Arbeitsrecht Ich Chef? Was darf ich jetzt noch tun?
Wer plötzlich Chef wird, muss von einem Tag auf den anderen neue Regeln beherrschen. Während sich Betriebsräte bis zu vier Wochen lang im Arbeitsrecht schulen lassen dürfen, verlassen sich viele Führungskräfte auf ihren Instinkt. Das ist riskant und kann sehr teuer werden.
Jeder wird so lange befördert, bis das Niveau seiner Inkompetenz maximal ist. Diese Erkenntnis, 1969 von dem kanadischen Psychologen Laurence J. Peter formuliert, taugt heute oft nur noch für einen abgedroschenen Spruch auf einem Kühlschrankmagneten. Dabei ist das Peter-Prinzip bis heute oft genug zu beobachten. Es sollte jedem Arbeitnehmer, der frisch zur Führungskraft befördert wird, furchteinflößende Warnung sein.
Seine neue Führungsrolle im Unternehmen hat sich ein Mitarbeiter normalerweise durch seine fachliche Leistung erarbeitet: Er programmiert gut, verkauft gut, betreut Kunden gut. Weil er so gut ist, ereilt ihn irgendwann - geradezu unvermeidlich - die Anforderung, durch die Übernahme einer Führungsaufgabe andere von seiner exzellenten Arbeitsweise profitieren zu lassen. Doch in der neu erreichten Führungsposition wird er mit Aufgaben konfrontiert, mit denen er sich noch nicht vertraut gemacht hat.
Auch rein arbeitsrechtlich warten ungekannte Herausforderungen. Welche Arbeitsanweisungen sind eigentlich rechtmäßig? Und was ist zu tun, wenn ein Arbeitnehmer sich verweigert? Führung ist Überzeugungskraft und Fähigkeit zur Motivation im Team. Wo diese Fähigkeiten nicht mehr reichen, sind aber Grundkenntnisse von Direktionsrecht (Was darf ich anweisen?), Abmahnung (Was darf der Arbeitnehmer nicht?) und schlimmstenfalls sogar Kündigung (Was muss sich kein Arbeitgeber gefallen lassen?) gefragt, die der neuen Führungskraft nicht mit der Inthronisierung in den Schoß fallen.
Noch jemand ohne Krankenschein?
Auch die einfache Arbeitsorganisation in der Abteilung stellt die neue Leiterin oder den neuen Leiter vor unerwartete neue Herausforderungen. Was tun mit dem eingereichten Urlaubsantrag? Wie gehe ich mit den Beschwerden der Leute aus dem Südflügel des Gebäudes um, die sich plötzlich ganz nachhaltig darüber beklagen, die Sonne würde sich immer so in ihren Computermonitoren spiegeln und man könne da nachmittags gar nichts erkennen? Wohin mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des erkrankten Kollegen? Wo ist überhaupt der Kollege, wenn er sich nicht ordnungsgemäß arbeitsunfähig gemeldet hat? Was bedeutet der Brief der Kollegin, die seit einem halben Jahr nicht mehr im Betrieb war - da war doch was? - und jetzt schriftlich nach "Teilzeit während der Elternzeit" fragt? Was ist mit den vier Kollegen und deren Anträgen auf Bildungsurlaub ("Spanisch lernen", iberische Halbinsel, in den Herbstferien, feine Sache)?
Und wieso möchte die Hälfte der neu unterstellten Abteilung ein Zwischenzeugnis nach dem Vorgesetztenwechsel? Sind die bald alle weg?
Zur gleichen Zeit ist die neu aufgerückte Führungskraft immer noch Arbeitnehmer und hat Erwartungen ihrer Vorgesetzten zu erfüllen: Vielleicht arbeitet die Abteilung nicht effizient genug. Die Fehlzeiten sollen halbiert werden. Das Team ist angeblich drei Stellen zu groß und die Lohnkosten müssen runter. Oder es müssen ganz im Gegensatz dazu zwei neue Kräfte eingestellt werden, da möchte der Vorgesetzte aber bitte "Vollzeitkräfte, nicht zu alt, die universell einsetzbar sind."
Wohl dem, der in dieser Situation auf eine funktionsfähige Personalabteilung mit kompetenten Leuten zurückgreifen kann. Wer die nicht hat, der wird feststellen, dass er bei seiner früheren Tätigkeit - wir erinnern uns: programmieren, verkaufen, Kunden betreuen - auf sein neues Schicksal nicht vorbereitet worden ist.
Chefs müssen Chefs überzeugen
Um Grundkenntnisse zu diesen Fragen zu erwerben, wird die neue Führungskraft entsprechende Schulungen besuchen müssen. Leider ist es noch viel zu wenig üblich, dass in Unternehmen neuen Führungskräften auch die Gelegenheit dazu gegeben wird. Das ist erstaunlich, denn dieselben Unternehmen müssen ihren Betriebsratsmitgliedern innerhalb einer vierjährigen Amtszeit drei Wochen Schulung ermöglichen, und wenn sie erstmalig Betriebsrat sind, sogar vier. Einen solchen gesetzlich verankerten Anspruch hat eine neue Führungskraft nicht.
Da gilt es, im Unternehmen gegenüber den eigenen Vorgesetzten Überzeugungsarbeit zu leisten. Schon ein oder zwei Tage einer Schulung zum Thema "Arbeitsrecht für Führungskräfte und mittleres Management" können bewirken, dass alle groben Fehler die jede ungeschulte Führungskraft sonst mit erheblicher Wahrscheinlichkeit begehen wird, nun nicht mehr macht.
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- Martin Krömer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Hamburger Kanzlei Ruge Krömer. Er berät und vertritt international tätige Konzerne genauso wie mittelständische Unternehmen im gesamten Bundesgebiet und gibt das "Lexikon Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst" heraus.

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