgeahmt werden. Diese Pillen müssen unbedingt in der richtigen Reihenfolge eingenommen werden, sonst verhüten sie unter Umständen nicht zuverlässig.
Entscheidend dafür, ob die Verhütung mit der Pille klappt, ist die korrekte Einnahme. Beginnt eine Frau, mit der Pille zu verhüten, wird das erste Dragee üblicherweise am ersten Zyklustag eingenommen, also dem ersten Tag der Monatsblutung. Von diesem Tag an verhütet die Pille. Der Schutz vor einer Schwangerschaft erstreckt sich auch über die Einnahmepause und die Monatsblutung.
Außer bei der Minipille ist eine vergessene Pille noch nicht schlimm, wenn sie innerhalb von zwölf Stunden noch genommen wird. Mehrere vergessene Dragees hintereinander allerdings gefährden den Verhütungsschutz. Erst nach einer durchgehenden Einnahme für sieben Tage besteht der Schutz erneut - solange müssen andere Verhütungsmethoden wie zum Bespiel Kondome verwendet werden.
Für die Minipille gilt: Die meisten Präparate müssen täglich in einem engeren Zeitfenster eingenommen werden als die normale Pille.
Verschiedene andere Medikamente können trotz zuverlässig eingenommener Pille die Verhütung gefährden: Antibiotika, Abführmittel, Schmerzmittel, Beruhigungsmittel und Epilepsiemedikamente. Auch pflanzliche Wirkstoffe wie Johanniskraut machen die Pille unwirksam. Der Beipackzettel der Medikamente enthält Informationen über die Wechselwirkungen mit der Pille. Arzt und Apotheker sollten, wenn sie solche Wirkstoffe verschreiben bzw. verkaufen, darauf hinwiesen, dass für die Dauer der Einnahme und sieben Tage darüber hinaus zusätzlich zum Beispiel mit Kondomen verhütet werden muss.
Durchfall und Erbrechen können dazu führen, dass die Hormone aus der Pille nicht aufgenommen werden und der Verhütungsschutz so unterbrochen wird. Im Zweifelsfall sollte der Frauenarzt aufgesucht werden.
Sehr seltene, aber schwerwiegende Nebenwirkungen sind venöse Thrombosen und Lungenembolien. Thrombosen sind Blutgerinnsel, die vor allem in den tiefen Beinvenen entstehen und sich lösen können. Als Embolus wandern Gerinnsel in die Lungengefäße. Bei Frauen, die sonst keine Risikofaktoren für diese Krankheiten haben, bleibt das Risiko sehr gering: Während es normalerweise zu fünf bis zehn Fällen bei 100.000 Frauen in einem Jahr kommt, steigt das Risiko mit der Pille auf zwischen 20 und 40 Fällen, je nach Präparat.
Stärker erhöht ist das Embolie- und Thromboserisiko bei Raucherinnen und Frauen mit Gerinnungsstörungen. Auch das Herz-Kreislauf-Risiko steigt bei Frauen, die rauchen und die Pille nehmen. Ein unbehandelter Bluthochdruck treibt das Risiko weiter in die Höhe. Bei Diabetikerinnen muss der Frauenarzt individuell entscheiden, ob die Patientin mit der Pille verhüten kann.
Unter anderem wegen der möglichen Risiken durch andere Krankheiten auch bei Familienmitgliedern, etwa Bluthochdruck oder Herzinfarkte bei engen Verwandten, ist es wichtig, dass der Frauenarzt vor dem Verschreiben der Pille eine Anamnese erhebt. Frauen, die mit der Pille verhüten, sollten halbjährlich ihren Frauenarzt sehen.
Quelle: BZgA, DGGG
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