Die Arbeitsrechts-Urteile der Woche Abgemahnt, gefeuert, geklagt
3. Teil: Schlechtes Arbeitszeugnis - muss der Arbeitgeber Schadensersatz zahlen?
Es ist ein Kreuz mit den Arbeitszeugnissen. Sie können Arbeitnehmer um die Chancen einer Bewerbung bei anderen Firmen bringen. Für Arbeitgeber sind sie oft eine lästige Pflichtübung. Wahrheitsgemäß soll das Zeugnis schon ausfallen - aber auch "wohlwollend", wie die Gerichte betonen. Mitunter enthält es jedoch verstecktes Gift zwischen den Zeilen und Formulierungen, die den Mitarbeiter in ein ungünstiges Licht rücken.
Wenn ein Arbeitgeber gar kein oder ein unangemessenes Zeugnis ausstellt und das zu einer Absage führt, kann es für den früheren Chef teuer werden. Das hat das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven entschieden. Ein Arbeitgeber hatte dem Mitarbeiter ein schlechtes Zeugnis mitgegeben und es auch nicht korrigiert, nachdem er gerichtlich dazu verurteilt worden war. Bei einer Bewerbung als Assistent der Geschäftsführung einer anderen Firma scheiterte der Mann. Grund für die Ablehnung: das Zeugnis.
Das bestätigte der potentielle neue Arbeitgeber vor Gericht. Und so konnte der Bewerber nachweisen, dass ihm durch das zu schlechte Zeugnis ein konkreter Schaden entstanden war. Das Arbeitsgericht sprach ihm einen Schadensersatz von rund 3500 Euro zu und legte dafür das Gehalt zugrunde, das er in sechs Wochen einer neuen Beschäftigung erhalten hätte (Aktenzeichen 1 Ca 1309/10).
- 1. Teil: Abgemahnt, gefeuert, geklagt
- 2. Teil: Können Arbeitgeber einheitliche Dienstkleidung verlangen?
- 3. Teil: Schlechtes Arbeitszeugnis - muss der Arbeitgeber Schadensersatz zahlen?
- 4. Teil: Gehört die Elternzeit ins Zeugnis?
- 5. Teil: Mindert Geld für Resturlaub den Hartz-IV-Anspruch?
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