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Wegen Anzüglichkeiten gefeuert Sexuelle Belästigung ist mehr als nur Neckerei

Finger weg: Wer der Kollegin an den Po fasst, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen Zur Großansicht
Corbis

Finger weg: Wer der Kollegin an den Po fasst, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen

Einer Kollegin fasste er an den Po, eine andere Mitarbeiterin bedrängte er mit Anzüglichkeiten. Was müssen sich Frauen in Unternehmen gefallen lassen? Das ganz sicher nicht, hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt: Ein Möbelhaus hat den handgreiflichen Einkäufer zu Recht gefeuert.

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiterinnen vor sexuellen Übergriffen zu schützen. Sie können einem Mitarbeiter, der Kolleginnen verbal belästigt und auch noch handgreiflich wird, fristlos kündigen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden und damit ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm revidiert (Aktenzeichen: 2 AZR 323/10).

Im konkreten Fall ging es um einen Einkäufer und Produktmanager eines Möbelhauses, der seit 30 Jahren bei dem Unternehmen im Raum Paderborn angestellt war. Der 58-Jährige hatte zunächst im Oktober 2007 einer Kollegin einen Schlag auf ihren Hintern gegeben und wurde dafür vom Arbeitgeber wegen sexueller Belästigung abgemahnt.

Der Mann lernte daraus allerdings nichts: Ein halbes Jahr später bedrängte er eine 26-jährige Einkaufsassistentin zwei Tage lang mit zahlreichen Bemerkungen. So forderte er die junge Kollegin auf, für ihn ihre körperlichen Reize zur Schau zu stellen; ein anderes Mal griff der Einkäufer zu einem anzüglichen Vergleich in Bezug auf einen Zollstock. Beim Mittagessen wollte er alles über das Sexualleben der Frau wissen und machte ihr schließlich ein eindeutiges Angebot.

Späte Entschuldigung rettet den Mitarbeiter nicht

Die Kollegin fand das alles andere als lustig und fühlte sich massiv bedrängt. Nachdem der Arbeitgeber von den verbalen Belästigungen erfahren hatte, kündigte er dem Einkäufer fristlos. Der verteidigte sich, er habe die Kollegin doch nur geneckt. Seiner Meinung nach wäre allenfalls eine Abmahnung angemessen gewesen, nicht die Kündigung.

Das sah das Bundesarbeitsgericht ganz anders. Grundsätzlich, so die Erfurter Richter in ihrem am Mittwoch veröffentlichten Urteil, stelle sexuelle Belästigung eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten dar. Je nach Intensität könne ein Arbeitgeber darauf mit einer Umsetzung des Mitarbeiters, einer Abmahnung oder auch mit einer fristlosen Kündigung reagieren.

Die Verbalattacken im Möbelhaus werteten die Richter - anders als zuvor das Landesarbeitsgericht Hamm - als erhebliche Grenzüberschreitung und als Erniedrigung der Kolleginnen. Sie stellten klar, dass der Kläger ja bereits zuvor wegen des Poklatschers abgemahnt worden sei. Durch die erneuten sexuellen Belästigungen habe das Unternehmen davon ausgehen müssen, dass es auch in Zukunft zu ähnlichen Fällen kommen würde. Deshalb sei dem Mitarbeiter zu Recht gekündigt worden. Auch seine Entschuldigung sei zu spät gekommen - nämlich erst nach einem Personalgespräch vor dem Hintergrund der drohenden Kündigung.

JurAgentur/vet

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insgesamt 90 Beiträge
unterländer 09.11.2011
Das, was der Mann gemacht hat, das war m.E. keine "Anzüglichkeit" mehr, sondern eher eine Beleidigung auf sexueller Grundlage. M.E. sollte er auch strafrechtlich verfolgt werden. Da Beleidigung jedoch ein Antragsdelikt [...]
Zitat von sysopEiner Kollegin fasste er an den Po, eine andere Mitarbeiterin bedrängte er mit Anzüglichkeiten. Was müssen sich Frauen in Unternehmen gefallen lassen? Das ganz sicher nicht, hat das Bundesarbeitsgericht klar gestellt: Ein Möbelhaus hat den handgreiflichen Einkäufer zu Recht gefeuert. http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/0,1518,796880,00.html
Das, was der Mann gemacht hat, das war m.E. keine "Anzüglichkeit" mehr, sondern eher eine Beleidigung auf sexueller Grundlage. M.E. sollte er auch strafrechtlich verfolgt werden. Da Beleidigung jedoch ein Antragsdelikt ist, sollte die Frau sich ein Herz fassen und den Mann anzeigen und einen Strafantrag stellen.
Ich habe56 Jahren KFZ- Mechaniker gelernt und verstehe bis heute nicht, warum die Mechaniker im Alter zwischen 15 und 65 bei Anblick eines Mädchens komplett das Gehirn abschalten und quasi ohne Unterschied jedem Rock hinterher [...]
Zitat von sysopEiner Kollegin fasste er an den Po, eine andere Mitarbeiterin bedrängte er mit Anzüglichkeiten. Was müssen sich Frauen in Unternehmen gefallen lassen? Das ganz sicher nicht, hat das Bundesarbeitsgericht klar gestellt: Ein Möbelhaus hat den handgreiflichen Einkäufer zu Recht gefeuert. ......
Ich habe56 Jahren KFZ- Mechaniker gelernt und verstehe bis heute nicht, warum die Mechaniker im Alter zwischen 15 und 65 bei Anblick eines Mädchens komplett das Gehirn abschalten und quasi ohne Unterschied jedem Rock hinterher schauen, Pfeifen und Anzüglichkeiten absondern. Ich hätte erwartet, dass mit zunehmender Aufklärung und Großzügigkeit in der Öffentlichkeit, etwas Normalität eintritt. Nicht dass ich etwas gegen Mädchen hätte, aber mich würde Charme mer überzeugen, als plumpe Anmache. MfG. Rainer
feuercaro1 09.11.2011
Dass diese Kaste von Schmierlappen immer noch nicht ausgestorben ist... Gut, dass er eine fristlose Kündigung gefangen hat. Hoffentlich wirkt das erzieherisch auf den Rest der Unbelehrbaren.
Dass diese Kaste von Schmierlappen immer noch nicht ausgestorben ist... Gut, dass er eine fristlose Kündigung gefangen hat. Hoffentlich wirkt das erzieherisch auf den Rest der Unbelehrbaren.
caligerman 09.11.2011
Eigentlich weniger "Hirn abschalten" als Macht ausüben. Viele Männer benützen ihren Umgang mit Frauen, um zu zeigen wer hier Macht hat. Frauen zu belästigen hat weniger mit Sex als mit Kontrolle zu tun. Mann denkt, er [...]
Zitat von Rainer HelmbrechtIch habe56 Jahren KFZ- Mechaniker gelernt und verstehe bis heute nicht, warum die Mechaniker im Alter zwischen 15 und 65 bei Anblick eines Mädchens komplett das Gehirn abschalten und quasi ohne Unterschied jedem Rock hinterher schauen, Pfeifen und Anzüglichkeiten absondern. Ich hätte erwartet, dass mit zunehmender Aufklärung und Großzügigkeit in der Öffentlichkeit, etwas Normalität eintritt. Nicht dass ich etwas gegen Mädchen hätte, aber mich würde Charme mer überzeugen, als plumpe Anmache. MfG. Rainer
Eigentlich weniger "Hirn abschalten" als Macht ausüben. Viele Männer benützen ihren Umgang mit Frauen, um zu zeigen wer hier Macht hat. Frauen zu belästigen hat weniger mit Sex als mit Kontrolle zu tun. Mann denkt, er hat das Recht, Frauen zu terrorisieren und einzuschüchtern. Dem Argument, Mann wolle "nur" flirten, und als Frau sollte man sich da geschmeichelt fühlen, kann ich nur entgegenhalten, dass sich Männer bei ungewollten Annäherungsversuchen fremder Männer nicht geschmeichelt fühlen.
fagdechews 09.11.2011
vielleich war es spassig gemeint, er hätte den wi dss vorher erklären sollen
Zitat von feuercaro1Dass diese Kaste von Schmierlappen immer noch nicht ausgestorben ist... Gut, dass er eine fristlose Kündigung gefangen hat. Hoffentlich wirkt das erzieherisch auf den Rest der Unbelehrbaren.
vielleich war es spassig gemeint, er hätte den wi dss vorher erklären sollen
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Wann ist eine Kündigung gültig?

Einfach so jemanden entlassen - das geht in Deutschland nicht. Man braucht gute Gründe für eine ordentliche Kündigung. Juristen unterscheiden zwischen einer personenbedingten (etwa bei langer Krankheit), einer verhaltensbedingten (etwa bei Leistungsmängeln oder ungenehmigten Nebentätigkeiten) und einer betriebsbedingten Kündigung (etwa bei Stilllegung der Firma).

Fristlos gefeuert werden kann nur, wer sich schwere Fehler geleistet hat - zum Beispiel stiehlt oder Dienstgeheimnisse verrät.

In jedem Fall muss die Entlassung vorher mit dem Betriebsrat abgestimmt sein und schriftlich erfolgen mit leserlicher Unterschrift; SMS oder E-Mail sind ungültig. Für bestimmte Personengruppen wie Schwerbehinderte oder Schwangere gilt ein erhöhter Kündigungsschutz.


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