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Die Arbeitsrechts-Urteile der Woche Abgemahnt, gefeuert, geklagt

2. Teil: Können Arbeitgeber einheitliche Dienstkleidung verlangen?

Was zieh' ich bloß an? Der Chef kann's vorschreibenZur Großansicht
Corbis

Was zieh' ich bloß an? Der Chef kann's vorschreiben

Ob bei Stewardessen oder Altenpflegern, ob im Restaurant oder Supermarkt - häufig legen Unternehmen eine Kleiderordnung fest. Sie regeln mal grob, mal ganz detailliert, wie ihre Mitarbeiter zur Arbeit erscheinen sollen. Müssen die Angestellten das akzeptieren? Und wer zahlt für die neuen Klamotten?

Damit beschäftigte sich das Arbeitsgericht Cottbus. Ein Möbelhaus hatte alle Mitarbeiter in Verkauf und Information zu einer einheitlichen Dienstkleidung verpflichtet: schwarze Hosen oder Röcke, weiße Hemden oder Blusen, dunkle Schuhe. Das alles sollten sie für eine einmalige Zahlung von 200 Euro selbst kaufen; dazu stellte der Arbeitgeber rote Schlipse für die Männer, rote Tücher für die Frauen.

Nach längerer Krankheit kam eine Einrichtungsberaterin zurück ins Möbelhaus - ohne die inzwischen vorgeschriebene Dienstkleidung, die alle Kollegen bereits trugen. Noch am gleichen Tag erhielt sie eine Abmahnung, am folgenden Tag gleich die nächste. Auch in der folgenden Woche trug sie die Arbeitskleidung nicht. Da griff der Arbeitgeber zur verhaltensbedingten Kündigung, und der Fall ging vor's Arbeitsgericht.

Klare Sache: Chef kann Dienstkleidung anordnen

Die Mitarbeiterin (Brutto-Monatsgehalt von 1300 Euro für eine Vollzeitstelle) argumentierte, sie habe sich nicht grundsätzlich geweigert, die Dienstkleidung zu tragen. Dafür reichten aber 200 Euro nicht aus, die Anschaffung koste mindestens 350 Euro, plus Zweit- und Drittgarnitur. Das Möbelhaus sprach von einer "beharrlichen Arbeitsverweigerung"; die Einrichtungsberaterin habe die Auszahlung der 200 Euro ebenso abgelehnt wie das rote Tuch für die Mitarbeiterinnen.

Die Cottbuser Richter kamen zu einer klaren Entscheidung: Der Arbeitgeber habe ein Weisungsrecht bei der Kleidung, wegen des betriebliches Interesse an einem einheitlichen Erscheinungsbild der Mitarbeiter und der sofortigen Erkennbarkeit für die Kunden. Dass die Angestellten die Kleidung selbst beschaffen, könne die Firma ebenfalls anordnen, allerdings nicht die Kosten ganz oder teilweise auf die Arbeitnehmer abwälzen. Den Betrag von 200 Euro hielten die Richter für angemessen, die Schätzung von 350 Euro für nicht nachvollziehbar - und die Weiterbeschäftigung für unzumutbar (Aktenzeichen 6 Ca 1554/11).

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insgesamt 22 Beiträge
nepomuk23 28.11.2012
Da würde ich mich nicht nur weigern mir Arbeitskleidung selbst zu kaufen....
Da würde ich mich nicht nur weigern mir Arbeitskleidung selbst zu kaufen....
rgh1974 28.11.2012
Grundgehalt, dazu Provision. ;)
Zitat von nepomuk231300 Euro für eine Vollzeitstelle? Da würde ich mich nicht nur weigern mir Arbeitskleidung selbst zu kaufen....
Grundgehalt, dazu Provision. ;)
kfp 28.11.2012
Das ist eine sehr eigene Interpretation von "wesentlich" - ein solches Urteil untergräbt völlig die Schutzmaßnahme, dass Schwangerschaft usw. im Arbeitszeugnis nichts zu suchen hat. "Wesentlich" ist [...]
Zitat von sysopIm Fall der Klägerin wertete das Landesarbeitsgericht es als wesentlich, dass sie ihre Elternzeit zum Ende der Tätigkeit genommen hatte.
Das ist eine sehr eigene Interpretation von "wesentlich" - ein solches Urteil untergräbt völlig die Schutzmaßnahme, dass Schwangerschaft usw. im Arbeitszeugnis nichts zu suchen hat. "Wesentlich" ist meinetwegen noch einzusehen, wenn die Frau die Hälfte ihrer Arbeitszeit in Elternzeit zugebracht hat o.ä., aber doch nicht, wenn sie sich nach 4 Jahren dort erdreistet, dann doch mal ihre Familienplanung anzugehen und die weitgehend übliche (und angesichts der Betreuungssituation hier i.d.R. nötige) Auszeit zu nehmen... ---Zitat--- Zudem arbeitete sie in der Softwarebranche, einer "sich schnell und dynamisch entwickelnden Branche". Darum sei es für potentielle neue Arbeitgeber von Interesse zu wissen, ob ein "Bewerber auf dem neuesten Stand des von ihm ausgeübten Berufes ist". ---Zitatende--- Das ist ja lächerlich - ok, sicher, die Softwarebranche entwickelt sich, aber so schnell ja auch wieder nicht. Nach einem Jahr ist die nicht so komplett umgekrempelt, dass die Frau sich dann wieder nennenswert neu qualifizieren müsste. (Hups, in C++ sind plötzlich im letzten Jahr alle Schlüsselwörter auf Chinesisch umgestellt worden?!?!) Was wäre denn sonst, wenn dort ein Mann seinen vollen Jahresurlaub und evtl. noch einen Rest vom Vorjahr nimmt, wird der dann auch gleich aus dem Flieger zur Nachschulung geschickt oder wie?!?! ---Zitat--- Die Angabe der Elternzeit sahen die Kölner nicht als Benachteiligung ---Zitatende--- Absolut weltfremd. Als ich als Frau mit Kind meinen Familienstand aus dem Lebenslauf löschte, ging meine Einladungsrate zu Interviews von ca. 80% hoch. Aber klar, Kinder sind kein Einstellungshindernis für Frauen...
byxelkrok 28.11.2012
Werden dann wenigstens diejenigen gefeuert, die diese Befragungen initiiert haben? Dürfte sich bei dem Lehrer ja kaum um einen Einzelfall gehandelt haben...
Werden dann wenigstens diejenigen gefeuert, die diese Befragungen initiiert haben? Dürfte sich bei dem Lehrer ja kaum um einen Einzelfall gehandelt haben...
fatherted98 28.11.2012
....was Sie haben, mit 1300 netto gelten Sie doch schon als Besserverdienender und Mittelschicht.
Zitat von nepomuk23Da würde ich mich nicht nur weigern mir Arbeitskleidung selbst zu kaufen....
....was Sie haben, mit 1300 netto gelten Sie doch schon als Besserverdienender und Mittelschicht.
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