Von Jochen Leffers
Die Vorschriften gegen Korruption im öffentlichen Dienst sind strikt. So dürfen Beamte keinerlei Geschenke annehmen, die mehr als einen geringfügigen Wert haben - und was geringfügig ist, das legt der Staat als Arbeitgeber oft sehr streng, fast kleinlich aus: Ein Plastikkuli mit Werbeaufdruck ist noch kein Problem, bei geschenktem Marzipan oder einer Flasche Wein für zehn Euro wird es schon knifflig.
Auch viele Unternehmen haben sich längst rigorose Anti-Korruptions-Richtlinien verpasst, im arbeitsrechtlich verbindlichen "Code of Conduct". Kein Schmiergeld, so lautet die Devise. Und wer Vorteile annimmt, riskiert den Job.
In einem Fall aus Nordrhein-Westfalen trieb es ein Banker deutlich zu bunt. Seit fast einem Vierteljahrhundert schon war er bei der Bank beschäftigt, zuletzt als Direktor und Vertriebsleiter. Auf seinem Privatgrundstück ließ er sich eine Terrasse samt Beleuchtung bauen - dafür zahlte ein Geschäftspartner der Bank. Der Arbeitgeber des Vertriebsleiters bekam das spitz und setzte ihn vor die Tür, mit zwei fristlosen Kündigungen im Dezember 2010 und im Februar 2011.
Vor dem Arbeitsgericht hatte der Bankmitarbeiter noch gewonnen, doch das Landesarbeitsgericht hielt die Vorwürfe für bewiesen und entschied eindeutig: Die "Schmiergeldzahlung berechtigte die Bank zur fristlosen Kündigung" (Aktenzeichen 6 Sa 1081/11). Eine Revision gegen das Kündigungs-Urteil ließ das Gericht nicht zu. Nur in einem Punkt hatte der Angestellte Erfolg und erhält noch die Tantieme für das Jahr 2010. Denn für unwirksam erklärten die Richter eine Klausel im Arbeitsvertrag, nach der eine durch Arbeitsleistung verdiente Tantieme bei Ausscheiden vor dem Jahresende komplett entfällt.
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