Traineeprogramme gelten als Karrieresprungbrett für Hochschulabsolventen. Die Teilnehmer verdienen zwar im Zweifel weniger als bei "normalen" Festanstellungen, dafür winkt ihnen in gut strukturierten Programmen eine praxisnahe Ausbildung und im Idealfall die Eintrittskarte für den weiteren Karriereweg. Bislang galt, dass Unternehmen solche Stellen gezielt für Berufsanfänger ausschreiben dürfen. Doch das könnte sich durch ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts nun ändern (Az. 8 AZR 429/11).
Ein Krankenhaus hatte ein Traineeprogramm für Hochschulabsolventen/Young Professionals ausgeschrieben. Ein 36 Jahre alter Rechtsanwalt mit einiger Berufserfahrung bewarb sich, kassierte eine Absage - und klagte. Er berief sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das eine Diskriminierung wegen des Alters verbietet. In den ersten beiden Instanzen war der Mann erfolglos.
Doch das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied nun: Eine Stellenausschreibung, die sich ausdrücklich an Hochschulabsolventen und Berufsanfänger richtet, kann ein Indiz für eine Altersdiskriminierung sein. Die Folge: Kann der Arbeitgeber keine anderen Sachargumente für die Kandidatenauswahl vortragen, können erfolglose Bewerber, bei denen vermeintlich das Alter den Ausschlag gab, eine Entschädigung verlangen. Das BAG hat den Fall nun an das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zurückverwiesen. Das soll klären, warum der Kläger die Stelle nicht bekommen hat: War tatsächlich das Alter ausschlaggebend? Oder waren seine Examensnoten nicht gut genug?
Absolventen ohne Berufserfahrung haben auf dem Arbeitsmarkt häufig einen Nachteil, weil viele Stellenausschreibungen - was bislang noch als zulässig angesehen wird - Berufserfahrung verlangen. Traineeprogramme für Berufsanfänger können diesen Nachteil nur für eine relativ geringe Zahl von Bewerbern kompensieren.
Außerdem werden die Unternehmen sich zusätzlich absichern, indem sie noch stärker auf objektive Kriterien wie die Examensnoten setzen. Dass in der Praxis aller Erfahrung nach trotzdem bevorzugt Hochschulabsolventen direkt nach dem Examen genommen werden, steht auf einem anderen Blatt. Dennoch ist dem Urteil vielleicht auch eine positive Seite abzugewinnen: Wenn Formulierungen, die ein Indiz für eine Altersdiskriminierung sein könnten, genauer unter die Lupe genommen werden, gehören Bezeichnungen wie "Young Professional" oder "Junior Project Manager" vielleicht bald der Vergangenheit an.
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