Im Juni - also nur zwei Monate nach dem erstinstanzlichen Urteil im Fall Sürücü - konstatiert der Präsident des Statistischen Bundesamts aufgrund der ihm vorliegenden Daten, es bestünden keine Zweifel an der Tatsache, dass Deutschland ein Zuwanderungsland sei: In Deutschland leben 15,3 Millionen Ausländer oder Menschen mit Migrationshintergrund - das sind über ein Fünftel der Bevölkerung. Auch ohne klare Regeln darüber, wie arbeitswillige und auf bestimmten Sektoren des Arbeitsmarkts benötigte Migranten nach Deutschland kommen können, ist Deutschland zum Einwanderungsland geworden. Die "Süssmuth-Kommission" erkannte bereits 2001, dass Deutschland Angehörige anderer Staaten zwar nicht gezielt anwerbe und einbürgere, dass Einwanderung jedoch rechtlich zulässig und faktisch möglich sei. Durch die Einwanderung aus den verschiedensten Regionen Europas und der Welt haben Menschen unterschiedlicher Herkunft ihre Küche, ihre Gebräuche und ihre Religionen ins Land gebracht.
Das hat zugleich zur Folge gehabt, dass sich Parallelgesellschaften gebildet haben. Die Frage, in welchem Ausmaß die deutsche Gesellschaft solche Parallelgesellschaften ertragen kann, muss offen ausgesprochen und in einem möglichst breiten gesellschaftlichen Konsens geklärt werden. Als Maßstab muss dabei gelten, dass auch in gesellschaftlichen Teilbereichen die Rechte und Pflichten des Einzelnen, wie sie sich in der westlichen Gesellschaft in einem Jahrhunderte währenden Prozess durchgesetzt haben, nicht so außer Kraft gesetzt werden dürfen, dass die oder der Einzelne in ihrer Würde missachtet oder an Leib und Leben gefährdet wird. Soweit Gruppen in unserer Gesellschaft Vorstellungen nähren und vertreten, welche den Grundwerten unserer Verfassung entgegenstehen, kann das nicht hingenommen werden.
Im Fall Hatun Sürücu hat die Empörung auch wichtige Teile der türkischen Gemeinschaft ergriffen. Der grüne Europaabgeordnete Cem Özdemir oder der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland Kenan Kolat prangerten das Verhalten der Familie nach der Urteilsverkündung an. "Ehrenmorde" und "Zwangsehen" sind Sym ptome einer in Deutschland entstandenen Parallelgesellschaft, die durch Menschen aus der vielleicht größten Einwanderungsgruppe geprägt ist. Gegen solche Parallelgesellschaften können Mehrheitsgesellschaft und Zugewanderte nur gemeinsam vorgehen. Gespräche darüber sind überfällig.
Die Evangelische Kirche in Deutschland hat mit ihren jährlich stattfindenden Gesprächen mit Vertretern möglichst vieler muslimischer Verbände in Deutschland einen Anfang gemacht. Gipfelgespräche zur Integration mit der Bundeskanzlerin können wichtige Anstöße geben. Aber ebenso wichtig sind Gespräche auf lokaler und kommunaler Ebene; dass man sich wechselseitig besucht, reicht längst nicht mehr aus. Es muss zwischen denen, die seit Generationen in Deutschland leben, und denen, deren Eltern und Großeltern nach Deutschland gekommen sind, zu einer Verständigung darüber kommen, wie das Miteinanderleben gelingen kann. Ein gemeinsames Bekenntnis zur Würde und den Rechten des Menschen ist dafür unerlässlich; Menschenrechtsverletzungen müssen beim Namen genannt werden.
Potentielle Opfer bedürfen des Schutzes der Gesellschaft. Die Vorgänge, die sie zu Opfern machen, dürfen nicht verschwiegen werden. Autorinnen wie Necla Kelek oder Seyran Ates öffnen mit ihren mutigen Berichten aus dem eigenen Leben und dem Leben der Menschen, die sie begleitet haben, den Blick für das Leiden von betroffenen Frauen. Nötig sind aber auch breit angelegte und repräsentative Studien, die über die Ursachen und das Ausmaß misslingender Integration informieren. Dabei sollte keiner nur auf die zeigen, die sichtbar anders sind; auch in manchem deutschen Milieu ist es um die Freiheit zu eigenständigen Entscheidungen von Frauen nicht so bestellt, wie es dem Menschenbild und den Grundorientierungen unserer Verfassungsordnung entspricht. Integration gehört zu den gesellschaftlichen und politischen Schlüsselaufgaben unserer Zeit.
Dabei handelt es sich um einen vielschichtigen und wechselseitigen Prozess, der darauf zielen muss, Migrantinnen und Migranten gesellschaftliche Teilhabe in all ihren Dimensionen zu ermöglichen. Die Sprache ist ein Schlüssel zur Integration. Dass dem Erwerb der deutschen Sprache lange Zeit nicht das nötige Gewicht gegeben wurde, erweist sich als ein schweres Versäumnis. An manchen Stellen wird beherzt gegengesteuert.
Die Herbert-Hoover-Schule in Berlin ist ein Beispiel dafür. Sie hat mit allen Schülerinnen und Schülern vereinbart, dass nicht nur im Unterricht, sondern auch in den Pausen und auf Klassenfahrten Deutsch gesprochen wird. Das ist ein wichtiger Anfang. Nur wer die Sprache der Mehrheitsgesellschaft spricht, wird überhaupt eine Chance haben, an der Gesellschaft teilzunehmen. Doch Integration erschöpft sich nicht im Erlernen der deutschen Sprache. Jeder, der in Deutschland wohnt, muss die Möglichkeit erhalten, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Das gilt auch für die zwischen 100.000 und 200.000 Menschen, die seit vielen Jahren nur mit einer Duldung in Deutschland leben können. Darunter sind viele Kinder und Jugendliche, die deutsche Schulen durchlaufen und in hohem Maß integriert sind. Dass sie einen gesicherten Aufenthaltsstatus erhalten, ist überfällig.
Das Zuwanderungsgesetz schien einen Perspektivwechsel von einer vornehmlich auf Abwehr ausgerichteten Migrationspolitik hin zu einem pragmatischeren und konstruktiveren Verständnis von Zuwanderung zu vollziehen. Erstmals wurde die Aufgabe der Integration gesetzlich verankert und Maßnahmen wie die Integrationskurse erdacht, die Zugewanderten tatsächliche Hilfestellungen an die Hand zu geben schienen. Die erhoffte rechtliche und soziale Integration hat sich für viele Migrantinnen und Migranten in vielerlei Hinsicht jedoch noch nicht realisiert.
Mit den neuerdings diskutierten Plänen zur Reform des Zuwanderungsgesetzes scheint darüber hinaus der breite Konsens, der manchen Initiativen der letzten Jahre zugrunde lag, wieder in Frage gestellt. Vorschläge zur Reform des Zuwanderungsgesetzes richten sich beispielsweise darauf, die Vorschriften für den Nachzug ausländischer Familienangehöriger zu verändern. Avisiert wird eine Anhebung des Nachzugsalters auf 21 Jahre. Außerdem soll vorgesehen werden, dass Nachzugswillige vor der Einreise die Kenntnis der deutschen Sprache nachweisen müssen. Die Intention solcher Vorschläge ist löblich. Mit ihnen sollen Zwangsverheiratungen verhindert werden. Dieses Ziel liegt auch den Kirchen besonders am Herzen. Zwangsverheiratungen sind Menschenrechtsverletzungen, die junge Frauen - denn diese sind nach allen Erkenntnissen über das Phänomen Zwangsehen besonders betroffen - ihrer Selbstbestimmung berauben und sie nicht selten zu modernen Sklavinnen der Familie des Mannes machen.
Ob die diskutierten Maßnahmen zu einem Erfolg führen, ist jedoch zu bezweifeln. Im Heimatland kann eine Zwangsehe unabhängig vom deutschen Recht geschlossen werden - die Frau muss dann nur einige Jahre warten, bis ihre Einreise nach Deutschland möglich ist. Wenn sie schon in Deutschland lebt, kann die Regelung gegen eine zwangsweise Verheiratung nichts ausrichten. Soll eine Frau über 21 Jahre gegen ihren Willen verheiratet werden, hilft die Regelung auch nicht weiter. Statt Zwangsehen wirksam zu bekämpfen, gefährden die Maßnahmen den grundrechtlich verbrieften Schutz von Ehe und Familie. Denn sie gelten nicht nur für zwangsverheiratete Eheleute, sondern auch für freiwillig geschlossene Ehen. Die Kirchen messen dem Schutz der Familie eine große Bedeutung zu.
Für Migrantinnen und Migranten, die in einer fremden Gesellschaft heimisch werden sollen, hat die Zugehörigkeit zu einem Familienverbund oft besondere Bedeutung. Die Geschichte des Lebens und des Sterbens von Hatan Sürücü stellt Fragen, auf die sich Antworten nur gemeinsam finden lassen.
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