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Standesbeamtin vs. Scheidungsanwältin Du traust, ich scheide

2. Teil: Bei dramatischen Fällen muss der Kollege helfen

Eva Becker, 47, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, BerlinZur Großansicht

Eva Becker, 47, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Berlin

  • Eva Becker: "Sprachlosigkeit ist ein Beziehungskiller"

"In meinem Beruf erfahre ich manchmal mehr über das Leben, als ich wissen möchte. Familienrecht finde ich sehr spannend, weil Menschen und deren Schicksale im Mittelpunkt stehen. Ehescheidungen sind nicht das einzige Thema im Familienrecht, aber ein sehr wichtiges.

Während des Studiums habe ich in einer Anwaltskanzlei gearbeitet, in der das Familienrecht eine große Rolle spielte. Man muss dabei auf die Bedürfnisse der Menschen eingehen und ihnen erklären, welche Möglichkeiten, Rechte und Pflichten sie haben.

Im Gericht stehen die Parteien meist unter enormem Stress. Teil unserer Arbeit ist es deshalb auch, die Mandanten zu beruhigen. Wichtig ist es, im Auge zu behalten, dass die Menschen auch nach der rechtlichen Auseinandersetzung noch miteinander auskommen müssen.

Wenn der Anwalt entscheiden soll

Viele Mandanten wollen ihre Entscheidungen auf den Anwalt übertragen. Ich bin zwar gern Berater, aber manche Entscheidungen kann ich nicht abnehmen, zum Beispiel, wer nach einer Scheidung die Kinder betreuen soll. Wichtig ist es, die persönliche Distanz zu wahren und möglichst wenig emotional involviert zu werden. Wenn die Fälle sehr dramatisch sind, dann bespreche ich sie auch mit Kollegen - aber eine Supervision habe ich bislang noch nicht gebraucht.

Als Anwältin muss ich abwägen, ob ich zügig handeln und zum Beispiel schnell auf den Unterhalt bestehen muss. Wenn ich etwa erkenne, ich habe hier einen notorischen Unterhaltsverweigerer vor mir, kann ich nicht lange verhandeln und muss die Ansprüche schnell vor Gericht einklagen.

Einen Antrag auf Scheidung kann man erst stellen, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist. Doch bis es dann zur Scheidung kommt, dauert es meist noch eine Weile, um zu klären, was mit den gemeinsamen Versicherungen und Rentenkonten passiert, wer in der Wohnung bleibt und wer sich um die Kinder kümmert. Die erste Beratung dauert oft mehr als eine Stunde und kostet in der Regel 190 Euro ohne Steuern.

Scheidung ist ein teurer Spaß

Es ist schwer, pauschal zu sagen, wie viel Geld eine Scheidung kostet. Das hängt von Einkommen und Vermögen der Parteien ab. Das Gericht rechnet mit dem gemeinsamen Nettoeinkommen der jeweiligen Ehepartner und nimmt das dann mal drei. Wenn also der Mann beispielsweise pro Monat 1667 Euro verdient, die Frau 2000 Euro, macht das gemeinsam 3667 Euro - mal drei gibt 11.001 Euro als Bemessungsgrundlage. Hier kostet ein Anwalt dann rund 1500 Euro pro Person, hinzu kommen Gerichtskosten von rund 660 Euro. Wenn ein Paar zusammen aber ein dreifaches Nettoeinkommen von 41.000 Euro hat, dann zahlt jeder für den Anwalt 2500 Euro.

Wenn man als Paar das Gefühl hat, die Beziehung geht in die Brüche, sollte man frühzeitig zum Anwalt gehen. Vor allem derjenige, der mehr Rechte geltend machen will, etwa Unterhaltsansprüche hat, sollte sich gut beraten lassen.

Damit eine Ehe nicht in die Brüche geht, scheint es mir wichtig, Nachsicht zu zeigen. Und sich nicht jahrelang über die Macken des anderen zu ärgern, sondern darüber zu reden. Sprachlosigkeit ist ein Beziehungskiller."

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insgesamt 17 Beiträge
!!!Fovea!!! 22.01.2013
Na ja, die Standesbeamtin wird wohl nicht so viel Profit einstreichen wie ein/eine Rechtsanwalt/in, deren Einkommen sich nach dem Wert Streitwert richtet. D. h., ein Rechtsbeistand ist möglichst immer daran interessiert viel [...]
Zitat von sysopBeide arbeiten mit Paaren - die eine traut sie, die andere trennt die Partner wieder. Standesbeamtin Angelika Barg und Familienanwältin Eva Becker geben der Liebe Aktenzeichen. Über einen Arbeitsalltag zwischen Brautstrauß und Rosenkrieg berichten die beiden im Jobdoppel. Scheidungsanwalt und Standesbeamter: Das Geschäft mit der Liebe - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/scheidungsanwalt-und-standesbeamter-das-geschaeft-mit-der-liebe-a-878800.html)
Na ja, die Standesbeamtin wird wohl nicht so viel Profit einstreichen wie ein/eine Rechtsanwalt/in, deren Einkommen sich nach dem Wert Streitwert richtet. D. h., ein Rechtsbeistand ist möglichst immer daran interessiert viel herauszuschlagen aus einer Trennung und schürrt automatisch den Trennungskrieg, daher müsste es noch mehr festgelegte Sätze bei Trennungen für Anwälte geben, ganz einfach.
julia-s12345 22.01.2013
nicht zu heiraten. Bei der Scheidugnsrate. Interessant wäre es für mich, alle die Paare, die geheiratet haben, als Standesbeamtin alle 10 Jahre wieder zu sehen.
nicht zu heiraten. Bei der Scheidugnsrate. Interessant wäre es für mich, alle die Paare, die geheiratet haben, als Standesbeamtin alle 10 Jahre wieder zu sehen.
hman2 22.01.2013
...werden Ehen von Scheidungs*anwälten* geschieden? Ich dachte immer, dass dies Richtern vorbehalten wäre?
Zitat von sysopBeide arbeiten mit Paaren - die eine traut sie, die andere trennt die Partner wieder.
...werden Ehen von Scheidungs*anwälten* geschieden? Ich dachte immer, dass dies Richtern vorbehalten wäre?
vrdeutschland 22.01.2013
Vor allem die "Beratung" ist den Anwälten gaaaanz wichtig, sprich: dem unterhaltsberechtigten mal alles vorrechnen, was er denn so rausschlagen kann. Danach rechnet sich auch das Honorar des Anwälts. Aber keine Bange, [...]
Vor allem die "Beratung" ist den Anwälten gaaaanz wichtig, sprich: dem unterhaltsberechtigten mal alles vorrechnen, was er denn so rausschlagen kann. Danach rechnet sich auch das Honorar des Anwälts. Aber keine Bange, liebe Anwälte. Die Anwaltspflicht bei Scheidungen bleibt ganz sicher dank Eurer lobby erhalten, 180.000 Scheidungen im Jahr läßt man sich doch nicht durch die Lappen gehen. Erstaunlich, daß man bei der Eheschließung weder Beratung, noch ein "Zusammenlebejahr" oder ähnliches braucht. Man kann nach einer Woche im kompletten Suff die Ehe eingehen. Wer heute noch heiratet, muß das wohl auch sein...
marga_rita 22.01.2013
Ein schönes Beispiel, dass hier in Deutschland Arbeitsplätze nach Familienhistorie und nicht nach Qualifikation vergeben werden. Aber über diese rückständigen Inder mit ihrem Kastensystem kann man ja trotzdem die Nase rümpfen.
Ein schönes Beispiel, dass hier in Deutschland Arbeitsplätze nach Familienhistorie und nicht nach Qualifikation vergeben werden. Aber über diese rückständigen Inder mit ihrem Kastensystem kann man ja trotzdem die Nase rümpfen.
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