Sie sieht sich als Mobbing-Opfer und fordert die Rekordsumme von knapp 900.000 Euro Schmerzensgeld: Eine Rechnungsprüferin, die bei der Stadt Solingen beschäftigt war, provoziert ein wegweisendes Urteil. Die 52-Jährige möchte damit vor allem dem Arbeitgeber weh tun - und somit Wiederholungstäter abschrecken.
Die Beträge, die Mobbing-Opfern in Deutschland bislang zugesprochen werden, bewegen sich zumeist in der Größenordnung von 2000 bis 5000 Euro. "Willkürliche Beträge", so Michael Hiesgen, der Anwalt der Klägerin. "Diese Summen stellen keine abschreckende Wirkung für Unternehmen dar - noch eher für die Opfer, die für diese Summen jahrelang prozessieren müssen", so der Jurist. Im Ausland kann eine Mobbingklage ein Unternehmen schwer treffen: So musste beispielsweise die Deutsche Bank in London ihrer Sekretärin Helen Green 1,2 Millionen Euro Schmerzensgeld zahlen.
"Ich halte eine Entwicklung hin zu Entschädigungen in Millionenhöhe auch in Deutschland für möglich", sagt Hiesgen. Die Summe sei nicht völlig aus der Luft gegriffen, der Anwalt beruft sich auf die jüngere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Danach seien die bislang zugesprochenen Summen zu gering und müssten erhöht werden, um den Psychoterror nachhaltig abzustellen. Für den Vorsitzenden Richter Wolfgang Jansen vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf hingegen sind die geforderten 893.000 Euro eine "extreme Größenordnung".
Der Vorsitzende Richter Wolfgang Jansen vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf zeigte sich am Dienstag skeptisch, ob die von der Klägerin aufgeführten Fälle tatsächlich den Tatbestand systematischen Mobbings erfüllten. Hiesgen verwies dagegen auf "die Vielzahl kleiner Nadelstiche", die ein deutliches Gesamtbild ergäben.
Die Rechnungsprüferin klagt inzwischen in zweiter Instanz, nachdem sie im vergangenen Jahr vor dem Solinger Arbeitsgericht gescheitert war. Nach dem erneuten Gerichtstermin am vergangenen Dienstag wird nun auf einen Verkündigungstermin gewartet - an dem wird entweder ein Urteil gesprochen, oder es sollen weitere Beweise aufgenommen werden.
dpa/end
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