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Die Arbeitsrechts-Urteile der Woche Abgemahnt, gefeuert, geklagt

3. Teil: Wie bindend ist ein mündlicher Arbeitsvertrag?

Arbeitsvertrag: Auf die Schriftform kommt es nicht zwingend anZur Großansicht
DPA

Arbeitsvertrag: Auf die Schriftform kommt es nicht zwingend an

Einstellung, Arbeitsbedingungen, Gehalt regelt man am besten mit einem schriftlichen Vertrag. Dann sind Arbeitnehmer wie Arbeitgeber auf der sicheren Seite, und im Konfliktfall haben Gerichte eine klarere Grundlage für die Entscheidung. Was aber geschieht, wenn es zunächst nur eine mündliche Vereinbarung gibt und der Arbeitgeber später einen schriftlichen Vertrag nachschiebt - und wenn der Mitarbeiter damit nicht einverstanden ist?

Ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag hat rechtlich den gleichen Stellenwert wie ein schriftliches Dokument. Das hat jetzt das Sozialgericht Heilbronn entschieden. Ein Arbeitgeber hatte versucht, einen Mitarbeiter zur Unterzeichnung eines neuen schriftlichen Arbeitsvertrages zu bewegen. Darin sollte er sich verpflichten, gelegentlich auch Überstunden zu leisten, nachts oder am Wochenende zu arbeiten. Er weigerte sich zu unterschrieben - und erhielt prompt die Kündigung.

Die Heilbronner Richter setzten sich aber gar nicht damit auseinander, ob die Entlassung rechtmäßig war. Der Mann hatte nämlich die Kündigung akzeptiert. Und nicht gegen den Arbeitgeber, sondern gegen die Arbeitsagentur geklagt. Denn die hatte ihm eine Sperrzeit von zwölf Wochen aufgebrummt, weil er den Vertrag nicht unterschrieb. Er hätte erkennen müssen, dass er so seine Stelle verliert, argumentierte die Arbeitsagentur. Also habe er ohne wichtigen Grund Anlass zur Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben - darum sollte er kein Arbeitslosengeld bekommen.

So geht's nicht, meinten die Heilbronner Richter. Sie sahen keine Pflicht, nach der mündlichen Vereinbarung einem neuen, anderen Arbeitsvertrag schriftlich zuzustimmen. Beim Gerichtstermin warf die Arbeitsagentur dem Kläger vor, es sei generell nicht bereit gewesen zu Arbeitsaufträgen an Wochenenden und Feiertagen - aber dafür fehlte jeder Beweis.

Die Arbeitsagentur argumentierte auch, der Arbeitgeber könne "vorsorglich" kündigen, damit in der Zukunft gar nicht erst Probleme auftreten; er sei nicht verpflichtet, ein konkretes Fehlverhalten des Arbeitnehmers zunächst abzuwarten. Der Kläger hatte aber vor der Kündigung nicht einmal eine Abmahnung erhalten. So konnte sich die Arbeitsagentur sich vor dem Sozialgericht nicht durchsetzen und muss zahlen, die Sperrfrist ist hinfällig (Aktenzeichen S 7 AL 4100/08). Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht.

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insgesamt 2 Beiträge
old_spice 12.12.2011
Warum erhält ein Berufskraftfahrer bei einem Alkoholverstoß quasi ein Berufsverbot ? Müsste man nach dieser Logik nicht allen Menschen mit verantwortungsvollen Aufgaben eine Kündigung aussprechen, wenn ihnen z.B. der Führerschein [...]
Warum erhält ein Berufskraftfahrer bei einem Alkoholverstoß quasi ein Berufsverbot ? Müsste man nach dieser Logik nicht allen Menschen mit verantwortungsvollen Aufgaben eine Kündigung aussprechen, wenn ihnen z.B. der Führerschein entzogen worden ist ? Ein Chirurg, der trinkt und fährt hat vermutlich auch keine Hemmungen, unter Alc zu schnippeln. Und jemand der nicht vertrauenswürdig genug ist, ein Auto zu fahren, darf so jemand einen Vertrag unterschreiben ? Kann man einer Kindergärtnerin ohne Lappen seine Kinder anvertrauen ? Ist dann ein Alkoholverstoß nicht grundsätzlich ein Kündigungsgrund ?
tweet4fun 13.12.2011
So würde ich das auch sehen. Das Entscheidende daran ist ja, daß diese Person unter Alkoholeinfluß ein Auto fährt und somit ein mangelndes Verantwortungsbewußtsein zeigt. Und genau das betrifft sehr viele Berufe und [...]
Zitat von old_spiceWarum erhält ein Berufskraftfahrer bei einem Alkoholverstoß quasi ein Berufsverbot ? Müsste man nach dieser Logik nicht allen Menschen mit verantwortungsvollen Aufgaben eine Kündigung aussprechen, wenn ihnen z.B. der Führerschein entzogen worden ist ? Ein Chirurg, der trinkt und fährt hat vermutlich auch keine....
So würde ich das auch sehen. Das Entscheidende daran ist ja, daß diese Person unter Alkoholeinfluß ein Auto fährt und somit ein mangelndes Verantwortungsbewußtsein zeigt. Und genau das betrifft sehr viele Berufe und Positionen. Es geht nicht ums Trinken per se, dafür gibt es viele Anlässe. Es geht darum, daß der Betroffene sagt: "Ruft mir mal ein Taxi, ich fahre nicht unter Alkoholeinfluß".
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