Urteil zu Tarifverträgen Leiharbeiter erhalten rückwirkend mehr Lohn
Es ist eine gute Nachricht für Zeitarbeiter: Zehntausenden Leiharbeitern steht nachträglich höherer Lohn zu, das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Allerdings dürfte es für viele schwer werden, tatsächlich Geld zu bekommen.
Zehntausende Zeitarbeiter können rückwirkend mehr Lohn verlangen. Dies geht aus fünf Urteilen hervor, die das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt verkündet hat. Die Entscheidung betrifft Leiharbeiter, die nach Tarifen der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) bezahlt wurden. Sie haben Anspruch auf denselben Lohn wie ihre festangestellten Kollegen. Allerdings müssen Betroffene ihre Ansprüche innerhalb bestimmter Fristen anmelden.
Die CGZP war für Arbeitgeber viele Jahre lang ein bequemer Sparringspartner: Sie schloss mit ihnen sehr günstige Tarifverträge. Die Zusammenarbeit endete im Dezember 2010. Das Bundesarbeitsgericht entschied damals, die CGZP habe zu wenige Mitglieder, um über Tarifverträge zu verhandeln.
Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz haben Arbeitnehmer, für die es keinen gültigen Tarifvertrag gibt, Anspruch auf gleiche Bezahlung und Arbeitsbedingungen wie die Stammbelegschaften. Allerdings müssen sie das Geld einklagen, wenn der Arbeitgeber nicht reagiert. Einige Zeitarbeiter haben das getan. In fünf dieser Verfahren hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts nun über die Revisionen entschieden (Az. 5 AZR 954/11).
Geklagt hatte unter anderem eine ehemalige Zeitarbeiterin aus Brandenburg. Ihr Anwalt sagte, seine Mandantin habe nach CGZP-Tarif 6,15 Euro brutto pro Stunde erhalten, nach ihrer Übernahme durch die Firma seien es für die gleiche Arbeit 12,84 Euro gewesen. Seine Mandantin, die als Montagearbeiterin eingesetzt war, verlangte eine Nachzahlung von 16.285 Euro für den Zeitraum Mai 2009 bis Juni 2010. Ihre Klage blieb allerdings erfolglos - sie hatte eine Verfallsfrist nicht eingehalten.
Arbeitsrechtler halten es deshalb für unrealistisch, dass nun Tausende Zeitarbeiter ihre finanziellen Ansprüche für zurückliegende Jahre durchsetzen können. Den Urteilen zufolge verjährt der Anspruch auf nachträgliche Zahlung nach drei Jahren. "Ein großer Teil der Ansprüche auf Lohnnachzahlungen ist dadurch verloren", kritisiert Arbeitsrechtler Peter Schüren von der Universität Münster.
Die CGZP hatte zwischen 2003 und 2010 Tarifverträge mit bundesweit über 1000 zumeist kleinen Personaldienstleistern geschlossen. Betroffen von den Verträgen waren nach Schätzungen von Arbeitsrechtler Schüren bundesweit etwa 200.000 Zeitarbeiter.
AFP/dpa/vet
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
- alles aus der Rubrik KarriereSPIEGEL
- RSS
- alles aus der Rubrik Berufsleben
- RSS
- alles zum Thema Leiharbeit
- RSS
© SPIEGEL ONLINE 2013
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH
- Werkverträge: SPD startet Offensive gegen Lohndumping (19.02.2013)
- Mythen der Arbeit: Ohne Leiharbeit wäre die Welt besser - stimmt's? (14.02.2013)
- Unternehmen Irrsinn: Der Diener Gottes, ein Leiharbeiter (12.10.2012)
- Streit um Leiharbeit: "BMW kann die Werke für vier Monate zusperren" (29.03.2012)
- Leiharbeiter: "Keiner hat mir gesagt, wo die Toiletten sind" (21.11.2011)
- Mythen der Arbeit: Leiharbeiter bekommen nur den halben Lohn - stimmt's? (28.09.2011)
- Krankenkassen-Warnung: Zeitarbeit macht krank (13.07.2011)
- Erste Hilfe Karriere: Zurzeit nur Zeitarbeit (09.06.2011)
- Zeitarbeit: Verleih mich! (25.05.2011)




