Von Constantin Baron van Lijnden
"Dass das Fahrzeug nicht jedermanns Sache sein würde, war uns von Anfang an klar", räumt Geilke ein. "Aber der Vorwurf der Pietätlosigkeit geht meiner Meinung nach oftmals auf ein Missverständnis zurück. Es geht ja nicht darum, das Thema Sterblichkeit im Interesse unseres Umsatzes auszuschlachten, sondern darum, die Leute für Fragen zu sensibilisieren, die erfahrungsgemäß meist erst viel zu spät bedacht werden."
Immerhin geht diese hehre Absicht nicht an allen Beobachtern vorbei: Die Informationsbroschüren zum Thema Erbrecht, die Rechtsanwalt Geilke an seinem Fahrzeug angebracht hat, sind regelmäßig vergriffen, und auch von Mandanten erhält er immer wieder positive Rückmeldung. "Wenn wir auf ein stark tabuisiertes Thema aufmerksam machen und die Leute frühzeitig beraten können, haben wir unser Ziel erreicht. Der Profitgedanke ist dabei zweitrangig, aber natürlich beklagen wir uns auch nicht über die wachsende Mandantschaft."
"Wir waren ohnehin beide Oldtimer-Fans, mit dem Kauf der Fahrzeuge haben wir also das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden", erläutert Jens F. Imhoff. Das hohe Alter hat indes nicht nur Vorzüge: "Wir mussten erst mal einiges für Reparaturen ausgeben, um die Fahrzeuge auf Vordermann zu bringen, und auch das Einparken ohne Servolenkung und mit sehr eigenwilligen Rückspiegeln will gelernt sein. Trotzdem hätten wir für das gleiche Geld unmöglich eine wirkungsvollere Form der Werbung erhalten können, die obendrein noch Spaß macht."
Vier Kanzleien, eine Meinung
Der Vorteil der motorisierten Werbung: Sie kommt selbst dann zum Tragen, wenn der Fahrer eigentlich aus rein privaten Gründen unterwegs ist. "Wir haben die Löschfahrzeuge früher als Partygag bei den Geburtstagen unserer Kinder genutzt, und neulich kam uns der große Stauraum bei einem Umzug sehr gelegen", kann etwa Hans-Daniel Terner berichten. Und auch Kollege Felbecker stimmt zu: "Ich erlaube mir gern mal einen Spaß, indem ich zum Beispiel Freunde mit dem Polizeibus abhole. Die Nachbarn sind dann erst mal verwundert und fragen sich, ob gerade jemand aus der Straße verhaftet wird."
Angesichts des rundum positiven Feedbacks müssen sich die Kanzleien auch mit dem Risiko der Nachahmung auseinandersetzen. Die Rechtsanwälte Hoenig und Felbecker haben bereits vorgesorgt und sich den Kanzlei-Polizeibus gemeinsam als Marke eintragen lassen. "Allerdings nur um sicherzugehen, dass niemand anderes das vorher tut und mir am Ende die Nutzung meiner eigenen Idee streitig macht", so Hoenig.
Ohnehin sind sich alle einig: Eine originelle Werbemaßnahme funktioniert eben nur, solange sie originell ist - dem zwanzigsten Polizeibus, Bestattungs- oder Löschfahrzeug mit Kanzleinamen an der Seite wird nicht die gleiche Aufmerksamkeit zuteil werden wie dem ersten. "Trotzdem würde ich Anwälte ermutigen, die mit dem Gedanken liebäugeln", sagt Carsten Hoenig, "sie sollten sich nur etwas Neues ausdenken oder eine eigene Note finden. Dann ist das gelungenes Guerilla-Marketing, das sich auch finanziell lohnt."
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