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Die Arbeitsrechts-Urteile der Woche Abgemahnt, gefeuert, geklagt

4. Teil: Gehört die Elternzeit ins Zeugnis?

Um einen Entschädigungsanspruch ging es auch in einem weiteren Arbeitszeugnisstreit. Eine Arbeitnehmerin war rund fünf Jahre lang für ein Software-Unternehmen in Nordrhein-Westfalen tätig, bis Ende 2010. Gut ein Jahr davon war sie in Elternzeit, bis Herbst 2009. Im Arbeitszeugnis nach ihrem Ausscheiden hatte die Firma die Elternzeit zunächst im Arbeitszeugnis erwähnt.

Das allerdings wollte die frühere Mitarbeiterin nicht, weil sie sich bei Bewerbungen benachteiligt sah. Etwa sechs Wochen später stellte der Arbeitgeber ihr abermals ein Zeugnis aus, diesmal ohne Hinweis auf die Elternzeit. Zu spät, fand die Klägerin - sie verlangte von der Software-Firma eine Entschädigung von mindestens 10.000 Euro.

Vor dem Arbeitsgericht Aachen scheiterte sie, dann im Berufungsverfahren auch vor dem Landesarbeitsgericht Köln. Die Richter setzten auf Wahrheit und Klarheit, nämlich auf den "Grundsatz der Zeugniswahrheit": Erhebliche Ausfallzeiten eines Arbeitnehmers dürften im Zeugnis dokumentiert werden, wenn ansonsten bei Dritten ein falscher Eindruck entstehe - der Eindruck nämlich, dass ein Mitarbeiter tatsächlich durchgehend für den Arbeitgeber tätig war. Es komme auch auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit, die Länge und zeitliche Lage der Ausfallzeiten an.

Im Fall der Klägerin wertete das Landesarbeitsgericht es als wesentlich, dass sie ihre Elternzeit zum Ende der Tätigkeit genommen hatte. Zudem arbeitete sie in der Software-Branche, einer "sich schnell und dynamisch entwickelnden Branche". Darum sei es für potentielle neue Arbeitgeber von Interesse zu wissen, ob ein "Bewerber auf dem neuesten Stand des von ihm ausgeübten Berufes ist". Die Angabe der Elternzeit sahen die Kölner nicht als Benachteiligung und wiesen die Klage ab (Aktenzeichen 4 Sa 114/12).

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insgesamt 22 Beiträge
nepomuk23 28.11.2012
Da würde ich mich nicht nur weigern mir Arbeitskleidung selbst zu kaufen....
Da würde ich mich nicht nur weigern mir Arbeitskleidung selbst zu kaufen....
rgh1974 28.11.2012
Grundgehalt, dazu Provision. ;)
Zitat von nepomuk231300 Euro für eine Vollzeitstelle? Da würde ich mich nicht nur weigern mir Arbeitskleidung selbst zu kaufen....
Grundgehalt, dazu Provision. ;)
kfp 28.11.2012
Das ist eine sehr eigene Interpretation von "wesentlich" - ein solches Urteil untergräbt völlig die Schutzmaßnahme, dass Schwangerschaft usw. im Arbeitszeugnis nichts zu suchen hat. "Wesentlich" ist [...]
Zitat von sysopIm Fall der Klägerin wertete das Landesarbeitsgericht es als wesentlich, dass sie ihre Elternzeit zum Ende der Tätigkeit genommen hatte.
Das ist eine sehr eigene Interpretation von "wesentlich" - ein solches Urteil untergräbt völlig die Schutzmaßnahme, dass Schwangerschaft usw. im Arbeitszeugnis nichts zu suchen hat. "Wesentlich" ist meinetwegen noch einzusehen, wenn die Frau die Hälfte ihrer Arbeitszeit in Elternzeit zugebracht hat o.ä., aber doch nicht, wenn sie sich nach 4 Jahren dort erdreistet, dann doch mal ihre Familienplanung anzugehen und die weitgehend übliche (und angesichts der Betreuungssituation hier i.d.R. nötige) Auszeit zu nehmen... ---Zitat--- Zudem arbeitete sie in der Softwarebranche, einer "sich schnell und dynamisch entwickelnden Branche". Darum sei es für potentielle neue Arbeitgeber von Interesse zu wissen, ob ein "Bewerber auf dem neuesten Stand des von ihm ausgeübten Berufes ist". ---Zitatende--- Das ist ja lächerlich - ok, sicher, die Softwarebranche entwickelt sich, aber so schnell ja auch wieder nicht. Nach einem Jahr ist die nicht so komplett umgekrempelt, dass die Frau sich dann wieder nennenswert neu qualifizieren müsste. (Hups, in C++ sind plötzlich im letzten Jahr alle Schlüsselwörter auf Chinesisch umgestellt worden?!?!) Was wäre denn sonst, wenn dort ein Mann seinen vollen Jahresurlaub und evtl. noch einen Rest vom Vorjahr nimmt, wird der dann auch gleich aus dem Flieger zur Nachschulung geschickt oder wie?!?! ---Zitat--- Die Angabe der Elternzeit sahen die Kölner nicht als Benachteiligung ---Zitatende--- Absolut weltfremd. Als ich als Frau mit Kind meinen Familienstand aus dem Lebenslauf löschte, ging meine Einladungsrate zu Interviews von ca. 80% hoch. Aber klar, Kinder sind kein Einstellungshindernis für Frauen...
byxelkrok 28.11.2012
Werden dann wenigstens diejenigen gefeuert, die diese Befragungen initiiert haben? Dürfte sich bei dem Lehrer ja kaum um einen Einzelfall gehandelt haben...
Werden dann wenigstens diejenigen gefeuert, die diese Befragungen initiiert haben? Dürfte sich bei dem Lehrer ja kaum um einen Einzelfall gehandelt haben...
fatherted98 28.11.2012
....was Sie haben, mit 1300 netto gelten Sie doch schon als Besserverdienender und Mittelschicht.
Zitat von nepomuk23Da würde ich mich nicht nur weigern mir Arbeitskleidung selbst zu kaufen....
....was Sie haben, mit 1300 netto gelten Sie doch schon als Besserverdienender und Mittelschicht.
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