Von Jochen Leffers
Ausgerutscht bei Pause im Bayern-Stadion - ein Arbeitsunfall?
"Wir würden nie zum FC Bayern München gehen", grölten einst die Toten Hosen, bekannt als große Fans, Unterstützer und zeitweise sogar Trikotsponsor von Fortuna Düsseldorf. Wer's aber doch tut, der tut's auf eigene Gefahr - jedenfalls als Busfahrer, der seine Pause im Fußballstadion verbringt. Das hat das Bayerische Landessozialgericht entschieden.
Ein Busfahrer hatte eine Reisegruppe zum Pokalspiel des FC Bayern gegen den 1. FC Nürnberg gefahren. Erst hatte er Glück, ergatterte auf den letzten Drücker eine vorbestellte, aber nicht abgeholte Eintrittskarte und konnte das Spiel in der Münchner Arena verfolgen.
Dann hatte er Pech: Beim Weg hinaus, zurück in Richtung rutschte der Mann auf einer Treppenstufe aus und zog sich einen Muskelfaserriss im linken Oberschenkel zu, sonst eigentlich eine typische Fußballerverletzung.
Der Träger der Unfallversicherung lehnte es ab, den Ausrutscher als Arbeitsunfall anzuerkennen. Mit seiner Klage vor dem Sozialgericht hatte der Angestellte eines Busunternehmens keinen Erfolg, danach blitzte er auch beim Landessozialgericht ab. Denn Leistungen wegen eines Arbeitsunfalls erhält nur, wer während der versicherten Tätigkeit verunglückt.
Hier handelte es sich aber um einen Unfall im privaten Bereich, so die Münchner Richter. Der Kläger habe seine unbezahlte Pause von anderthalb Stunden im eigenen Belieben gestaltet; der Besuch des Bayern-Spiels stehe mit seiner Arbeit nicht in einem rechtlich wesentlichen, inneren Zusammenhang (Aktenzeichen L 3 U 52/11).
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