Von Hendrik Wieduwilt
Mit einem "Befriedigend" in beiden Staatsexamina war Philip Nieder (Name geändert) schlecht gerüstet für den Arbeitsmarkt und kassierte etliche Absagen. Ihm half schließlich gutes Timing: Ein Oberlandesgerichtsbezirk hatte so großen Personalbedarf, dass auch Kandidaten mit mäßigen Noten die Chance erhielten, sich im Assessmentcenter zu beweisen. Nieder konnte die Fragen aus der Praxis souverän beantworten und sitzt nun in der Kammer eines Landgerichts - ein Traumjob für Absolventen der Rechtswissenschaften. "Es war Zufall", sagt Nieder heute.
Denn er hatte es nicht, das Prädikatsexamen, Fixpunkt aller Studenten und Referendare, Freibrief für ein erfülltes und lukratives Berufsleben. "Internationale Anwaltskanzleien suchen bei ihrer Personalauswahl grundsätzlich nach Absolventen mit Prädikat", erläutert Christoph Hommerich, Geschäftsführer des Instituts für Anwaltsmanagement.
Prädikat, das ist mindestens "vollbefriedigend", kurz: "vb". Wer diese Juristenspezialität schafft, darf sich auf die Schuler klopfen. Was nach einer Drei in der Schule klingt und unter Juristen als Zwei gilt, erreichten im staatlich geprüften Teil der juristischen Examina des Jahres 2008 laut Ausbildungsstatistik lediglich knapp 20 Prozent der Kandidaten - dabei beginnt das "vb" schon bei nur neun von maximal 18 Punkten.
Volldemütigend: "Studenten werden kleingehalten"
Die Juristen reißen, mehr noch als die Mediziner, deutlich nach unten aus. Nur bei der Promotion urteilen die Professoren der Rechtswissenschaften ebenso milde wie die Kollegen: Zwei Drittel der Jura-Doktoranden bekommen "summa cum laude" oder "magna cum laude". In den Staatsexamina dagegen waltet eine Strenge, die zum Selbstverständnis des Faches gehört. Davon zeugen auch die hohen Durchfallerquoten nach vielen Semestern Studium und Referendariat.
Andere akademische Disziplinen mögen zu lasch urteilen, die Juristerei aber beweist eine absurde Härte. Studenten würden durch das Notensystem kleingehalten, das sei geradezu ein Motivationsblocker, kritisierten kürzlich die beiden Hamburger Rechtswissenschaftler Paul Hauser und Felix Wendenburg in einem Fachaufsatz der "Zeitschrift für Rechtspolitik". Zur Demütigung trage auch der Jargon des Systems bei: "Vollbefriedigend", das sei "ein Wort, das in keinen anderen Lebenszusammenhang passt und noch nicht einmal im Duden steht", schreiben die Forscher. Schönere Adjektive gibt es auch für Juristen, aber nur selten: "Gute" Leistungen erbrachten im Jahr 2008 zwei bis drei Prozent der Kandidaten im staatlichen Prüfungsteil, "sehr gute" gibt es nur im niedrigen Promillebereich.
In vielen anderen Berufssparten ist die Abschlussnote für Personaler eher eine interessante Zusatzinformation, nicht unbedingt zentral für die Entscheidung über Zu- oder Absage. Ganz anders bei Juristen - wer Richter oder Staatsanwalt werden oder bei einer Top-Kanzlei reüssieren will, braucht das begehrte Prädikat. Mindestens bedeuten schlechte Noten scheele Blicke, unter Juristen geradezu lebenslang.
Geplatzte Deals wegen schlechter Noten
Richter Nieder etwa fürchtet nach seinem Berufseinstieg, dass Streitparteien und deren Anwälte ihn nach seinen Noten beurteilen könnten. "Ein Prädikatsexamen ist auch bei einem späteren Stellenwechsel immer noch äußerst wichtig", bestätigt Marktforscher Hommerich. "Allerdings wird hier in aller Regel auch die erworbene Berufserfahrung mitbeurteilt, so dass sich der Stellenwert der Examensnote mit zunehmendem Abstand von Examen relativiert."
Das funktioniert offenbar nicht immer: "Ich habe schon Partner-Deals kaputtgehen sehen, weil die Note nicht stimmte", berichtet Till Schöppe, Headhunter bei Shilton Sharpe Quarry, einer auf Juristen spezialisierten internationalen Personalberatung. Wechsle ein Partner in eine neue Kanzlei, würden im Vorwege zahlreiche Gespräche geführt, Business-Pläne geschrieben, es winke höherer Verdienst. Doch als in jenem Fall die Note zur Sprache kam, platzte das Geschäft.
Immerhin, Schöppe weiß auch von einzelnen Nischenjuristen zu berichten, die sich sogar mit zwei "ausreichend" eine gute Justitiarsposition erkämpft hätten. Konkreter will er allerdings nicht werden, um seine Kunden nicht zu entblößen.
Die Note auf der Grabschleife
"Man sagt, der Staat werde die Note noch auf die Grabschleife drucken", sagt lachend Heino Schöbel, Leiter des Bayerischen Justizprüfungsamtes, mit hörbarem Stolz: "Ich denke, dass juristische Staatsexamina besonders aussagekräftig sind, aussagekräftiger als die anderer Studiengänge." Eilig fügt er an, auch Schlüsselqualifikationen und Auslandsaufenthalte seien wichtig.
Dass damit die berufliche Zukunft sehr von Fortuna abhängt, lässt Schöbel nicht gelten - "der Glücksfaktor ist sehr, sehr gering". Zunächst schreibe man eine Vielzahl von Klausuren, die wiederum jeweils von zwei Korrektoren bewertet würden - und dann gebe es ja auch noch den Verbesserungsversuch.
Das "System Prädikat" hat auch Abweichler: Alexander Unverzagt, ein bekannter Medienanwalt aus Hamburg, hat vor über zehn Jahren einmal die Bedeutung der Note öffentlich relativiert - darüber munkeln Studenten noch heute. Auch er meint, dass ein Jurist mit elf Punkten durchaus eine strukturiertere Herangehensweise hat als einer mit vieren. Aber Unverzagt will unvoreingenommen bleiben: "Ich sage Referendaren nach einiger Zeit, wie ich sie wahrnehme. Danach frage ich, wie denn das Examen war."
Und dann hat der Anwalt noch eine ermutigende Botschaft für alle Verzweifelten: Er habe einmal einen Referendar mit nur einem "ausreichend" im ersten Staatsexamen gehabt; der sei stets sehr kreativ gewesen, aber eben zu kreativ fürs Juristische. Inzwischen sei er dennoch in einer guten Kanzlei gelandet. "Er hat mir gut gefallen, weil er ein Kämpfer war", sagt Unverzagt. "Ich habe lieber einen Kämpfer als jemanden mit 15 Punkten." Den Namen des Kämpfers nennt aber auch er nicht.

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