Beide arbeiten mit Paaren - die eine traut sie, die andere trennt die Partner wieder. Standesbeamtin Angelika Barg und Familienanwältin Eva Becker geben der Liebe Aktenzeichen. Über einen Arbeitsalltag zwischen Brautstrauß und Rosenkrieg berichten die beiden im Jobdoppel.
In Deutschland heiraten jedes Jahr knapp 380.000 Paare, gut 180.000 lassen sich scheiden. Damit haben zwei Berufe immer gut zu tun: Standesbeamte und Scheidungsanwälte. Die einen leisten die Vorarbeit für die anderen - und manchmal auch umgekehrt.
Angelika Barg leitet das Kölner Standesamt, Eva Becker ist in Berlin Anwältin für Familienrecht. Beide sollten sich bei der Arbeit nicht von Gefühlen leiten lassen, es reicht ja, wenn das die Kundschaft tut. Ansonsten unterscheiden sich die Berufe sehr. Die beiden erzählen, warum ein Nein bei der Trauung etwas anderes ist als ein Nein beim Sorgerecht.
"Nach dem Abitur wollte ich im öffentlichen Dienst arbeiten, die Arbeit erschien mir sehr abwechslungsreich. Also habe ich 1977 eine Ausbildung in der Stadtverwaltung Köln begonnen. Nach meiner Ausbildung bot mir die Stadt eine Stelle im Standesamt an. Das hatte mich sehr gereizt, mein Vater war auch schon Standesbeamter.
Im Amt schließe ich nicht nur Ehen, sondern beschäftige mich unter anderem auch mit Familien- und Eherecht. Mir gefällt, dass ich mit diesen Aufgaben sehr nah am Menschen dran bin. Meine erste Ehe habe ich im Mai 1981 geschlossen. Damals war ich sehr nervös. Ich hatte vorher extra geübt und die Traurede zunächst einmal meinem Mann vorgetragen.
Zum Glück ist bei der Trauung alles gut gelaufen. Das Paar war damals Ende 20 und ich glaube, dass es immer noch verheiratet ist. Ich kann mich noch daran erinnern, dass die Braut kein weißes Kleid trug und dunkle Haare hatte. Ich selbst kleide mich zu Trauungen immer festlich - in Kostüm oder Hosenanzug. Aber niemals in weiß. Diese Farbe ist der Braut vorbehalten.
Alles nur ein Scherz
Die Zeremonie dauert in der Regel zwanzig Minuten. Nach der Begrüßung überprüfe ich, ob die richtigen Trauzeugen da sind und erläutere die Formalitäten. Ich frage nach, ob sich die Ehevoraussetzungen geändert haben und welchen Namen das Paar gewählt hat. Dann richte ich persönliche Worte an das Brautpaar und baue ein, was mir die Brautleute über sich erzählt haben. Ich gebe ihnen mit auf den Weg, die schönen Zeiten miteinander zu genießen, aber auch zusammenzuhalten und in schwierigen Zeiten nicht aufzugeben. Dann wird es Zeit für das Ja-Wort und den Ringtausch, die Niederschrift mit den Hochzeitsdaten wird verlesen und dann unterschreiben die Brautleute und die Trauzeugen.
Ich muss zwischen 3000 und 5000 Paare verheiratet haben, genau weiß ich es nicht. In fast allen Fällen war die Trauung wunderbar - nur einmal hat eine Braut nein gesagt. Das war vor etwa neun Jahren. Sie wollte nur einen Scherz machen. Doch ich musste die Eheschließung abbrechen, weil das Nein dann im Raum stand. Eine Trauung ist eine ernsthafte Veranstaltung. Ich habe mich mit dem Brautpaar darauf geeinigt, die Eheschließung an dem gleichen Tag später nachzuholen.
Als Lukas Podolski heiratete
Die Hochsaison für Trauungen ist zwischen Mai und September und dann im Dezember wieder. Eine Trauung kostet zwischen 80 und 200 Euro, je nachdem ob sie nachmittags oder am Wochenende ist, also außerhalb der Öffnungszeiten.
Ich liebe meinen Job, weil ich mit vielen unterschiedlichen Menschen und Kulturen zu tun habe, und weil ich etwas Gutes für die Menschen tun kann. Wenn bei besonders verliebten Paaren die Tränen kommen, habe auch ich manchmal feuchte Augen. Viele Paare sind mir dankbar und geben mir ein positives Feedback. Ich traue auch prominente Paare, zum Beispiel Lukas Podolski. Vorher durfte ich natürlich niemanden etwas davon erzählen. Nicht einmal meiner Familie. Die Trauung war sehr familiär, der kleine Sohn war die ganze Zeit dabei und saß auf dem Schoß von Herrn Podolski. Doch egal, wen ich traue: Für mich ist jedes Paar wichtig. Und mittlerweile bin ich bei den Trauungen auch nicht mehr nervös."
Bei dramatischen Fällen muss der Kollege helfen
"In meinem Beruf erfahre ich manchmal mehr über das Leben, als ich wissen möchte. Familienrecht finde ich sehr spannend, weil Menschen und deren Schicksale im Mittelpunkt stehen. Ehescheidungen sind nicht das einzige Thema im Familienrecht, aber ein sehr wichtiges.
Während des Studiums habe ich in einer Anwaltskanzlei gearbeitet, in der das Familienrecht eine große Rolle spielte. Man muss dabei auf die Bedürfnisse der Menschen eingehen und ihnen erklären, welche Möglichkeiten, Rechte und Pflichten sie haben.
Im Gericht stehen die Parteien meist unter enormem Stress. Teil unserer Arbeit ist es deshalb auch, die Mandanten zu beruhigen. Wichtig ist es, im Auge zu behalten, dass die Menschen auch nach der rechtlichen Auseinandersetzung noch miteinander auskommen müssen.
Wenn der Anwalt entscheiden soll
Viele Mandanten wollen ihre Entscheidungen auf den Anwalt übertragen. Ich bin zwar gern Berater, aber manche Entscheidungen kann ich nicht abnehmen, zum Beispiel, wer nach einer Scheidung die Kinder betreuen soll. Wichtig ist es, die persönliche Distanz zu wahren und möglichst wenig emotional involviert zu werden. Wenn die Fälle sehr dramatisch sind, dann bespreche ich sie auch mit Kollegen - aber eine Supervision habe ich bislang noch nicht gebraucht.
Als Anwältin muss ich abwägen, ob ich zügig handeln und zum Beispiel schnell auf den Unterhalt bestehen muss. Wenn ich etwa erkenne, ich habe hier einen notorischen Unterhaltsverweigerer vor mir, kann ich nicht lange verhandeln und muss die Ansprüche schnell vor Gericht einklagen.
Einen Antrag auf Scheidung kann man erst stellen, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist. Doch bis es dann zur Scheidung kommt, dauert es meist noch eine Weile, um zu klären, was mit den gemeinsamen Versicherungen und Rentenkonten passiert, wer in der Wohnung bleibt und wer sich um die Kinder kümmert. Die erste Beratung dauert oft mehr als eine Stunde und kostet in der Regel 190 Euro ohne Steuern.
Scheidung ist ein teurer Spaß
Es ist schwer, pauschal zu sagen, wie viel Geld eine Scheidung kostet. Das hängt von Einkommen und Vermögen der Parteien ab. Das Gericht rechnet mit dem gemeinsamen Nettoeinkommen der jeweiligen Ehepartner und nimmt das dann mal drei. Wenn also der Mann beispielsweise pro Monat 1667 Euro verdient, die Frau 2000 Euro, macht das gemeinsam 3667 Euro - mal drei gibt 11.001 Euro als Bemessungsgrundlage. Hier kostet ein Anwalt dann rund 1500 Euro pro Person, hinzu kommen Gerichtskosten von rund 660 Euro. Wenn ein Paar zusammen aber ein dreifaches Nettoeinkommen von 41.000 Euro hat, dann zahlt jeder für den Anwalt 2500 Euro.
Wenn man als Paar das Gefühl hat, die Beziehung geht in die Brüche, sollte man frühzeitig zum Anwalt gehen. Vor allem derjenige, der mehr Rechte geltend machen will, etwa Unterhaltsansprüche hat, sollte sich gut beraten lassen.
Damit eine Ehe nicht in die Brüche geht, scheint es mir wichtig, Nachsicht zu zeigen. Und sich nicht jahrelang über die Macken des anderen zu ärgern, sondern darüber zu reden. Sprachlosigkeit ist ein Beziehungskiller."
Standesbeamtin und Scheidungsanwältin- die beiden Jobs im Überblick
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