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Abgemahnt, gefeuert, geklagt Die Arbeitsrechts-Urteile der Woche

Wenn Chef und Mitarbeiter streiten, haben oft Richter das letzte Wort, in kleinen wie großen Fragen: Riskiert man mit privaten Telefonaten vom Diensthandy den Job? Wer hat beim Parken Vorfahrt - Frauen oder Behinderte? Und kann ein Mord ein Arbeitsunfall sein? Ein Überblick über aktuelle Urteile.

Entlassen: Ein Versprechen kann der Arbeitgeber nicht einfach brechenZur Großansicht
Corbis

Entlassen: Ein Versprechen kann der Arbeitgeber nicht einfach brechen

Kündigungsverzicht versprochen - und trotzdem Massenentlassungen

Das gab riesigen Ärger in der Belegschaft: 1800 Mitarbeiter eines katholischen Krankenhauses in Duisburg hatten auf ihr Weihnachtsgeld verzichtet. Im Gegenzug hatte der Arbeitgeber per Dienstvereinbarung eine Arbeitsplatz-Garantie ausgesprochen: Bis Ende 2011 sollte es keinerlei betriebsbedingten Kündigungen geben.

Doch an das Versprechen hielt sich das Krankenhaus nicht - bereits im Januar 2011 bekamen 121 Angestellte trotzdem außerordentliche betriebsbedingte Kündigungen. Begründet wurde das mit einer unerwartet hohen Tarifsteigerung und der drohenden Insolvenz; damit sei die Geschäftsgrundlage für die Weihnachtsgeld-Vereinbarung entfallen. Zudem sei die Bank des Bistums nur bei Ausspruch der Kündigungen bereit gewesen, die Kreditlinie zu erhöhen.

Zornig zogen Angestellte, die sich ihr Weihnachtsgeld mit dem Kündigungsverzicht hatten abkaufen lassen, vors Gericht. Zunächst klagten sie erfolgreich beim Duisburger Arbeitsgericht, jetzt entschied im Berufungsverfahren auch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf zu ihren Gunsten. Damit sind die Kündigungen unwirksam, das Krankenhaus kann nicht in Revision gehen (Aktenzeichen 12 Sa 1164/11).

Das Gericht schloss zwar außerordentliche Kündigungen trotz eines vertraglichen Kündigungsverzichts nicht grundsätzlich aus, sah die Anforderungen aber nicht erfüllt. Denn die Klinik habe sich schon in einer schwierigen Lage befunden, als die Beschäftigten aufs Weihnachtsgeld verzichteten. Außerdem seien die Zahlen zum Einspareffekt und den außerplanmäßigen Kostensteigerungen widersprüchlich gewesen.

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