Von Eva Buchhorn und Klaus Werle
Die Finanzkrise hat Spuren hinterlassen. Nicht nur bei geschädigten Anlegern oder in den überschuldeten Staatshaushalten Europas und Amerikas. Auch jene, die aus Sicht erboster Sparer viel zu wenig zur Rechenschaft gezogen wurden, spüren die Nachbeben: die Manager.
Angst treibt viele Führungskräfte um: Ist mein Gehalt wirklich "angemessen", wie es das neue Vorstandsvergütungsgesetz fordert? Welche Risiken trage ich, seit im Januar die Managerhaftung verschärft wurde? Die Angst vor rechtlichen Fehltritten wird genährt durch immer rauere Usancen, die das Klima zwischen Topmanagern und ihren Aufsichtsräten verschärfen. Seit Jahren sinkt die Verweildauer von Vorständen im Amt drastisch, nur noch rund die Hälfte übersteht die gesamte Amtsperiode, tatsächliche oder vermeintliche Schwachleister werden gnadenlos aussortiert.
Beunruhigte Aufsichtsräte werden routinemäßig bei Juristen vorstellig, um Abfindungsregelungen für Vorstände, Vertragsdetails und Haftungsklauseln wasserdicht machen zu lassen. Bloß nichts falsch machen: Golden Handshakes - die lukrativen, aber rechtlich angreifbaren Abfindungen - will kein Aufsichtsrat mehr riskieren. Statt still zu zahlen, wenn es nicht mehr passt zwischen Vorstand und Firma, wird nun gern geklagt und immer öfter gemobbt, um die Abfindung gleich ganz zu sparen.
Im Zuge der Wirtschaftskrise habe "auf Unternehmensseite die Neigung zur persönlichen Absicherung über den Umweg der Gerichte noch einmal deutlich zugenommen", sagt der Arbeitsrechtsexperte Peter Rölz von der Kanzlei Weber & Partner in Frankfurt.
Entsorgungsmentalität erreicht deutsche Chefetagen
"Die amerikanische Entsorgungsmentalität ist in Deutschland angekommen und wird brutal umgesetzt, weil die Firmen gemerkt haben, dass sie in Ungnade Gefallene damit leichter und billiger loswerden", beobachtet Rölz' Stuttgarter Kollege Stefan Nägele. Mindestens einmal pro Woche melde sich ein verzweifelter Topmanager bei ihm, der gerade die Order bekommen hat, er möge sein Büro binnen einer Stunde räumen.
Und selbst deren einst vornehm-verschwiegene Zunft ist sich nicht mehr zu fein für gerichtliche Scharmützel in eigener Sache. Bei Freshfields, Allen & Overy und anderen Law Firms werden Mitarbeiter kühl nach Umsatz sortiert; die zunächst krisenbedingte Personalpolitik mit der Brechstange ist längst Unternehmensunkultur geworden. Mit dem Argument der betriebsbedingten Kündigung tun sich allerdings Kanzleien schwer, die zugleich Jahr für Jahr Hunderte Neulinge anheuern. So konnten geschasste Anwälte zumindest dicke Abfindungen erwirken.
Nur: Längst nicht jede Führungskraft navigiert in den Untiefen des Arbeitsrechts mit der Souveränität eines Prädikatsjuristen. Manager tun gut daran, das Thema ernstzunehmen. Der Spielraum für vorteilhafte Vertragsgestaltungen ist größer, als viele Führungskräfte denken - vorausgesetzt, sie erkennen die Klippen und beugen mit klugen Klauseln vor.
Sicher, nicht jede Volte des Lebens lässt sich juristisch fassen und absichern. Doch viele der hässlichen Streitigkeiten vor Gericht haben ihren Ursprung in nachlässig verfassten und schlecht durchdachten Arbeitsverträgen. Die gravierendsten und zugleich häufigsten Irrtümer im Arbeitsrecht für Führungskräfte: Lesen Sie, vor welchen Fallen Sie sich beim Aushandeln Ihrer Verträge unbedingt in Acht nehmen müssen.
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