Schikane am Arbeitsplatz Wie Sie Ihren Chef verklagen
5. Teil: Wann sich die Kündigung lohnt
Es klingt vielleicht banal, da aber viele Betroffene diesen Schritt zu spät oder gar nicht erwägen, sei er hier noch einmal ausdrücklich erwähnt: Wenn Sie bereits eine Strafanzeige oder eine Unterlassungsklage erwägen, ist das Verhältnis zu Ihrem Arbeitgeber vermutlich schwer oder gar irreparabel belastet.
Sie sollten dann genau abwägen, ob Sie sich den Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber wirklich noch antun - oder lieber gleich kündigen.
"Es ist äußerst ungesund, sich über längere Zeit einem hohem sozialen Stress auszusetzen", sagt Arbeitspsychologe Dieter Zapf, Leiter der Abteilung Arbeits- und Organisationspsychologie an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main. "Sollten Sie es im Job partout nicht aushalten, gehen Sie lieber sofort."
Wenn Sie Ihre Anschuldigungen hieb- und stichfest belegen können, Ihre Gewinnchancen vor Gericht also hoch sind, gibt es ohnehin noch eine andere Möglichkeit, sagt Nägele: "Sie können fristlos kündigen und von Ihrem Arbeitgeber für den Gehaltsausfall für eine Übergangszeit Schadenersatz verlangen."
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- 1. Teil: Wie Sie Ihren Chef verklagen
- 2. Teil: So munitionieren Sie sich
- 3. Teil: So greifen Sie mit Bedacht an
- 4. Teil: So kämpfen Sie vor Gericht
- 5. Teil: Wann sich die Kündigung lohnt
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