ThemaArbeitsrechtRSS

Alle Artikel und Hintergründe


  • Drucken
  • Senden
  • Nutzungsrechte
  • Feedback
 

Die Arbeitsrechts-Urteile der Woche Abgemahnt, gefeuert, geklagt

3. Teil: Schlechtes Arbeitszeugnis - muss der Arbeitgeber Schadensersatz zahlen?

Arbeitszeugnis: Darauf haben Mitarbeiter Anspruch - und wohlwollend soll es sein Zur Großansicht
dapd

Arbeitszeugnis: Darauf haben Mitarbeiter Anspruch - und wohlwollend soll es sein

Es ist ein Kreuz mit den Arbeitszeugnissen. Sie können Arbeitnehmer um die Chancen einer Bewerbung bei anderen Firmen bringen. Für Arbeitgeber sind sie oft eine lästige Pflichtübung. Wahrheitsgemäß soll das Zeugnis schon ausfallen - aber auch "wohlwollend", wie die Gerichte betonen. Mitunter enthält es jedoch verstecktes Gift zwischen den Zeilen und Formulierungen, die den Mitarbeiter in ein ungünstiges Licht rücken.

Wenn ein Arbeitgeber gar kein oder ein unangemessenes Zeugnis ausstellt und das zu einer Absage führt, kann es für den früheren Chef teuer werden. Das hat das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven entschieden. Ein Arbeitgeber hatte dem Mitarbeiter ein schlechtes Zeugnis mitgegeben und es auch nicht korrigiert, nachdem er gerichtlich dazu verurteilt worden war. Bei einer Bewerbung als Assistent der Geschäftsführung einer anderen Firma scheiterte der Mann. Grund für die Ablehnung: das Zeugnis.

Das bestätigte der potentielle neue Arbeitgeber vor Gericht. Und so konnte der Bewerber nachweisen, dass ihm durch das zu schlechte Zeugnis ein konkreter Schaden entstanden war. Das Arbeitsgericht sprach ihm einen Schadensersatz von rund 3500 Euro zu und legte dafür das Gehalt zugrunde, das er in sechs Wochen einer neuen Beschäftigung erhalten hätte (Aktenzeichen 1 Ca 1309/10).

Diesen Artikel...
Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks teilen

  • Xing
  • LinkedIn
  • Tumblr
  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Digg
  • reddit
insgesamt 22 Beiträge
Alle Kommentare öffnen
    Seite 1    
1. 1300 Euro für eine Vollzeitstelle?
nepomuk23 28.11.2012
Da würde ich mich nicht nur weigern mir Arbeitskleidung selbst zu kaufen....
2.
rgh1974 28.11.2012
Zitat von nepomuk231300 Euro für eine Vollzeitstelle? Da würde ich mich nicht nur weigern mir Arbeitskleidung selbst zu kaufen....
Grundgehalt, dazu Provision. ;)
3.
kfp 28.11.2012
Zitat von sysopIm Fall der Klägerin wertete das Landesarbeitsgericht es als wesentlich, dass sie ihre Elternzeit zum Ende der Tätigkeit genommen hatte.
Das ist eine sehr eigene Interpretation von "wesentlich" - ein solches Urteil untergräbt völlig die Schutzmaßnahme, dass Schwangerschaft usw. im Arbeitszeugnis nichts zu suchen hat. "Wesentlich" ist meinetwegen noch einzusehen, wenn die Frau die Hälfte ihrer Arbeitszeit in Elternzeit zugebracht hat o.ä., aber doch nicht, wenn sie sich nach 4 Jahren dort erdreistet, dann doch mal ihre Familienplanung anzugehen und die weitgehend übliche (und angesichts der Betreuungssituation hier i.d.R. nötige) Auszeit zu nehmen... ---Zitat--- Zudem arbeitete sie in der Softwarebranche, einer "sich schnell und dynamisch entwickelnden Branche". Darum sei es für potentielle neue Arbeitgeber von Interesse zu wissen, ob ein "Bewerber auf dem neuesten Stand des von ihm ausgeübten Berufes ist". ---Zitatende--- Das ist ja lächerlich - ok, sicher, die Softwarebranche entwickelt sich, aber so schnell ja auch wieder nicht. Nach einem Jahr ist die nicht so komplett umgekrempelt, dass die Frau sich dann wieder nennenswert neu qualifizieren müsste. (Hups, in C++ sind plötzlich im letzten Jahr alle Schlüsselwörter auf Chinesisch umgestellt worden?!?!) Was wäre denn sonst, wenn dort ein Mann seinen vollen Jahresurlaub und evtl. noch einen Rest vom Vorjahr nimmt, wird der dann auch gleich aus dem Flieger zur Nachschulung geschickt oder wie?!?! ---Zitat--- Die Angabe der Elternzeit sahen die Kölner nicht als Benachteiligung ---Zitatende--- Absolut weltfremd. Als ich als Frau mit Kind meinen Familienstand aus dem Lebenslauf löschte, ging meine Einladungsrate zu Interviews von ca. 80% hoch. Aber klar, Kinder sind kein Einstellungshindernis für Frauen...
4.
byxelkrok 28.11.2012
Werden dann wenigstens diejenigen gefeuert, die diese Befragungen initiiert haben? Dürfte sich bei dem Lehrer ja kaum um einen Einzelfall gehandelt haben...
5. Ich weiß nicht...
fatherted98 28.11.2012
Zitat von nepomuk23Da würde ich mich nicht nur weigern mir Arbeitskleidung selbst zu kaufen....
....was Sie haben, mit 1300 netto gelten Sie doch schon als Besserverdienender und Mittelschicht.
Alle Kommentare öffnen
    Seite 1    
News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik KarriereSPIEGEL
RSS
alles aus der Rubrik Berufsleben
RSS
alles zum Thema Arbeitsrecht
RSS

© SPIEGEL ONLINE 2012
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH



Fotostrecke
Arbeitsrechts-Urteile: Abgemahnt, gefeuert, geklagt
Verwandte Themen

"Was kosten Sie? Sie müssen weg"

Zitate starten: Klicken Sie auf den Pfeil


Fotostrecke
Entlassungen: Gekündigt - und jetzt?


Social Networks