Von Jochen Leffers
Eine kuriose Klage beschäftigte kürzlich das Landesarbeitsgericht Hessen: Detailreich schilderte ein Polizist aus Nordhessen, warum er den Spind für seine Arbeitskleidung zu klein fand. Er verlangte mehr Raum - oder ersatzweise Geld. 30 Euro monatlich solle die Stadt ihm dann für die private Aufbewahrung der Dienstkleidung zahlen.
1,75 Meter hoch, ein Meter breit, 0,46 Meter tief: Das sind die Abmessungen des Spindes, der dem Polizisten zur Verfügung steht. Im Gerichtsverfahren erfuhr die interessierte Öffentlichkeit auch alles über die Grundausstattung eines Polizisten. Nämlich: sechs Diensthosen, je ein kurz- und langärmeliges Hemd, ein Rollkragenpullover und ein Pulli mit V-Ausschnitt, Strickjacke, Schirmmütze, Schal, obendrein Blouson, Parka und Lederjacke. Handschuhe, eine Warnjacke und eine Warnweste gehören ebenfalls dazu.
Im Berufungsverfahren wies das Landesarbeitsgericht die Klage zurück. Die Stadt müsse nicht dafür sorgen, dass der Polizist seine Kleidungsstücke stets vollzählig und gebrauchsfertig im Dienstspind aufbewahren könne, hieß es in der Begründung der Frankfurter Richter. Als zusätzliche Möglichkeit genüge die Garderobe (Aktenzeichen 19 Sa 1753/10). Der Polizist muss die Verfahrenskosten selbst tragen und hat keine Möglichkeit zur Revision.
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik KarriereSPIEGEL | RSS |
| alles aus der Rubrik Berufsleben | RSS |
| alles zum Thema Jura | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2011
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH