Abgemahnt, gefeuert, geklagt Die Arbeitsrechts-Urteile der Woche
4. Teil: Dürfen Pendler zeitsparende Umwege von der Steuer absetzen?
Die Pendlerpauschale ist immer gut für ein Gerichtsverfahren, schließlich geht es für Arbeitnehmer mit langen Arbeitswegen über die Jahre um beträchtliche Summen. Im Prinzip kann man nur die kürzeste Verbindung steuermindernd geltend machen. Aber von den meisten Regeln gibt es Ausnahmen - und darüber musste jetzt der Bundesfinanzhof entscheiden.
Zuvor hatten sich bereits Finanzgerichte mit zwei Fällen beschäftigt, die sich ähneln. Einmal ging es um ein Ehepaar: Der Mann bezifferte die Entfernung zwischen Wohnung um Arbeit mit 69 Kilometern, das Finanzamt erkannte aber nur 55 Kilometer an. Seine Frau machte 30 Kilometern geltend, aus Sicht des Finanzamtes acht Kilometer zu viel. Beide begründeten ihre Klage damit, dass sie zwar eine längere, aber schnellere Strecke gewählt hätten. Durchsetzen konnten sie sich zunächst nicht, weil es aus Sicht des Finanzgerichts notwendig ist, dass die Fahrzeit um mindestens 20 Minuten sinkt.
Zeitersparnis gilt auch unter 20 Minuten
In dem anderen Fall, in dem es um eine Differenz von rund zehn Kilometern ging, hatte ein Ehepaar einen Teilerfolg erreicht: Das Finanzgericht hielt die etwas längere Fahrstrecke für "offensichtlich verkehrsgünstiger", was aber nur für einen Teil der täglichen Route galt.
Der Bundesfinanzhof entschied über beide Fälle und konkretisierte, wie die Finanzämter es handhaben sollen, wenn jemand die schnellste statt die kürzeste Strecke wählt. Grundsätzlich können Arbeitnehmer auch für eine etwas längere Strecke die Entfernungspauschale in Anspruch nehmen. Wichtig seien alle Umstände, etwa die Streckenführung und die Ampelschaltungen.
Damit erhalten Arbeitnehmer bei der Entfernungspauschale etwas mehr Freiheit. Nach wie vor müssen sie aber damit rechnen, dass ein Finanzamt penibel nachmisst, zunächst nur die kürzeste Verbindung als Maß nimmt, Berufspendler sich dann die Anerkennung einer etwas schnellern, obwohl längeren Strecke erst erstreiten müssen.

- 1. Teil: Die Arbeitsrechts-Urteile der Woche
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- 4. Teil: Dürfen Pendler zeitsparende Umwege von der Steuer absetzen?
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