Betriebsrenten Wenn der Chef die Rente zahlt
Die Renten sind sicher... wirklich? Gelassener in die Zukunft blicken können Angestellte mit Betriebsrenten. Gut jeder dritte Arbeitgeber bietet eines der Modelle an. Welche Variante die beste ist und worauf man achten muss - ein Überblick über die möglichen Zusatzversorgungen.
Betriebsrenten sind eine gute Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen. Das Schöne daran: Häufig gibt der Chef etwas dazu. Insgesamt gibt es fünf Modelle, eine Betriebsrente zu organisieren: Direktversicherung, Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse und Pensionsfonds.
Der Arbeitgeber entscheidet, welche Variante er seinen Mitarbeitern anbietet. Oft ist das Modell in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgeschrieben. "Betriebsrat oder Personabteilung sind die ersten Ansprechpartner", sagt Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur der Zeitschrift "Finanztest".
Auf eine Direktversicherung haben Arbeitnehmer gesetzlich Anspruch. Sie entspricht im Prinzip einer Lebensversicherung zugunsten des Arbeitnehmers und seiner Hinterbliebenen und funktioniert über Entgeltumwandlung: Ein Teil des Bruttogehalts fließt an eine Versicherungsgesellschaft, mit der der Arbeitgeber einen Rahmenvertrag abgeschlossen hat.
Steuerfreibetrag von 2688 Euro
Manche Unternehmen geben einen zusätzlichen freiwilligen Zuschuss. "Sie legen zum Beispiel 10 bis 15 Euro pro 100 Euro drauf", sagt Martin Kinkel, der im Auftrag von Personalabteilungen Beschäftigte in Vorsorgefragen berät. Die Firma gibt so einen Teil der Sozialabgaben zurück, die auch sie durch die Direktversicherung spart. Die Aufstockung bringt dem Arbeitnehmer eine höhere Rendite. Ob und wie viel sein Arbeitgeber obendrauf packt, ist Verhandlungssache.
Für die Direktversicherung gilt wie für die anderen Vorsorgemöglichkeiten: Beiträge sind bis zu einer gewissen Höhe steuer- und sozialabgabenfrei. 2012 liegt die Grenze bei 2688 Euro. Hinzu kommen weitere steuerfreie 1800 Euro, auf die jedoch Sozialabgaben gezahlt werden müssen. Bei der Auszahlung von seit 2005 laufenden Verträgen kassieren der Fiskus sowie die Krankenkassen mit.
Bei der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber zur Rentenzahlung an seinen Mitarbeiter. "Der Arbeitgeber wird selbst Träger der betrieblichen Zusatzversorgung", sagt "Finanztest"-Redakteur Theodor Pischke. Dabei beteiligt sich das Unternehmen oft am Beitrag, Mitarbeiter bekommen eine Pensionszusage. Pischke zufolge ist die Direktzusage Grundlage für mehr als die Hälfte aller Betriebsrenten.
Aufpassen beim Arbeitsplatzwechsel
Nach einer Schätzung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in Berlin bietet immerhin jede dritte Firma eine Zusatzversorgung an, rund 70 Prozent der Mitarbeiter machen mit. Ein Blick auf die Konditionen lohnt. Unter anderem auf die Frage, ob Ansprüche bei einem Stellenwechsel übertragen werden können. Grundsätzlich gibt es laut Pischke ein Mitnahmerecht für seit 2005 abgeschlossene Direktversicherungen, Verträge bei Pensionskassen und Pensionsfonds, nicht aber für Direktzusagen oder Unterstützungskassen.
Es kommt außerdem auf die sogenannte Unverfallbarkeit an. Das ist die Zeit, ab der die Ansprüche dem Arbeitnehmer sicher sind. Grundregel: Zahlt er allein den Beitrag zur Betriebsrente, ist diese sofort unverfallbar. Zahlt die Firma mit oder übernimmt sie die Leistung ganz, gilt dagegen meist eine Frist von fünf Jahren. Gerechnet wird oft ab dem 25. Geburtstag.
Pensionskassen arbeiten wie Lebensversicherer. Oft sind sie branchen- oder konzernweit organisiert. Ältere Kassen dürfen laut Pischke anders rechnen als Lebensversicherungen. Sie seien entweder nicht an den Garantiezins gebunden oder zögen eine niedrigere Lebenserwartung heran, weil sie eben nur ihre Mitglieder zugrunde legen. Die bekommen dafür eine höhere feste Rentenzusage.
Rente gibt's auch nach einer Pleite
Unterstützungskassen gibt es bereits seit dem 19. Jahrhundert. "Wer dort einzahlt, muss stets einen gleich hohen oder gleichmäßig steigenden Beitrag leisten", so die Zeitschrift "Finanztest".
Der Pensionsfonds ist nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersvorsorge in Heidelberg das jüngste Betriebsrentenmodell. Der Fonds investiert das Geld unter anderem in Aktien. Mitarbeitern, die diese Form nutzen, ist am Ende der Laufzeit zumindest das eingezahlte Kapital sicher. Die Höhe der Rendite hängt von den Gewinnen ab sowie von Zusatzleistungen, etwa Absicherung von Invalidität und Hinterbliebenen.
Wer seine Altersvorsorge ohne Geld finanzieren möchte, kann in Zeitwertkonten investieren. "Überstunden statt Liquidität" nennt Martin Kinkel diese Option. Dabei werden Überstunden am Ende praktisch in Geld umgewandelt, mit dem Arbeitnehmer entweder ihren früheren Rentenbeginn, ein Sabbatical oder eine längere Weiterbildung finanzieren.
Übrigens: Wenn Unternehmen Pleite gehen, bekommen Mitarbeiter trotzdem weiter Betriebsrente. Anstelle des Arbeitgebers springt der Pensionssicherungsverein (PSV) ein. Für Unternehmen ist die Mitgliedschaft Pflicht. Sie zahlen - ähnlich einer Haftpflichtversicherung - regelmäßig Beiträge an den PSV. Auch Zeitwertkonten sind dort abgesichert.
Monika Hillemacher, dpa/vet
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