Schlecht oder gar nicht bezahlte Praktika, Leiharbeit, befristete Stellen, Werkverträge: 32 Prozent der Beschäftigten unter 35 Jahren haben ein prekäres Arbeitsverhältnis, wie eine neue Umfrage der Gewerkschaft IG Metall zeigt. 2009 waren es noch 28 Prozent. Bei Älteren sank der Anteil prekärer Jobs im gleichen Zeitraum von 16 auf elf Prozent.
Die unsichere Beschäftigung wirkt sich auch auf die Psyche junger Arbeitnehmer aus: Neun von zehn Befragten sagten, dass befristete Jobs über einen längeren Zeitraum zu psychischen Belastungen führen, die Lebensplanung und damit auch mögliche Familiengründungen erschweren und berufliche Aufstiegschancen behindern. 80 Prozent erwarten zudem gesamtgesellschaftlich eine Verschärfung sozialer Ungleichheit.
"Die zunehmende Unordnung des Arbeitsmarktes geht vor allem zu Lasten der jungen Generation", erklärte Detlef Wetzel, stellvertretender Vorsitzender der IG Metall. "Zwar sind wir in der Bundesrepublik weit von spanischen Verhältnissen entfernt. Aber auch in Deutschland haben zu viele junge Menschen keine guten Zukunftsperspektiven."
Ältere bleiben länger im Job
Im Kontrast zur prekären Lage der Jungen steht die Gesamtentwicklung der durchschnittlichen Beschäftigungsdauer: Deren Wert habe sich seit 1992 um ein halbes Jahr erhöht, schreibt Joachim Möller, Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg, in seiner KarriereSPIEGEL-Kolumne. "Auf der einen Seite des Spektrums stehen Stammbelegschaften mit relativ hoher Beschäftigungssicherheit, auf der anderen Seite Randbelegschaften, die die Last der konjunkturellen und strukturellen Anpassungen tragen", so Möller. Mit guter Ausbildung sei das Risiko demnach deutlich geringer, zu den Letzteren zu gehören.
Laut Gesetz kann ein Vertrag derzeit auf bis zu zwei Jahre begrenzt werden, ohne dass der Arbeitgeber die Befristung begründen muss. Innerhalb dieser Maximaldauer können Unternehmen befristete Verträge bis zu dreimal verlängern. Zudem dürfen Arbeitnehmer nicht ohne triftigen Grund befristet angestellt werden, wenn sie im selben Unternehmen schon einmal auf Zeit beschäftigt waren. Grund für eine erneute zeitliche Grenze kann zum Beispiel die vorübergehende Vertretung eines Mitarbeiters sein, der wegen Krankheit, Schwangerschaft oder Elternzeit ausfällt.
Ohne sachliche Begründung ist ein zweiter, befristeter Arbeitsvertrag nur möglich, wenn nach dem Ende des ersten Arbeitsverhältnisses mehr als drei Jahre vergangen sind. So hat es das Bundesarbeitsgericht 2011 entschieden. (Aktenzeichen: 7 AZR 716/09).
Für die dritte Jugendstudie der Gewerkschaft seit 2009 hatte TNS Infratest Politikforschung über tausend junge Menschen zwischen 14 und 34 Jahren befragt und erstmals auch Werkverträge untersucht. Laut IG Metall gaben - ohne Leiharbeiter berechnet - 15 Prozent der unter 35-Jährigen an, dass ihr Arbeitgeber im Rahmen von Werkverträgen Leistungen für andere Unternehmen erbringe und sie zwei Drittel ihrer Arbeitszeit auf dem Gelände des Auftraggebers verbringen. Wetzel forderte auch für diese Beschäftigten tarifvertragliche Regelungen und Mitbestimmung wie für alle anderen Beschäftigten.
"Große Teile der jungen Generation haben von der guten wirtschaftlichen Entwicklung nicht profitiert", sagte der IG-Metall-Vize und forderte die Bundesregierung auf, unsichere Beschäftigung anzugehen und für "eine neue Ordnung auf dem Arbeitsmarkt zu sorgen". Bei der Leiharbeit warf Wetzel der Bundesarbeitsministerin Untätigkeit vor - da sitze "Frau von der Leyen auf dem Sofa und sagt den Gewerkschaften: Nun kämpft mal schön."
ant/dpa/dapd
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