04. Januar 2013, 12:15 Uhr

Gerichtsurteil

Böller auf Toilette gezündet - Job weg

Einen Böller in einem Dixi-Klo zu zünden, ist keine gute Idee. Erst recht nicht, wenn gerade ein Kollege drauf sitzt. Ein Gerüstbauer hat es trotzdem gemacht - und seinen Job verloren. Dagegen klagte er, das sei doch nur ein "Stimmungsaufheller" gewesen.

Für seinen Kollegen hat sich ein Gerüstbauer einen ganz besonders fiesen Scherz überlegt: Er zündete einen Feuerwerkskörper in einem Dixi-Klo, auf dem der andere gerade saß. Die Folgen waren fatal: Der Böller verbrannte den auf der Toilette sitzenden Bauarbeiter am Oberschenkel, im Genitalbereich und an der Leiste. Drei Wochen war er arbeitsunfähig. Der Arbeitgeber kündigte dem zündelfreudigen Gerüstbauer fristlos.

Dagegen klagte der Mann nun vor Gericht. Seine Argumentation: Scherze seien als "Stimmungsaufheller" unter den Kollegen üblich gewesen, auch mit Böllern. Er habe den Kollegen nicht verletzen wollen. Anders als von dem Verletzten behauptet, habe er den Feuerwerkskörper auch nicht von oben in die Toilette geworfen, sondern an der Tür angebracht. Der Böller sei nur versehentlich in die Kabine gerutscht. Außerdem arbeite er schon seit 15 Jahren für die Firma, und es habe noch nie Probleme gegeben.

Das Arbeitsgericht Krefeld wies seine Klage ab. Dass der nicht sachgerechte Umgang mit Feuerwerkskörpern zu schweren Verletzungen führen könne, sei allgemein bekannt, so die Richter. Das gelte erst recht, wenn so damit hantiert werde, dass der Betroffene nicht flüchten könne. Einer vorhergehenden Abmahnung habe es angesichts der Umstände des Falles nicht bedurft. Trotz der langen Betriebszugehörigkeit sei dem Arbeitgeber hier nicht einmal mehr die Einhaltung einer Kündigungsfrist zuzumuten (Aktenzeichen: 2 Ca 2010/12).


Eine Verletzung am Arbeitsplatz beschäftigte auch das Oberlandesgericht Karlsruhe - mit gänzlich anderem Ausgang. Die Richter wiesen die Klage eines Eishockeyspielers ab, der von einem Mitspieler 10.000 Euro Schmerzensgeld verlangte. Er war während eines Spiels von ihm Richtung Bande gestoßen worden und hatte sich bei dem Aufprall an der Schulter so schwer verletzt, dass er zweimal operiert werden musste und den Beruf des Eishockeyspielers seither nicht mehr ausüben kann. Die Berufsgenossenschaft hat den Unfall als Arbeitsunfall anerkannt und zahlt entsprechend.

Die Richter entschieden, dass der Verletzte keinen Anspruch auf Schmerzensgeld hat. Der Beklagte habe nicht vorsätzlich gehandelt - und nach der gesetzlichen Unfallversicherung haften Arbeitnehmer, die einen Arbeitskollegen im Betrieb verletzen, nur bei Vorsatz. Das gilt auch bei Berufssportlern (Aktenzeichen: 4 U 256/11).

Fußballer haften für rüde Fouls

Erst vor wenigen Wochen hatte das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass ein Fußballer, der seinen Gegenspieler "bei regelgerechter und dem Fairnessgebot entsprechender Spielweise verletze", nicht dafür haften muss - wohl aber, wenn er rücksichtslos handelt.

Im konkreten Fall ging es um ein Punktspiel der Dortmunder Kreisliga A3 vom 18. April 2010. Damals erlitt ein Spieler nach einem groben Foulspiel eine schwere Knieverletzung und konnte daraufhin seinen Malerberuf nicht mehr ausüben. Der gefoulte Spieler zog daraufhin vor Gericht und forderte Schadensersatz und Schmerzensgeld von seinem Gegenspieler. Das Oberlandesgericht hat die Verurteilung des Beklagten bestätigt. Er muss Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro zahlen.

dpa/vet


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