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Blaulicht, Rotlicht, Zwielicht Porno-Polizist zu Recht entlassen

Zehn Jahre dauert der Rechtsstreit schon, nun ist ein suspendierter Polizist erneut gescheitert. Weil er seiner Partnerin die Wohnung zur Prostitution überließ und in einem Porno mitwirkte, verlor er den Job. Mannheimer Richter urteilten: Von Gesetzeshütern kann man Gesetzestreue verlangen.

Bereits 2002 war ein Beamter des Bundesgrenzschutzes, der heutigen Bundespolizei, vom Dienst suspendiert und zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er musste eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 20 Euro wegen Beihilfe zur Prostitution zahlen: Mindestens sechsmal hatte er seiner damaligen Lebensgefährtin dafür seine Wohnung zur Verfügung gestellt. Bei "Gang-Bang-Partys" hatte er sich auch selbst in der Wohnung aufgehalten und teilweise die Gruppensex-Gäste begrüßt. Zudem hatte er im Jahr 2000, zusammen mit seiner Partnerin, als Pornodarsteller für 250 Mark Gage in einem Video mitgemacht.

Disziplinarrechtlich klagte die Bundesrepublik Deutschland als Arbeitgeber erst 2010: Beim Verwaltungsgericht Stuttgart wollte sie die Entfernung des Beamten aus dem Dienst erreichen - wegen Beihilfe zur verbotenen Prostitution, Mitwirkung im Pornofilm und den damit verbundenen Nebentätigkeiten, die er sich nicht hatte genehmigen lassen. Das Vertrauensverhältnis sei unwiderruflich zerstört, hieß es in der Klage.

Schon die Stuttgarter Richter entschieden gegen den heute 42-jährigen Polizisten, der "schuldhaft ein schweres Dienstvergehen begangen" und dadurch das Vertrauen des Dienstherren und der Allgemeinheit endgültig verloren habe. Es gehe zwar um sein außerdienstliches Verhalten, aber ein Polizeivollzugsbeamter sei besonders zur Gesetzestreue verpflichtet. Zudem habe er sich auch nach seiner Verurteilung weiter im Rotlichtmilieu aufgehalten und sei 2008 bei einer Polizeikontrolle bei einer "Gang-Bang-Party" in einem Bordell angetroffen worden. Gegen den Beamten spreche auch eine frühere Verurteilung wegen fahrlässiger sowie vorsätzlicher Körperverletzung und Bedrohung (Aktenzeichen DB 23 K 5319/10).

Restvertrauen? Nicht für diesen Beamten

Gegen das Stuttgarter Urteil vom Juli 2011 legte der Polizist Berufung ein, doch jetzt bestätigte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Entscheidung. Auch aus Sicht der Mannheimer Richter könne die "Allgemeinheit von einem Polizeibeamten Gesetzestreue erwarten". Damit sei es "unvereinbar, dass er sich aktiv durch Förderung der verbotenen Prostitution im Rotlichtmilieu betätige und strafrechtlich auffällt". Der Beamte könne auch kein Restvertrauen beanspruchen, zumal er sich nach wie vor uneinsichtig zeige und die Pflichtverstöße bagatellisiere (Aktenzeichen DB 13 S 2533/11).

Daneben führte der Verwaltungsgerichtshof weitere Verstöße auf - den Job als Kleindarsteller beim Pornodreh ebenso wie die Aufbewahrung vertraulicher Dienst-Dokumente zu Hause, auch über Menschen, die dem Polizisten privat bekannt waren.

Eine Revision ließ das Gericht nicht zu; das kann der Beamte noch per Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht anfechten. Seit seiner Suspendierung erhält er weiter einen Teil der Bezüge, obwohl er nicht mehr arbeiten als Polizist arbeiten darf.

jol

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insgesamt 15 Beiträge
crocodil 01.03.2012
[QUOTE=sysop;9742422]Zehn Jahre dauert der Rechtsstreit schon, nun ist ein suspendierter Polizist erneut gescheitert. Weil er seiner Partnerin die Wohnung zur Prostitution überließ und in einem Porno mitwirkte, verlor er den Job. [...]
[QUOTE=sysop;9742422]Zehn Jahre dauert der Rechtsstreit schon, nun ist ein suspendierter Polizist erneut gescheitert. Weil er seiner Partnerin die Wohnung zur Prostitution überließ und in einem Porno mitwirkte, verlor er den Job. Mannheimer Richter urteilten: Von Gesetzeshütern kann man Gesetzestreue verlangen. er jetzt auch einen gewissen "Ehrensold",-schliesslich nicht so viel wie unser ehem. BP- aber doch mehr als ein Hartz IV Empfänger. Ein normaler Mensch wäre bei diesem Sachverhalt 1. verurteilt worden 2. entlassen worden Aber bei den Staatsbeamten gelten halt andere Regelungen!!!!
w.o. 01.03.2012
[QUOTE=crocodil;9742624] Sie sollten erst versuchen, den Bericht zu verstehen, bevor Sie voll aus dem Bauch posten. Der Bund hat auf der Entlassung bestanden, was bedeutet, dass der Herr ab Rechtskraft der Entscheung der [...]
Zitat von sysopZehn Jahre dauert der Rechtsstreit schon, nun ist ein suspendierter Polizist erneut gescheitert. Weil er seiner Partnerin die Wohnung zur Prostitution überließ und in einem Porno mitwirkte, verlor er den Job. Mannheimer Richter urteilten: Von Gesetzeshütern kann man Gesetzestreue verlangen. er jetzt auch einen gewissen "Ehrensold",-schliesslich nicht so viel wie unser ehem. BP- aber doch mehr als ein Hartz IV Empfänger. Ein normaler Mensch wäre bei diesem Sachverhalt 1. verurteilt worden 2. entlassen worden Aber bei den Staatsbeamten gelten halt andere Regelungen!!!!
[QUOTE=crocodil;9742624] Sie sollten erst versuchen, den Bericht zu verstehen, bevor Sie voll aus dem Bauch posten. Der Bund hat auf der Entlassung bestanden, was bedeutet, dass der Herr ab Rechtskraft der Entscheung der VErwaltungsgerichte keine Bezüge mehr erhält. Nur bis dahin bleibt er Beamter mit reduzierten Bezügen.
blackmole 01.03.2012
Ich sehe nicht, wo das schwere Dienstvergehen liegen soll. 250 DM Nebeneinkommen zu verschweigen sehe ich durchaus als Bagatelldelikt, zumindest jedoch ist es verjährt. Ob er zu eine Gangbangparty in's Rotlichtviertel geht [...]
Zitat von sysopZehn Jahre dauert der Rechtsstreit schon, nun ist ein suspendierter Polizist erneut gescheitert. Weil er seiner Partnerin die Wohnung zur Prostitution überließ und in einem Porno mitwirkte, verlor er den Job. Mannheimer Richter urteilten: Von Gesetzeshütern kann man Gesetzestreue verlangen. Blaulicht, Rotlicht, Zwielicht: Porno-Polizist zu Recht entlassen - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - KarriereSPIEGEL (http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/0,1518,818704,00.html)
Ich sehe nicht, wo das schwere Dienstvergehen liegen soll. 250 DM Nebeneinkommen zu verschweigen sehe ich durchaus als Bagatelldelikt, zumindest jedoch ist es verjährt. Ob er zu eine Gangbangparty in's Rotlichtviertel geht ist doch seine Privatsache, es ist doch nicht verboten daran teilzunehmen, solange niemand zur Teilnahme genötigt wird. Was genau ist denn sein Fehlverhalten?
ronaldo123 01.03.2012
Verboten daran ist, dass er in der Hirarchie zu weit unten steht/stand!! 1. Es wird eine Wohnung oder eine Villa kostenlos zur Verfügung gestellt oder in Anspruch genommen ... 2. Es gibt einen finanziellen Vorteil/Vergütung [...]
Zitat von blackmoleIch sehe nicht, wo das schwere Dienstvergehen liegen soll. 250 DM Nebeneinkommen zu verschweigen sehe ich durchaus als Bagatelldelikt, zumindest jedoch ist es verjährt. Ob er zu eine Gangbangparty in's Rotlichtviertel geht ist doch seine Privatsache, es ist doch nicht verboten daran teilzunehmen, solange niemand zur Teilnahme genötigt wird. Was genau ist denn sein Fehlverhalten?
Verboten daran ist, dass er in der Hirarchie zu weit unten steht/stand!! 1. Es wird eine Wohnung oder eine Villa kostenlos zur Verfügung gestellt oder in Anspruch genommen ... 2. Es gibt einen finanziellen Vorteil/Vergütung ... 250 Euro für's poppen oder nen günstigen Kredit, Auto etc. Der eine wird dafür belohnt und bekommt jetzt wohl jedes Jahr 200.000 Euro plus Spesen ... Der andere wird gefeuert ...
Jasro 01.03.2012
Ich dachte bisher immer, in Deutschland ist jede Form von einvernehmlicher Sexualität zwischen Erwachsenen erlaubt, auch wenn es sich dabei um Prostitution oder Pornographie handelt. Also gegen welches Gesetz des StGB hat [...]
Zitat von sysopZehn Jahre dauert der Rechtsstreit schon, nun ist ein suspendierter Polizist erneut gescheitert. Weil er seiner Partnerin die Wohnung zur Prostitution überließ und in einem Porno mitwirkte, verlor er den Job. Mannheimer Richter urteilten: Von Gesetzeshütern kann man Gesetzestreue verlangen. Blaulicht, Rotlicht, Zwielicht: Porno-Polizist zu Recht entlassen - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - KarriereSPIEGEL (http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/0,1518,818704,00.html)
Ich dachte bisher immer, in Deutschland ist jede Form von einvernehmlicher Sexualität zwischen Erwachsenen erlaubt, auch wenn es sich dabei um Prostitution oder Pornographie handelt. Also gegen welches Gesetz des StGB hat denn der Polizist genau verstoßen?
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