Arbeitsrecht Diskriminierung muss bewiesen werden
Eine Schwerbehinderte bewirbt sich im Büro von Petra Pau als Sekretärin und wird abgelehnt - ein Fall von Diskriminierung? Nein, entscheidet das Bundesarbeitsgericht. Die Abgewiesene hätte beweisen müssen, dass die Behinderung der Grund für die Absage war.
Schwerbehinderte Arbeitnehmer können auf eine Entschädigung pochen, wenn sie bei Bewerbungsverfahren diskriminiert werden: In Zukunft gilt das jedoch nur, wenn sie die Benachteiligung auch beweisen können. Nur die Vermutung, dass eine fehlende Begründung für eine Absage schon diskriminierend sei, reichte dem Bundesarbeitsgericht nicht aus.
Es hatte über den Fall einer Sekretärin zu entscheiden, die 13 Jahre lang im Bundespräsidialamt gearbeitet hatte. Die schwerbehinderte Frau sollte nach längerer Erkrankung auf eine andere Stelle wechseln. Im Jahr 2009 wandte sich das Bundespräsidialamt auch an den Deutschen Bundestag, mit der Frage, ob es Bedarf für die Sekretärin gebe.
Im Juni 2010 schließlich schrieb der Bundestag eine Stelle als Zweitsekretärin für das Büro der Vizepräsidentin Petra Pau von der Partei Die Linke aus. Auf die Stelle bewarb sich die Sekretärin. Sie hatte die erforderliche Qualifikation nachgewiesen und wurde auch zum Bewerbungsgespräch eingeladen.
Dann kam jedoch die Absage: Ohne Angabe von Gründen wurde die Frau im September abgelehnt. Sie kündigte an, Schadensersatz geltend zu machen, doch der Deutsche Bundestag betonte, dass sie nicht wegen der Schwerbehinderung abgelehnt wurde. Vielmehr habe sie im Rahmen des Vorstellungsgesprächs keinen überzeugenden Eindruck hinterlassen. Sie sei "deutlich schlechter" gewesen als eine andere Bewerberin, die wie die Klägerin eine Ausbildung als Facharbeiterin für Schreibtechnik in der DDR absolviert hatte.
Keine ausreichenden Indizien
In mehreren Instanzen und nun auch vor dem Bundesarbeitsgericht hatte die Frau mit ihrer Entschädigungsklage keinen Erfolg. "Die Klägerin hat keine Indizien vorgetragen, die die Vermutung zulassen, ihre Bewerbung sei wegen ihrer Schwerbehinderung erfolglos geblieben", erklärte der Achte Senat des höchsten deutschen Arbeitsgerichts.
Die Entscheidung zur Vorlage von Indizien sei ein weiterer Baustein in der Rechtsprechung zum Antidiskriminierungsrecht, sagte eine Gerichtssprecherin. Konkret heißt das: Schwerbehinderte Arbeitnehmer können nur eine Entschädigung wegen Diskriminierung verlangen, wenn sie selbst ausreichende Indizien dafür vorlegen können, dass die Behinderung der Grund für die Absage war.
Die Klägerin dagegen konnte keinen Beleg erbringen, der diesen Verdacht hätte stützen können. Sie führte nur die Tatsache an, dass sie ohne Angabe von Gründen abgelehnt wurde, was ihrer Ansicht nach eine Diskriminierung ausdrückte und verlangte 7500 Euro als Entschädigung.
Der Arbeitgeber hatte zwar den Grund für die Absage nicht genannt, doch dazu ist er nur verpflichtet, wenn er nicht genügend schwerbehinderte Menschen beschäftigt. Ein Vertreter der Bundestagsverwaltung sagte in Erfurt, der Behindertenanteil bei den Angestellten liege derzeit bei rund zehn Prozent - fünf Prozent sind gesetzlich vorgeschrieben.
dpa/mia
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
- alles aus der Rubrik KarriereSPIEGEL
- RSS
- alles aus der Rubrik Berufsleben
- RSS
- alles zum Thema Arbeitsrecht
- RSS
© SPIEGEL ONLINE 2013
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH
- Lohn- und Gehaltsbuchhalter (m/w) in Teilzeit (MF-0857813/1-D)
- Compensation & Benefits Manager (m/w)
- Sekretärin / Assistentin (m/w) ? Genie der Organisation und Koordination mit gutem Englisch
- Mitarbeiter aus dem Krankenhaus für die Konzernrevision (m/w)
- Duales Studium Bachelor of Engineering (w/m) - Elektrotechnik / Informatik
- Volljuristen (m/w)
- Jürgen Hesse über Bewerbungen: "Man muss keinen Seelenstriptease hinlegen" (17.12.2012)
- Übersetzungshilfe: Was Bewerber schreiben - und Personaler verstehen (21.12.2012)
- Arbeitslosengeld: Abfindung führt nicht immer zu Sperrzeit (02.05.2012)
- Arbeitsrecht: Keine Extrawurst für Berufsanfänger (28.01.2013)
- Diskriminierung per Stellenanzeige: Vorsichtig formulieren, sonst Klage (29.08.2012)
- Urteil zu Diskriminierung: Alter ist auch bei Managern kein Entlassungsgrund (23.04.2012)
- Schikane am Arbeitsplatz: Wie Sie Ihren Chef verklagen (30.05.2012)
- Arbeitszeugnis-Quiz: Knacken Sie den Geheimcode der Chefs (24.03.2011)
- Kündigungen: Sie sind gefeuert - was nun? (28.09.2012)
- Chefarzt-Kündigung aufgehoben: Schatz, ich operiere gerade (27.10.2012)



