Alleinerziehende sollen von Herbst 2013 an bei der Deutschen Bahn auch in Teilzeit ausgebildet werden. Während der Berufsausbildung soll die Arbeitszeit der Mütter und Väter in dem Pilotprojekt auf 75 Prozent reduziert werden, sagte eine Sprecherin der Bahn. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung von den Plänen berichtet.
"Die Azubis verdienen entsprechend der kürzeren Arbeitszeit weniger, können aber zusätzliche Fördermittel beantragen", kündigte die Sprecherin an. Die Zahl der künftigen Azubis sei noch offen. Insgesamt dauere die Ausbildung nicht länger als normal.
Wenn ein Azubi sich für das Teilzeitprogramm entscheidet, muss er demnach einen Antrag stellen. In Absprache mit den Ausbildern der Industrie- und Handelskammer (IHK) werde dann die tägliche, wöchentliche oder monatliche Arbeitszeit verkürzt. Weil sich die Ausbildungsdauer dabei nicht verlängere, müssen sich die Teilzeitler besonders anstrengen, "um das Pensum zu schaffen", sagte die Bahnsprecherin.
Hermann Nehls vom Deutschen Gewerkschaftsbund begrüßte das Programm im Prinzip. Aber er kritisierte: "Teilzeit nützt nichts, wenn das Geld nicht reicht, um die Familie durchzubringen." Genau deshalb sei das Angebot für viele Alleinerziehende nicht attraktiv.
"Verdoppelung der Ausbildungsplätze"
Ähnlich äußerte sich Miriam Hoheisel, Bundesgeschäftsführerin des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter. "Solche Projekte sind gut, aber auch die Bezahlung ist wichtig." Nach Zahlen des Verbandes gibt es in Deutschland rund 1,6 Millionen Alleinerziehende mit 2,2 Millionen minderjährigen Kindern.
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft forderte die Bahn auf, Ausbildungen insgesamt auszubauen. "Wir halten eine Verdoppelung der Ausbildungsplätze für möglich", teilte Vorstand Reiner Bieck mit. Während die Deutsche Bahn dieser Tage rund 4000 Schulabgänger einstelle, bildeten deren Wettbewerber allerdings fast keinen Nachwuchs aus.
Teilzeitberufsausbildungen sind nicht sehr verbreitet, aber theoretisch schon lange möglich. 2005 haben sie auch ihren Niederschlag im neu gefassten Berufsbildungsgesetz gefunden. Die Leitlinien der Bahn - auf Antrag, bei berechtigtem Interesse - orientieren sich daran. Junge Eltern, die so den Berufseinstieg meistern wollen, können dann Berufsausbildungsbeihilfe bei einer Arbeitsagentur beantragen, so sie nicht älter als 27 Jahre sind. Außerdem steht ihnen Kindergeld für jedes Kind zu.
dpa/afp/mamk
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