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KarriereSPIEGEL-Adventskalender Sie haben da was...

10. Teil: 5. Dezember: Urlauber einfach mal urlauben lassen

Sie wären jetzt auch gern am Strand wie ihr Kollege? Ja nee, is' klar. Zur Großansicht
Corbis

Sie wären jetzt auch gern am Strand wie ihr Kollege? Ja nee, is' klar.

Der Kaffee ist schon wieder alle. Die neue Kollegin ist schwanger, gleich nach der Probezeit, haben Sie ja gleich gesagt. Und das Projekt wurde abgelehnt, da müsste man auch mal drüber reden - nur ist der Schreibtisch gegenüber leer. Kollege Haumann hat Urlaub.

Menno!

Drei lange Wochen, was da alles passieren kann. Zum Glück haben Sie Haumanns Handynummer. Sie tippen schon die ersten Zeilen einer SMS, der Zeigefinger kreist über dem "Senden"-Knopf... Doch nein, halten Sie ein! Das können Sie nicht verantworten! Warum, erklärt Ihnen Dirk Windemuth vom Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung: "Eine Nachricht oder ein Anruf haben bloß den Effekt, dass der Mitarbeiter gedanklich sofort wieder im Büro ist. So kann er im Urlaub nicht abschalten, und die Erholung ist gleich wieder dahin."

"Ich sehe meine Kinder auch nur im Urlaub."

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Das ist ja auch der Sinn der Sache - Ihr Kollege hat schließlich Erholung weder nötig noch verdient. Aber als Mitarbeiter der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung hat Windemuth selbstverständlich noch ein argumentatives Ass im Ärmel: "Der Kollege kann in seiner Abwesenheit ja ohnehin nichts machen." Darauf wären Sie jetzt nicht allein gekommen, oder?

  • Dieser Tipp richtet sich an: Quasselstrippen und Labermäuler
  • Punkte auf der Ach-was-du-nicht-sagst-Skala: 8 von 10
  • Wie es danach weitergeht: Haumann reicht bei seiner Rückkehr aus dem Urlaub eine dreistellige Roaming-Abrechnung ein - auf Ihre Kostenstelle.

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1. So ein Quatsch. Unbrauchbar und nicht mal Lustig
zerr-spiegel 14.12.2012
Zitat von sysopDer letzte Keks muss liegenbleiben. Sie sollten das aber positiv sehen: Auch die Reinigungskraft freut sich über eine kleine Stärkung.
Und bekommt eine Abmahnung oder die Kündigung.
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