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Die Arbeitsrechts-Urteile der Woche Abgemahnt, gefeuert, geklagt

5. Teil: Mindert Geld für Resturlaub den Hartz-IV-Anspruch?

Arbeitslosengeld: Ausgezahlter Resturlaub mindert Anspruch nichtZur Großansicht
DPA

Arbeitslosengeld: Ausgezahlter Resturlaub mindert Anspruch nicht

Wer Arbeitslosengeld II beantragt, muss davon ausgehen, dass der Staat jedes Einkommen darauf anrechnet und entsprechend weniger überweist. Aber wie steht es mit einem ausgezahlten Resturlaub, den jemand während der Beschäftigung nicht mehr nehmen konnte?

Als das Arbeitsverhältnis einer 59-Jährigen aus Solingen in Nordrhein-Westfalen endete, stand ihr noch Urlaub zu. Der Arbeitgeber zahlte den Anspruch mit rund 400 Euro brutto aus. Die Frau wurde arbeitslos, das zuständige Jobcenter rechnete die 400 Euro prompt als Einkommen mindernd auf die Hartz-IV-Bezüge an.

Dagegen klagte die Frau und hatte vor dem Sozialgericht Düsseldorf Erfolg - das Jobcenter muss den angerechneten Betrag auszahlen. Die Urlaubsabgeltung sei mit einer Entschädigungszahlung zu vergleichen; der Empfänger solle finanziell die Gelegenheit erhalten, die verpasste Erholungsphase nachzuholen, etwa durch Aktivitäten wie Restaurantbesuche oder Wellness. Das Arbeitslosengeld II dagegen diene als staatliche Existenzsicherung einem ganz anderen Zweck und solle den Lebensunterhalt gewährleisten: Keine Verrechnung also, der Arbeitslosen steht das Geld für den Urlaub zu (Aktenzeichen S 10 AS 87/09).

  • Jochen Leffers (Jahrgang 1965) ist SPIEGEL-ONLINE-Redakteur und leitet das Ressort KarriereSPIEGEL.

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insgesamt 22 Beiträge
nepomuk23 28.11.2012
Da würde ich mich nicht nur weigern mir Arbeitskleidung selbst zu kaufen....
Da würde ich mich nicht nur weigern mir Arbeitskleidung selbst zu kaufen....
rgh1974 28.11.2012
Grundgehalt, dazu Provision. ;)
Zitat von nepomuk231300 Euro für eine Vollzeitstelle? Da würde ich mich nicht nur weigern mir Arbeitskleidung selbst zu kaufen....
Grundgehalt, dazu Provision. ;)
kfp 28.11.2012
Das ist eine sehr eigene Interpretation von "wesentlich" - ein solches Urteil untergräbt völlig die Schutzmaßnahme, dass Schwangerschaft usw. im Arbeitszeugnis nichts zu suchen hat. "Wesentlich" ist [...]
Zitat von sysopIm Fall der Klägerin wertete das Landesarbeitsgericht es als wesentlich, dass sie ihre Elternzeit zum Ende der Tätigkeit genommen hatte.
Das ist eine sehr eigene Interpretation von "wesentlich" - ein solches Urteil untergräbt völlig die Schutzmaßnahme, dass Schwangerschaft usw. im Arbeitszeugnis nichts zu suchen hat. "Wesentlich" ist meinetwegen noch einzusehen, wenn die Frau die Hälfte ihrer Arbeitszeit in Elternzeit zugebracht hat o.ä., aber doch nicht, wenn sie sich nach 4 Jahren dort erdreistet, dann doch mal ihre Familienplanung anzugehen und die weitgehend übliche (und angesichts der Betreuungssituation hier i.d.R. nötige) Auszeit zu nehmen... ---Zitat--- Zudem arbeitete sie in der Softwarebranche, einer "sich schnell und dynamisch entwickelnden Branche". Darum sei es für potentielle neue Arbeitgeber von Interesse zu wissen, ob ein "Bewerber auf dem neuesten Stand des von ihm ausgeübten Berufes ist". ---Zitatende--- Das ist ja lächerlich - ok, sicher, die Softwarebranche entwickelt sich, aber so schnell ja auch wieder nicht. Nach einem Jahr ist die nicht so komplett umgekrempelt, dass die Frau sich dann wieder nennenswert neu qualifizieren müsste. (Hups, in C++ sind plötzlich im letzten Jahr alle Schlüsselwörter auf Chinesisch umgestellt worden?!?!) Was wäre denn sonst, wenn dort ein Mann seinen vollen Jahresurlaub und evtl. noch einen Rest vom Vorjahr nimmt, wird der dann auch gleich aus dem Flieger zur Nachschulung geschickt oder wie?!?! ---Zitat--- Die Angabe der Elternzeit sahen die Kölner nicht als Benachteiligung ---Zitatende--- Absolut weltfremd. Als ich als Frau mit Kind meinen Familienstand aus dem Lebenslauf löschte, ging meine Einladungsrate zu Interviews von ca. 80% hoch. Aber klar, Kinder sind kein Einstellungshindernis für Frauen...
byxelkrok 28.11.2012
Werden dann wenigstens diejenigen gefeuert, die diese Befragungen initiiert haben? Dürfte sich bei dem Lehrer ja kaum um einen Einzelfall gehandelt haben...
Werden dann wenigstens diejenigen gefeuert, die diese Befragungen initiiert haben? Dürfte sich bei dem Lehrer ja kaum um einen Einzelfall gehandelt haben...
fatherted98 28.11.2012
....was Sie haben, mit 1300 netto gelten Sie doch schon als Besserverdienender und Mittelschicht.
Zitat von nepomuk23Da würde ich mich nicht nur weigern mir Arbeitskleidung selbst zu kaufen....
....was Sie haben, mit 1300 netto gelten Sie doch schon als Besserverdienender und Mittelschicht.
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