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Abgemahnt, gefeuert, geklagt Die Arbeitsrechts-Urteile der Woche

Wenn Chef und Mitarbeiter streiten, haben oft Richter das letzte Wort. Darf ein Vorgesetzter pauschal Überstunden anordnen? Wann wird ein Ausrutscher im Bayern-Stadion zum Arbeitsunfall, und müssen Berufspendler immer den kürzesten Weg nehmen? Ein Überblick über neue Urteile.

Bayern-Arena: Kein guter Pausenhof für Busfahrer mit SturzneigungZur Großansicht
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Bayern-Arena: Kein guter Pausenhof für Busfahrer mit Sturzneigung

Ausgerutscht bei Pause im Bayern-Stadion - ein Arbeitsunfall?

"Wir würden nie zum FC Bayern München gehen", grölten einst die Toten Hosen, bekannt als große Fans, Unterstützer und zeitweise sogar Trikotsponsor von Fortuna Düsseldorf. Wer's aber doch tut, der tut's auf eigene Gefahr - jedenfalls als Busfahrer, der seine Pause im Fußballstadion verbringt. Das hat das Bayerische Landessozialgericht entschieden.

Ein Busfahrer hatte eine Reisegruppe zum Pokalspiel des FC Bayern gegen den 1. FC Nürnberg gefahren. Erst hatte er Glück, ergatterte auf den letzten Drücker eine vorbestellte, aber nicht abgeholte Eintrittskarte und konnte das Spiel in der Münchner Arena verfolgen.

Dann hatte er Pech: Beim Weg hinaus, zurück in Richtung rutschte der Mann auf einer Treppenstufe aus und zog sich einen Muskelfaserriss im linken Oberschenkel zu, sonst eigentlich eine typische Fußballerverletzung.

Der Träger der Unfallversicherung lehnte es ab, den Ausrutscher als Arbeitsunfall anzuerkennen. Mit seiner Klage vor dem Sozialgericht hatte der Angestellte eines Busunternehmens keinen Erfolg, danach blitzte er auch beim Landessozialgericht ab. Denn Leistungen wegen eines Arbeitsunfalls erhält nur, wer während der versicherten Tätigkeit verunglückt.

Hier handelte es sich aber um einen Unfall im privaten Bereich, so die Münchner Richter. Der Kläger habe seine unbezahlte Pause von anderthalb Stunden im eigenen Belieben gestaltet; der Besuch des Bayern-Spiels stehe mit seiner Arbeit nicht in einem rechtlich wesentlichen, inneren Zusammenhang (Aktenzeichen L 3 U 52/11).

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insgesamt 4 Beiträge
Korken 13.02.2012
Wie bescheuert muss man eigentlich sein, um illegal in Verkehr gebrachte, "geschenkte" Fahrkarten zur Erstattung einzureichen? Wäre man nicht so gierig gewesen und hätte man sie nur zur Fahrt genutzt, wäre nichts [...]
Wie bescheuert muss man eigentlich sein, um illegal in Verkehr gebrachte, "geschenkte" Fahrkarten zur Erstattung einzureichen? Wäre man nicht so gierig gewesen und hätte man sie nur zur Fahrt genutzt, wäre nichts aufgefallen. Der gefeuerte Arbeiter wird sich bei Verwandter und Freundin bedanken. Auch gut möglich, dass die Erstattung von vorne herein von allen geplant war. In dem Fall selbst schuld.
keksguru 13.02.2012
nun, einer war so blöd und hat möglicherweise ein paar Fahrkarten nicht vernichtet die er zu "Trainingszwecken" angefertigt hatte - und zwei Leute waren so dreist, diese Fahrkarten auch noch zur Erstattung vorzulegen, [...]
nun, einer war so blöd und hat möglicherweise ein paar Fahrkarten nicht vernichtet die er zu "Trainingszwecken" angefertigt hatte - und zwei Leute waren so dreist, diese Fahrkarten auch noch zur Erstattung vorzulegen, also dummer kann man es nicht mehr anstellen. Dabei müßte selbst dem "Mann auf der Straße" so langsam klar sein, daß heutzutage alles im Computer ist und was da nicht drin ist kann auch nicht existieren - ist also ein Betrugsversuch.
querollo 14.02.2012
Und kein kleiner. So eine Jahreskarte kostet in Berlin zwischen um die 700 und 1.700€. Dafür gibts ne Menge Maultaschen.
Zitat von keksguruist also ein Betrugsversuch.
Und kein kleiner. So eine Jahreskarte kostet in Berlin zwischen um die 700 und 1.700€. Dafür gibts ne Menge Maultaschen.
james-100 14.02.2012
Sie überlesen mal wieder etwas. "Zitat-->Bei der Sachlage sahen die Richter eine "ganz überwiegende Wahrscheinlichkeit" der Beteiligung an der Fahrscheinmanipulation. Die Verkehrsbetriebe könnten in diesem [...]
Zitat von keksgurunun, einer war so blöd und hat möglicherweise ein paar Fahrkarten nicht vernichtet die er zu "Trainingszwecken" angefertigt hatte - und zwei Leute waren so dreist, diese Fahrkarten auch noch zur Erstattung vorzulegen, also dummer kann man es nicht mehr anstellen. Dabei müßte selbst dem "Mann auf der Straße" so langsam klar sein, daß heutzutage alles im Computer ist und was da nicht drin ist kann auch nicht existieren - ist also ein Betrugsversuch.
Sie überlesen mal wieder etwas. "Zitat-->Bei der Sachlage sahen die Richter eine "ganz überwiegende Wahrscheinlichkeit" der Beteiligung an der Fahrscheinmanipulation. Die Verkehrsbetriebe könnten in diesem Fall zur außerordentlichen Kündigung greifen, auch ohne dem Mitarbeiter die Tat nachzuweisen
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