Von Jochen Leffers
Was genau eine Krankheit verursacht hat und ob nur ein Faktor sie auslöste, ist medizinisch oft schwierig zu klären. Das kann zu langwierigem Streit zwischen Arbeitnehmern und Berufsgenossenschaften führen. Im Falle eines Dachdeckers hat das Sozialgericht Aachen jetzt klar entschieden: Hier ist ein sonnenbedingter Hautkrebs als Berufskrankheit einzustufen.
Ob Winter oder Sommer, ob Eiseskälte oder glühende Hitze - Dachdecker müssen bei jedem Wetter 'raus, dabei haben sie eh schon einen der riskantesten Jobs überhaupt. 40 Jahre lang war ein Dachdecker bei der Arbeit unter freiem Himmel ungeschützt der Sonneneinstrahlung ausgesetzt, es hatte sich eine Vorstufe bösartiger Veränderungen der Kopfhaut gebildet, im Fachbegriff: aktinische Keratose. Diese Schädigung der verhornten Haut kann in Hautkrebs übergehen.
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