Hamburg - Motzbrüder haben eine negative Grundeinstellung, sind uneinsichtig und beratungsresistent. Und gehören damit zu "Typ zwei" der Postangestellten. So steht es in einem "absolut vertraulichen" Papier der Deutschen Post AG, aus dem das Magazin "Stern" vorab zitiert.
In dem Leitfaden teilen Führungskräfte der Post ihre Angestellten in vier Typen ein: Typ eins arbeitet zuverlässig, aber extrem langsam, zu Typ zwei gehören die Motzbrüder, bei Typ drei handle es sich um "Sozialfälle", die für die Briefzustellung ungeeignet seien. Typ vier könne wegen seines hohen Alters den Schalter nicht mehr umlegen.
Das Schreiben ist laut "Stern" das Ergebnis eines Arbeitskreises von Führungskräften in Nordrhein-Westfalen. Die Verfasser fordern darin die Leiter einzelner Bezirke auf, "eine Liste mit auffälligen Kräften zu erstellen" und diese "den einzelnen Charakteren zuzuordnen".
Auf Anfrage des "Stern" räumte die Deutsche Post AG die Existenz des Papiers ein, distanzierte sich aber von den Inhalten. "Die Vorschläge wurden nie umgesetzt", so ein Sprecher der Post. "Besagte Unterlage ist vor längerer Zeit in einer einzelnen Niederlassung entstanden. Der Fall wurde zusammen mit dem Betriebsrat aufgeklärt."
Doch allein die Existenz des Papiers verrät viel über die Mentalität von Post-Managern und über den Leistungsdruck, der im Konzern herrscht.
Um die Leistung der Mitarbeiter zu steigern, empfehlen die Führungskräfte in dem Leitfaden beispielsweise samstags und montags oder vor Feiertagen nie freizugeben. Alternativ könne man die Mitarbeiter auch dazu überreden, Überstunden verfallen zu lassen.
Christiane Brors, Professorin für Arbeitsrecht an der Universität Oldenburg, sieht in den Typisierungen, die die Post vornimmt, einen "massiven Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer".
vet
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik KarriereSPIEGEL | RSS |
| alles aus der Rubrik Berufsleben | RSS |
| alles zum Thema Deutsche Post | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2012
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH