Protokolle: Kristin Haug
"In meinem Beruf erfahre ich manchmal mehr über das Leben, als ich wissen möchte. Familienrecht finde ich sehr spannend, weil Menschen und deren Schicksale im Mittelpunkt stehen. Ehescheidungen sind nicht das einzige Thema im Familienrecht, aber ein sehr wichtiges.
Während des Studiums habe ich in einer Anwaltskanzlei gearbeitet, in der das Familienrecht eine große Rolle spielte. Man muss dabei auf die Bedürfnisse der Menschen eingehen und ihnen erklären, welche Möglichkeiten, Rechte und Pflichten sie haben.
Im Gericht stehen die Parteien meist unter enormem Stress. Teil unserer Arbeit ist es deshalb auch, die Mandanten zu beruhigen. Wichtig ist es, im Auge zu behalten, dass die Menschen auch nach der rechtlichen Auseinandersetzung noch miteinander auskommen müssen.
Wenn der Anwalt entscheiden soll
Viele Mandanten wollen ihre Entscheidungen auf den Anwalt übertragen. Ich bin zwar gern Berater, aber manche Entscheidungen kann ich nicht abnehmen, zum Beispiel, wer nach einer Scheidung die Kinder betreuen soll. Wichtig ist es, die persönliche Distanz zu wahren und möglichst wenig emotional involviert zu werden. Wenn die Fälle sehr dramatisch sind, dann bespreche ich sie auch mit Kollegen - aber eine Supervision habe ich bislang noch nicht gebraucht.
Als Anwältin muss ich abwägen, ob ich zügig handeln und zum Beispiel schnell auf den Unterhalt bestehen muss. Wenn ich etwa erkenne, ich habe hier einen notorischen Unterhaltsverweigerer vor mir, kann ich nicht lange verhandeln und muss die Ansprüche schnell vor Gericht einklagen.
Einen Antrag auf Scheidung kann man erst stellen, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist. Doch bis es dann zur Scheidung kommt, dauert es meist noch eine Weile, um zu klären, was mit den gemeinsamen Versicherungen und Rentenkonten passiert, wer in der Wohnung bleibt und wer sich um die Kinder kümmert. Die erste Beratung dauert oft mehr als eine Stunde und kostet in der Regel 190 Euro ohne Steuern.
Scheidung ist ein teurer Spaß
Es ist schwer, pauschal zu sagen, wie viel Geld eine Scheidung kostet. Das hängt von Einkommen und Vermögen der Parteien ab. Das Gericht rechnet mit dem gemeinsamen Nettoeinkommen der jeweiligen Ehepartner und nimmt das dann mal drei. Wenn also der Mann beispielsweise pro Monat 1667 Euro verdient, die Frau 2000 Euro, macht das gemeinsam 3667 Euro - mal drei gibt 11.001 Euro als Bemessungsgrundlage. Hier kostet ein Anwalt dann rund 1500 Euro pro Person, hinzu kommen Gerichtskosten von rund 660 Euro. Wenn ein Paar zusammen aber ein dreifaches Nettoeinkommen von 41.000 Euro hat, dann zahlt jeder für den Anwalt 2500 Euro.
Wenn man als Paar das Gefühl hat, die Beziehung geht in die Brüche, sollte man frühzeitig zum Anwalt gehen. Vor allem derjenige, der mehr Rechte geltend machen will, etwa Unterhaltsansprüche hat, sollte sich gut beraten lassen.
Damit eine Ehe nicht in die Brüche geht, scheint es mir wichtig, Nachsicht zu zeigen. Und sich nicht jahrelang über die Macken des anderen zu ärgern, sondern darüber zu reden. Sprachlosigkeit ist ein Beziehungskiller."
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